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title: "Verordnung der Stadtbibliothek Thun (VOSB)"
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provisions: 16
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# Verordnung der Stadtbibliothek Thun (VOSB)

## Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen {#art_1}

1 Die Stadtbibliothek Thun ist eine öffentliche Bibliothek. Sie stellt zur
Verfügung und vermittelt Literatur und weitere Medien zur Information,
Bildung und Unterhaltung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder.3
2 Sie steht Benützern und Benützerinnen innerhalb und ausserhalb der
Stadt gemäss den Bestimmungen dieser Verordnung zur Verfügung.

## Art. 2 {#art_2}

1 Wer Medien ausleihen will, hat sich einzuschreiben oder einen
BeoBiblioPass vorzuweisen. Die Ausweise sind persönlich, nicht übertragbar und für jede Ausleihe mitzubringen.
2 Die Einschreibung setzt die Vorlage eines amtlichen Ausweises und
bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre zudem die schriftliche Einwilligung einer sorgeberechtigten Person voraus.
3 Adressänderungen und der Verlust des Benutzerausweises sind zu
melden.
4 Berechtigungen sind auf Verlangen nachzuweisen.

## Art. 3 {#art_3}

Präsenzliteratur (wie aufgelegte Zeitungen, Zeitschriften etc.) kann nur in
der Bibliothek benutzt werden.

## Art. 4 {#art_4}

Für beschädigte, verlorene, oder sonst wie abhanden gekommene Medien ist voller Ersatz zu leisten. Während der Ausleihe eingetretene
1 Mit Revisionen vom 28.8.2013 (GRB Nr. 411, in Kraft seit 1.8.2013), 25.6.2014 (GRB
Nr. 348, in Kraft seit 1.7.2014), 21.8.2019 (GRB Nr. 576, in Kraft seit 1.9.2019) sowie
10.3.2023 (GRB Nr. 198, in Kraft seit 1.5.2023)
2 SSG 101.1
3 Fassung vom 10.3.2023
4 Fassung vom 25.6.2014
Stadtbibliothek
Thun
Benutzerausweis
Präsenzliteratur
Haftung
2 421.216
Schäden sind dem Bibliothekspersonal bei der Rückgabe unaufgefordert
zu melden.

## Art. 5 {#art_5}

Wer Bestimmungen dieser Verordnung oder der Hausordnung der Stadtbibliothek wiederholt verletzt, kann durch die Bibliotheksleitung von der
Benutzung ausgeschlossen werden.

## Art. 6 {#art_6}

1 Die Ausleihe ist auf eine bestimmte Anzahl Bücher und Nichtbuchmedien beschränkt und im Anhang festgelegt.
2 Die Ausleihbeschränkungen für E-Medien richten sich nach den Bestimmungen der betreffenden Plattformen.

## Art. 7 {#art_7}

1 Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 28 Kalendertage. Der letzte
Rückgabetag (massgebend sind die Öffnungszeiten) wird auf dem Ausleihzettel vermerkt. Die Ausleihe kann um zweimal 28 Tage verlängert
werden.1
2 Eine Verlängerung der Ausleihfrist muss spätestens am letzten Tag
vor Ablauf der entsprechenden Frist (massgebend sind die Öffnungszeiten) verlangt werden. Die Verlängerung kann schriftlich, telefonisch,
elektronisch oder an der Ausleihe erfolgen. Die Frist bereits reservierter
Medien wird nicht verlängert.1
3 …2
4 Die Ausleihfristen für E-Medien richten sich nach den Bestimmungen
der betreffenden Ausleihplattformen.3

## Art. 8 II. Ausleihgebühren {#art_8}

1 Die Ausleihe ist kostenpflichtig. Preise und Abonnemente sind im Anhang geregelt.
2 Die Inhaberinnen und Inhaber eines BeoBiblioPasses sind zum Bezug
sämtlicher Medien berechtigt. Sie unterliegen den für Jahresabonnentinnen und –abonnenten geltenden Ausleihbedingungen.4

## Art. 9 {#art_9}

Das Ehrenabonnement wird an Personen verliehen, die für die Stadtbibliothek besondere Dienste geleistet haben. Über die Zuteilung und Dauer
1 Fassung vom 10.3.2023
2 Aufgehoben am 10.3.2023
3 Fassung vom 21.8.2019
4 Fassung vom 25.6.2014
Entzug des Ausweises
Ausleihbeschränkungen
Ausleihfristen
Grundsatz
Ehrenabonnement
3 421.216
entscheidet der Leiter oder die Leiterin der Kulturabteilung.

## Art. 10 {#art_10}

1 Ermässigte Abonnemente für Partner sowie für Inhaberinnen und Inhaber der Kulturlegi sind im Anhang aufgeführt.
2 Berechtigte Personen nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über Vergünstigungen vom 17. Dezember 2010 (VOV)1 sind zum unentgeltlichen
Bezug gemäss den Ausleihbeschränkungen im Anhang berechtigt.
3 Das Bibliothekspersonal ist während der Anstellungsdauer von Berufs
wegen zum unentgeltlichen Bezug aller Medien berechtigt.

## Art. 11 {#art_11}

1 Beim Wechsel innerhalb der Jahresabonnement-Kategorien wird die
Gebühr des bisherigen Abonnements im Verhältnis der noch nicht abgelaufenen Geltungsdauer an die Gebühr des neuen Abonnements angerechnet. Angerechnet werden nur volle, noch nicht verfallene Monate.
2 Das Schnupperabonnement wird beim Kauf eines Jahresabonnements nicht angerechnet.
3 Im Übrigen erfolgt keine Anrechnung oder Rückerstattung von Gebühren (wie z.B. bei Ausschluss, Nichtgebrauch, Abwesenheiten, Wegzug,
Krankheit, Todesfall usw.).

## Art. 12 {#art_12}

Nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt ein Rückruf. Die Rückrufgebühren
gemäss Anhang werden fällig, unabhängig davon, ob und wann ein
Rückruf erfolgt ist. Massgebend sind die Ausleihfristen.

## Art. 13 {#art_13}

1 Ausgeliehene Medien können gegen Gebühr gemäss Anhang reserviert werden.
2 Nicht im Bestand vorhandene Medien können über den Interbibliothekarischen Leihverkehr gegen Bezahlung der jeweils geltenden Ansätze
dieses Dienstes bestellt werden.

## Art. 14 {#art_14}

Die Gebühren für die Benutzung von Fotokopierer sind im Anhang geregelt.

## Art. 15 {#art_15}

In sämtlichen Gebühren ist die jeweilige Mehrwertsteuer inbegriffen.
1 SSG 153.340
Ermässigungen
Anrechnung von
Gebühren
Rückrufgebühren
Reservation, Interbibliothekarischer
Dienst
Fotokopierer
Mehrwertsteuer
4 421.216

## Art. 16 III. Schluss- und Übergangsbestimmung {#art_16}

1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft.
2 Am 1. Januar 2012 noch nicht abgelaufene bisherige Abonnemente
sind bis zu ihrem Ablauf gültig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser Verordnung.
3 Mit dem Inkrafttreten wird die Verordnung der Stadtbibliothek Thun
vom 27. August 2007 aufgehoben.
Thun, 27. Oktober 2011 Namens des Gemeinderates
Der Stadtpräsident: Lanz
Der Stadtschreiber: Huwyler Müller
Inkrafttreten, Übergangsrecht
5 421.216
Anhang
1. Gebühren für die Ausleihe1
Umfang/ Beschränkung Preis (inkl. MWST)
Einzelausleihe Alle Medien: 30 Medien
pro Ausleihe
Fr. 5.–/Medium
zzgl. Fr. 5.– für den
Benutzerausweis
Einzelausleihe in Ergänzung zu bestehendem Abonnement
Fr. 3.–/Medium
Jahresabonnemente
Kinder und Jugendliche
(bis 16-jährig)
Alle Medien: 10 Medien
pro Ausleihe
Fr. 10.–
Junge Erwachsene
(16−25-jährig)
Alle Medien: 30 Medien
pro Ausleihe und Zugang
zur Digitalen Bibliothek
Fr. 30.–
Erwachsene Bücher und Zeitschriften
(30 Medien pro Ausleihe)
Fr. 55.–
Nichtbuchmedien (30 Medien pro Ausleihe)
Fr. 55.–
Alle Medien: 30 Medien
pro Ausleihe und Zugang
zur Digitalen Bibliothek
Fr. 88.–
Ermässigung und besondere Abonnemente
3-monatiges (einmaliges) Schnupperabonnement für Neukunden
Alle Medien: 30 Medien
pro Ausleihe und Zugang
zur Digitalen Bibliothek
Fr. 20.–
Partnerabonnement
(im gleichen Haushalt
wohnend)
Analog Grundabonnement Fr. 10.–/Jahr
Kulturlegi Umfang analog Grundabonnement, kein Partnerabonnement möglich
25 % des jeweiligen
Tarifs
Gönnerabonnement Alle Medien: 30 Medien
pro Ausleihe, inkl. 30 Gratisreservationen und Zugang zur Digitalen Bibliothek
Fr. 200.–
Ehrenabonnement Alle Medien: 30 Medien,
pro Ausleihe, inkl. Gratisreservation und Zugang
zur Digitalen Bibliothek
–
Abonnement für städtisches Personal gemäss
Verordnung über Vergünstigungen2
Alle Medien: 30 Medien
pro Ausleihe und Zugang
zur Digitalen Bibliothek
–
1 Fassung vom 10.3.2023
2 SSG 153.340
6 421.216
2. Rückrufgebühren
Alle Medien Preis (inkl. MWST)
1. Rückruf Fr. 3.–/Rückruf
2. Rückruf (7 Kalendertage nach 1. Rückruf) Total Fr. 6.–/Rückruf
3. Rückruf (7 Kalendertage nach 2. Rückruf) Total Fr. 12.–/Rückruf
4. Rückruf (7 Kalendertage nach 3. Rückruf) Total Fr. 20.–/Rückruf
Nach 4 erfolglosen Rückrufen: zusätzlich - Kosten für Wiederbeschaffung des
Mediums,
- Bearbeitungsgebühr
von Fr. 6.–/Medium,
- Rechnungsgebühr
von Fr. 10.–
3. Gebühren für Verlust oder Beschädigung1
Preis (inkl. MWST)
Neupreis zzgl. Bearbeitungsgebühr Fr. 6.–
Ersatzausweis Fr. 5.–
4. Weitere Gebühren
Preis (inkl. MWST)
Reservationen für ausgeliehene Medien Fr. 3.–/Medium
Bestellung eines Mediums im Interbibliothekarischen Leihverkehr
Gemäss Ansatz der jeweiligen Bibliothek
Fotokopien Fr. 0.20/Seite s/w
Fr. 1.50/Seite farbig
1 Fassung vom 10.3.2023
