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title: "Handbuch Benützung Ferienheim Sackberg"
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provisions: 1
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# Handbuch Benützung Ferienheim Sackberg

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Handbuch Benützung
Objektbeschrieb, Lage, Verkehrssituation, Situationsplan
Das Ferienheim Saggberg steht auf der
1100 m über Meer gelegenen Schwammhöhe am östlichen Eingang des Klöntales.
Eingebettet in einer herrlichen Berglandschaft direkt am Fusse des Glärnisch mit
Blick auf Wiggis und Schilt bietet das geräumige Haus ideale Bedingungen für vielseitige Nutzung. Ursprünglich als Ferienheim im eigentlichen Sinne errichtet, eignet sich das Haus mit max. 60 Betten,
grossen Aufenthaltsräumen, einer grosszügigen, modernen Küche und sehr guten
Installationen heute bestens zur Durchführung von Klassenlagern, Schulverlegungen,
Klassentreffen, Seminaren, Ausbildungswochen, Vereinsanlässen, Ferienlagern, Familienfeiern und Probeweekends.
Anreise
öffentliche Verkehrsmittel
Mit der Bahn bis Glarus, mit dem
Postautokurs ab Bahnhof bis zum
Klöntalersee Haltestelle "Rhodannenberg", anschl. 30 Minuten Fussmarsch Richtung Schwammhöhe.
PW
Ab Glarus 7 km Richtung Schwammhöhe (20 Minuten). Zufahrt bis zum
Ferienheim über die Einbahnstrasse
ab Hinter Saggberg. Genügend Parkplätze auf Hinter Saggberg (300 m
vor dem Ferienheim).
Distanzen
Bahnhof Glarus-Ferienheim 7 km
Bahnhof Glarus- Klöntal-Ferienheim
10 km
Ennenda, 1. März 2023
Kontakte
Auskunft, Verwaltung, Belegungen
Gemeinde Glarus
Immobilienmanagement
Poststrasse 2a
8755 Ennenda
Telefon 058 611 86 37
Mail bruno.hueppi@glarus.ch
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Hauswart Ferienheim Sackberg
Internet
Frau Heidi Heiz
www.glarus.ch
Ennenda, 1. März 2023
Liegenschaftenbeschrieb
Untergeschoss
Küche
Das Ferienheim ist mit einer modernen Küche mit ausreichend Kochutensilien ausgerüstet. Es stehen zwei konventionelle und zwei Induktionsherdplatten zur Verfügung. Auf den
Induktionsplatten dürfen nur die speziell dafür vorgesehenen Pfannen verwendet werden.
Zusätzlich sind ein Backofen, eine Küchenmaschine, sowie je ein grosser Kühl- und Gefrierschrank verfügbar.
Die vorbereiteten Mahlzeiten können mit einem Wärmeschrank auf Rollen mit einem Warenlift in den oberen Stock befördert werden.
Das Betreten des Aufzuges ist strengstens verboten!
Der Vorratsraum befindet sich neben der Küche.
Waschküche
Eine Waschmaschine und Waschmittel stehen zur Verfügung.
In der Waschküche befindet sich der Hauptsicherungskasten.
Trockenraum
Der Trockenraum wird als Schuhablageraum benützt.
Es ist darauf zu achten, dass bei Benützung des installierten Trockners Türen und Fenster geschlossen sind.
Dusche
Im Untergeschoss befindet sich eine Gemeinschaftsdusche mit Garderobe.
Erdgeschoss
Office
Im Office findet sich sämtliches Essgeschirr und Besteck.
Eine leistungsfähige Geschirrspülmaschine steht zur Verfügung.
Die angeschlagenen Bedienungsanleitungen sind strikte zu befolgen.
Spiel- und Speiseräume
Das Material in den zugänglichen Schränken darf benützt werden. Zu Spielen und Büchern ist Sorge zu tragen. In den Schränken ist Ordnung zu halten. Das Klavier im grossen Saal soll nur von geübten Pianisten benützt werden. Stereoanlage, Fernseher und
Videogerät sind sorgfältig zu behandeln.
Tischtennisraum
Für die Tischtennistische stehen keine Schläger und Bälle zur Verfügung. Bei Bedarf hat
der Mieter für Bälle und Schläger selber zu sorgen. Zusammenklappbare Tische dürfen
nicht im Freien aufgestellt werden. Der Schlüssel zum Tischtennisraum ist im Speisesaal
deponiert.
Ennenda, 1. März 2023
Obergeschosse und Dachstock
Die Zimmer sind mit ausreichend Kleiderschränken und Nachttischen ausgerüstet.
Hausordnung/Pflichten
Verwaltung
 Die Finanzverwaltung der Gemeinde Glarus ist zuständig für die Vermietung.
 Zuständige der Gemeinde, die Verwaltung und der Hauswart sind berechtigt, das Haus
jederzeit zu betreten und angemessene Kontrollen vorzunehmen.
 Anordnungen des Hauswartes und der Verwaltung sind strikte zu befolgen.
 Bei Schäden beurteilt der Hauswart oder die Verwaltung das Mass des Selbstverschuldens.
Übernahme des Ferienheims
 Die Übernahme wird nach vorheriger Abmachung geregelt.
 Der Hauswart oder dessen Vertretung übergibt das Ferienheim. Achten Sie auf bereits
bestehende Schäden (Mängelliste).
 Nach der Übernahme haftet der Mieter für alle Schäden.
Allgemeines
 Schäden sind umgehend dem Hauswart oder der Verwaltung zu melden
 Reparaturen oder Ersatz dürfen nur durch die zuständigen Stellen angeordnet werden.
 Strassen- oder Wanderschuhe werden im Kellergeschoss deponiert. Im Haus werden
Hausschuhe getragen.
 Das Halten von Haustieren ist nicht erlaubt.
 Aus feuerpolizeilichen Gründen ist das Rauchen nur im Freien erlaubt, es gilt im ganzen
Haus Rauchverbot. Raucher benützen Aschenbecher und entleeren diese nach dem Erkalten des Inhaltes.
 Es ist untersagt mit offenem Feuer oder Licht zu hantieren (Rechauds, Lampen, Kerzen
etc.).
 Das Haus ist mit einer automatischen Brandmeldeanlage überwacht. Bei einem Ereignis alarmieren die akustischen Alarmgeber in den Etagen. Eine Alarmierung der Feuerwehr erfolgt nicht. Diese muss telefonisch aufgeboten werden (Tel. 118). Bitte separate
Anleitung beachten, welche im Haus angeschlagen ist. Die Lagerleitung wird zusätzlich
über Feuerlöscher und Brandschutzmassnahmen orientiert. Diese Informationen müssen von der Lagerleitung an die Lagerteilnehmer weitergeleitet werden.
Ennenda, 1. März 2023
 Die Feuerleiter darf nur im Notfall oder bei einer von der Lagerleitung sicher geführten
Notfallübung betreten werden.
 Ein technischer Alarm ertönt bei Überlastung des Stromnetzes. Hierbei ist nach den
Weisungen, welche auf dem Sicherungskasten in der Waschküche angeschlagen sind,
vorzugehen. Zusätzliche Sicherungskästen befinden sich in den Toiletten.
 Beim Strom ist auf geringen Verbrauch zu achten. Sind zu viele Geräte zugleich eingeschaltet, kann dies den technischen Alarm auslösen.
 Es wird um mässigen Wasserverbrauch besonders beim Duschen gebeten, weil die Abwasserentsorgung aufwändig ist.
 Das Beschriften oder Bemalen der Wände und Gegenstände ist untersagt.
 Fenster und Fensterläden sind im offenen oder geschlossenen Zustand stets festzumachen.
 Die Umgebung (Wege, Vorplätze, Fussballplatz, Weiden, Feuerstelle etc.) ist sauber zu
halten.
Zimmer
 Matratzen, Molton, Kissen und Wolldecken sind vorhanden. Es ist verboten, diese im
Freien zu benutzen.
 Ein Fixleintuch (90/190), ein Kissenanzug (65/100) und ein Schlafsack sind von den
Benutzern mitzubringen.
Müllabfuhr
 Kehrichtsäcke stehen zur Verfügung. Diese können im Container deponiert werden.
 Der Container wird periodisch von der Gemeinde geleert.
Endreinigung
 Das Ferienheim ist gereinigt und in tadellosem Zustand zu übergeben. Für Schäden
haftet der Mieter.
 Eine eventuelle Nachreinigung durch den Hauswart wird separat verrechnet.
 Küche, Vorratsraum und Waschküche, sowie Schuhraum, Gänge und Office sind nach
der Besenreinigung mit dem Nassstaubsauger zu putzen. Der Nasssauger darf nicht als
Trockensauger verwendet werden.
 Die Kühl- und Gefrierschränke sind zu leeren.
 Sämtliche übrigen Räume sind nach der Besenreinigung mit dem Staubsauger zu reinigen. Schlafzimmer, Waschräume, Spiel- und Essräume sind zusätzlich noch feucht aufzunehmen. Gleiches gilt für das Treppenhaus und die Gänge in den oberen Stockwerken.
Ennenda, 1. März 2023
 Der Tischtennisraum, die alte Kegelbahn sowie der Küchenvorraum und die Aussentreppen sind besenrein abzugeben.
 Die Matratzen in den benützten Zimmern sind zu wenden und mit den Moltons zu beziehen. Kissen und Wolldecken sind anschliessend geordnet am Fussende hinzulegen.
 Alle gebrauchten Küchen- und Putztücher sind in der Waschmaschine zu waschen und
aufzuhängen.
 Sämtliche Gebinde, Verpackungen und Kartonschachteln sind vom Mieter zu entsorgen.
 In allen Toiletten sind jeweils zwei WC-Rollen bereitzulegen.
Abgabe des Hauses
 Die Abgabe wird nach vorheriger Abmachung geregelt.
 Der Hauswart oder dessen Vertretung übernimmt das Ferienheim.
Parkordnung
 Das Durchfahrtsrecht für die Forst- und Landwirtschaft muss jederzeit gewährleistet
sein.
Sportplatz
 Der Sportplatz darf nur bei trockener Witterung benutzt werden.
Ennenda, 29.11.2022
Gemeinde Glarus
Ennenda, 1.März 2023
Mietpreise
Tagesanlass Abnahme spätestens 18.00 Uhr Fr. 400.00
Wochenende Samstag und Sonntag pauschal 1 Übernachtung Fr. 700.00
Wochenende
Samstag, Sonntag und Montag pauschal
oder Freitag, Samstag und Sonntag 2 Übernachtungen Fr. 1'000.00
Lagerwoche
bis 10 Personen Fr. 1'000.00 pauschal / bis 7 Übernachtungen
(=ca. Fr. 15.- pro Person und Nacht)
ab 11 Personen Fr. 14.00 pro Person / Nacht (min. 7 Übernachtungen)
(=Total Fr. 1'470.- bei 15 Personen)
ab 16 Personen Fr. 13.00 pro Person / Nacht (min. 7 Übernachtungen)
(=Total Fr. 1'820.- bei 20 Personen)
Die Reinigung des Ferienheims ist selbstständig gemäss Angaben im Benützungshandbuch
auszuführen.
0.30
25.00
50.00
75.00
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Nebenkosten
Strom
Abwasserentsorgung
Kehrichtentsorgung
Telefon
Kurtaxen
Nachreinigungen
Ennenda, 1. März 2023
pro kWh
Erfahrungswert:
Fr. 150.- bis 200.- pro Woche
pro m3
Erfahrungswert:
Fr. 300.- bis 400.- pro Woche
pro Containerfüllung
gemäss Telefonzähler
gemäss Kurtaxenreglement der Gemeinde Glarus
pro Stunde
