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title: "Quartiergestaltungsplan «Gutsch»"
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# Quartiergestaltungsplan «Gutsch»

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317b
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946b
2411b
3099a
3133a
2912b
3133c
2884b 2850b
A l l e n w i n d e n
3882 3881
t
Kirchweg
Dorfstrasse
Grütmatt
42a
42c
42b
40b
161412
4 6
40a
316a
3398a
3398b
682.5
682.5
682.5
682.5
683.5
684.5
685.5
686.5
688.5
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685.5
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686.5
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689.5
683.5
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681.5
683.5
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687.50
683.56833.50
681.50
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690.5
676.5
686.5
688.5
685.5
684.5
686.50
681.50
682.50
682.50
686.5
684.50
685.50
688.50
688.50
A
B
E II
I
I
Die GemeindeschreiberinDer Gemeindepräsident
QUARTIERGESTALTUNGSPLAN
GUTSCH
Abteilung Planung/Bau, den
Vom Gemeinderat beschlossen am
Der Abteilungsleiter
Kanton Zug Gemeinde Baar
Situation 1:500
Öffentliche Auflage vom bis
Visum Planung/Bau
Die GemeindeschreiberinDer Gemeindepräsident
Vom Gemeinderat festgesetzt am
Zweck und freiräumliche Grundsätze
Der Quartiergestaltungsplan (QGP) Gutsch hat zum Ziel, die schonungsvolle
Erschliessung der empfindlichen Hügelkuppe am Rande des BLN-Gebiets
1307 zu klären sowie die Prinzipien für eine landschaftsverträgliche Bebauung zu regeln, die Bezug zur gewachsenen ortsbaulichen Struktur und zur
Identität des Gebiets nimmt.
Die Umgebung soll einen möglichst geringen Versiegelungsgrad aufweisen,
naturnah, mit standortgerechten und einheimischen Gehölzen bepflanzt
werden und in einem Bezug zur angrenzenden Obststreuwiese stehen.
Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgelegt. Sämtliche Planfestlegungen sind schematisch und besitzen für die weitere Projektierung einen
Anordnungsspielraum. Der QGP ist behördenverbindlich und dient
insbesondere als Grundlage für einen darauffolgenden einfachen
Bebauungsplan.
Geltungsbereich
Verbindlichkeit und Wirkung
HANDLUNGSANWEISUNGEN
Baufelder für oberirdische Bauten /
visuelle Durchlässigkeit
Bebauung
Erschliessung
An bezeichneter Lage ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle zu erstellen.Entsorgungsstelle
Ver- und Entsorgung
Es sind folgende privatrechtliche Regelungen zu treffen:
I Fusswegrecht z.G. Öffentlichkeit
II Nutzungsrecht Entsorgungsplatz z.G. Öffentlichkeit
Privatrechtliche
Regelungen
Umsetzung
Bauten und Anlagen sind schonungsvoll in die Topografie zu integrieren.
Terrainveränderungen sind zu minimieren. Stützmauern sind einheitlich zu
gestalten. Es sind naturnahe Materialien zu verwenden. Stützkonstruktionen
ab 1.5 m sind in der Höhe zu staffeln.
Topografische Einordnung
Freiraumgestaltung
Der Siedlungsrand ist möglichst naturnah auszubilden. Ein besonderes
Augenmerk gilt der Materialisierung, der Bepflanzung und der behutsamen
Integration der Erschliessungsstrasse und Entsorgungsstelle. Der Übergang
der Erschliessungsstrasse zur Landwirtschaftszone ist besonders gut zu
gestalten. Auf Stützmauern ist zu verzichten.
Siedlungsrand
Das Bächlein soll die naturnah gestaltete Mitte des Gebiets bilden.Naturnahe Mitte
Die Umgebung ist mit Bezug zur angrenzenden Landschaft zu gestalten. Es
sind standortgerechte und klimaangepasste sowie einheimische Baumarten
zu verwenden (z. B. Obstbäume, die einen Bezug zur angrenzenden
Kulturlandschaft herstellen). Der Versiegelungsgrad ist möglichst gering zu
halten. Die Alterungsfähigkeit ist zu gewährleisten.
Umgebungsgestaltung / Bepflanzung
(Lage und Anzahl schematisch)
Es ist ein feinmaschiges internes Wegnetz als Begegnungsorte mit punktuellen Aufenthalts- und Spielflächen auszugestalten.
Wegnetz
E
II
Bebauungsvorschlag (Hochbauten)
Informationsinhalt
Bestandesbauten317a
Bestehende Bäume
Auf den Grundstücken GS Nrn. 980 und 4379 bestehen zurzeit keine Bauabsichten. Daher wird für die Grundstücke lediglich die Erschliessung geregelt.
Hinweis zu den Grundstücken GS Nrn.
980 und 4379
Oberirdische Bauten sind nur innerhalb der Baufelder anzuordnen.
Die Bebauung hat eine hohe visuelle Durchlässigkeit aufzuweisen (punktförmige Footprints). Sie soll Bezug zur Identität des Gebiets nehmen und sich
in die landschaftliche und bauliche Umgebung integrieren.
Die Feinerschliessung am Siedlungsrand dient der Erschliessung der Baufelder und der Grundstücke GS Nrn. 4379 und 980.
Die Einfahrt in den Kirchweg ist für den Privatverkehr der Grundstücke GS
Nrn. 4378 und 4332 mit geeigneten Massnahmen zu unterbinden.
Feinerschliessung
Uferstreifen gem. Übergangsbestimmungen Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Der Gewässerraum wird im Zonenplan festgelegt.
(Farbband innerhalb)
Die Arealzufahrt hat ab der Strasse Gutsch zu erfolgen. Die Lage der im Situationsplan bezeichneten Tiefgaragenzufahrten ist für die weitere Projektierung
wegleitend. Die Tiefgarage im Baufeld B muss über eine Anschlussmöglichkeit
für eine Tiefgarage der Grundstücke GS Nrn. 4379 und 980 verfügen.
Arealzufahrt / Tiefgaragenzufahrten
Höhenlinien
Öffentlicher Fussweg Am Siedlungsrand ist entlang der Feinerschliessung ein öffentlicher Fussweg
zu erstellen.
(Farbband ausserhalb)
Wendemöglichkeit MIV An bezeichneter Lage ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen.
Grundlagedaten
Amtliche Vermessung: Geoportal Kanton Zug vom 1. Februar 2020
Richtprojekt mit Höhenkurven: Leutwyler Partner Architekten vom 10. Februar 2023
Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen
der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre
Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.
Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
Bearbeitung: Lea Humbel, Adrian Grütter
32700 - 21.12.2023
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