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title: "Bannbezirksgrenzen"
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# Bannbezirksgrenzen

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VI E/22/3
Bannbezirksgrenzen1)
Vom 30. Juni 1971 (Stand 1. August 2023)
Ziff. 1 Kärpf
1 Grenzen: Von der Mündung des Sernf in die Linth dem rechten Ufer der
Linth nach bis zur Einmündung des Durnagels, von hier dem Durnagel nach
aufwärts bis zur Einmündung des Richetlibaches. Von hier die Runse hinauf
bis zum Sattel (P. 2006) nördlich vom Vorstegstock und von da dem Grat
nach zum Vorstegstock, Scheidstöckli, Punkt 2809,6, Hintersulzhorn
(P. 2738), Ruchi (P. 3001), Hausstock, Mättlenstöck, Leiterberg (P. 2669,3),
Richetlipass (P. 2261), Chalchstöckli, Hahnenstock bis zum Punkt 2508. Von
hier in östlicher Richtung gegen Punkt 2515 und von da den untersten Felsbändern entlang zum Punkt 2269,3, von hier den untersten Felsbändern entlang zum Tierbodenhorn (P. 1940). Von hier dem Grenzfried zwischen den
Alpen Bischof und Erbs nach hinunter zum Wanderweg «Höhenweg
Obererbs–Ampächli» und diesem in nördlicher Richtung folgend über
P. 1591 und 1598 bis zur Koordinate 2'728’690/1'973'335. Von dieser in gerader Linie hangaufwärts bis zur Weggabelung bei P. 1731. Von dort in direkter Linie zum westlichen Rand der Lawinenverbauungen und bis zur
obersten Verbauung und über P. 2104 auf dem Himezligrat auf den Hinter
Bliistock (P. 2447) und zur Furggel (P 2378). Von dieser in östlicher Richtung
der oberen Felskante entlang über P. 2231 bis zur Koordinate
2'728’920/1'199'580. Von dieser in gerader Linie dem Grat hinunter über
P. 2117 und dem Schabellgrat und über Schabell dem Grat in östlicher Richtung bis P. 1875. Von dort die Runse hinunter bis zur Chüebodenrunse. Dieser folgend bis zu ihrer Einmündung in den Sernf. Von hier dem linken Ufer
des Sernf nach bis zu seiner Einmündung in die Linth. *
1) Vgl. Verordnung des BR über die eidg. Jagdbanngebiete (SR 922.31)
LB 5 197 1
VI E/22/3
Ziff. 2 Rauti-Tros
1 Grenzen: Vom östlichen Ufer des Obersees der Alpmauer entlang, welche
die Rinderweid vom Ochsenberg trennt, aufwärts bis zum Kratzernkopf bei
Punkt 1197, von dort dem Weglein entlang zum Kratzernboden, von hier an
den Fuss der Felswände im Bärenstich. Die Grenze ist hier bezeichnet durch
ein grosses rotes Kreuz am Felsen. Dem Fuss der Felsbänder im Bärenstich
nach auf die Furkel am Übergang zum Wiggisalpeli (P. 1599). Von dieser Furkel über die obersten Gräte der Wiggis-Felswände, d. h. über Rautispitz
(P. 2283) zum Punkt 2282, von da dem obern Rand des Felsabsturzes nach
über Gumenstock, Schijen, bis zum Stich, von hier der Alpmauer und den
roten Markier-Kreuzen nach bis zum Lachenbach. Hier ist als hintere Grenze
ein Felsblock mit einem roten Kreuz bezeichnet. Von diesem Felsblock an
dem Weg nach Sulz entlang bis zur Quelle des Sulzbaches bei den Hütten
von Sulz. Dem Sulzbach nach bis zu seinem Zusammenfluss mit dem Lachenbach und dem Bach nach bis zu dessen Einmündung in den Obersee,
dann dem hintern und rechten Seeufer nach bis zur Alpmauer am östlichen
Ufer des Sees.
Ziff. 3 Schilt
1 Grenzen: Von der Linthbrücke Glarus-Ennetbühls in gerader Richtung zum
Weinberg in Ennetbühls, von da der Plattenruns nach hinauf bis zum Plattenkopf, zum Hüttenkopf; von hier dem obern Rand der Felswand entlang
bis zum kleinen Schlafstein (P. 2056,5), um diesen nördlich herum und hinauf
zum obern Rand der Nordwand des Schilt und um den Schiltgipfel herum an
den Südfuss der Siwellen. Über den Grat der Siwellen zum Punkt 2306,7,
dann östlich zur Rot Erd (P. 2216). Von hier der Gemeindegrenze entlang
über Wiss-Chamm (P. 2348), Punkt 2384,7, Punkt 2261 (westlich Heustock),
Punkt 2054, Chrisegg (P. 1987,2) zum Achseli (P. 1410) und von hier in gerader Richtung dem Eschenritt nach hinunter zur Linth bei Ennetlinth. Dem
rechten Ufer der Linth nach bis zur Linthbrücke in Glarus-Ennetbühls.
Ziff. 4 * Chrauchtal
1 Vom Zusammenfluss des Chrauchbachs mit der Stollenrunse die Stollenrunse hinauf bis auf den Grat rund 50 Meter nordwestlich von P. 2273.
Von dort der Kantonsgrenze entlang über das Weissgandstöckli und Spitzmeilen bis zum Wissmeilenpass (P. 2416). Von dort dem Oberlauf des Seebachs hinunter folgend bis P. 2124. Ab dort den Oberkanten der Geländekante westlich von P. 2167 in Richtung P. 2181 entlang über den Geländerücken der Mittleren Chämm hinauf zum Teufgrätli (P. 2273). Von dort
über Schafbützi und Chüebützi in die Bützirunse und hinunter zum Chrauchbach. Diesem hinunter folgend bis zum Zusammenfluss mit der Stollenrunse.
VI E/22/3
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
06.07.2023 01.08.2023 Ziff. 1 Abs. 1 geändert SBE 2023 27
06.07.2023 01.08.2023 Ziff. 4 eingefügt SBE 2023 27
VI E/22/3
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Ziff. 1 Abs. 1 06.07.2023 01.08.2023 geändert SBE 2023 27
Ziff. 4 06.07.2023 01.08.2023 eingefügt SBE 2023 27
