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title: "Quartiergestaltungsplan «Poststrasse»"
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provisions: 1
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# Quartiergestaltungsplan «Poststrasse»

## text {#text}

A Gemeinde Baar
Suter e von Känel * AG
Orts- und Regionalplaner BSP SIA
Kleinstrasse 15_8008 Zürich
Quartiergestaltungsplan Poststrasse
Situation 1:500
Abteilung
Planung/Bau:
77,
Leqpeesé
Zo00
Der Bauverwalter: //%ä\}l__
Vom Gemeinderat festgesetzt am: /4. Aufisl 200 o
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Der Gemeindeprasident: A 222
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Der Gemeindeschreiber: ”
32243 - 14.7.2000
Telefon 01/252 74 80 _ Fax 01/252 05 46 _ e-mail svkplaner@swissonline.ch
Festlegungen zur Nutzung:
Geltungsbereich
Gebiets-Einheiten
‘3 ?{0 max. Geschossflache pro Gebiets-Einheit (m2 inkl. DG)
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Festlagungen zur Bebauung:
Baubereiche Randbebauung bzw. Innenbebauung
E_ am &n Arkaden
Z Hofbauten
< > Schragdécher
Festlegungen zur Erschliessung:
Ein- und Ausfzhrten Tiefgaragen (punktiert: 2. Prioritat)
ik Direkteinfahrten
0000 Oeffentliches Fusswegnetz
Festiegungen zum Freiraum:
Freiraumzellen
Strassenraumgestaltung Poststrasse
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Kreuzplatz
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Die Richtigkeit bescheinigt
der Nachfiihrungsgeometer:
Knecht und Gatzi
Ing.- und Vermessungsbiiro AG
Unterstrichene Grundstücke
sind noch nicht rechtsalltia.
R24N Raar 2N Na 1QaQ
Festlegungen zur Nutzung:
Gebiets-Einheit
Mit den Gebiets-Einheiten wird das Planungsgebiet in zweckmaéssig abgrenzbare Teilflachen
gggliedert. Es ist anzustreben, die einzelnen Bebauungspline auf diese Gebiets-Einheiten
abzustimmen. ;
Maximale Geschossfläche pro Gebiets-Einheit
Die maximale Ausnützung pro Gebiets-Einheit wird mit der Geschossfläche ohne Aussenwandquerschnitte, jedoch in Abweichung von $ 12 Abs. 2 V PBG unter Einschluss der Dachgeschosse ausgedrückt.
Die Ausnützung der einzelnen Grundstücke kann aufgrund der Parzellierung und der angestrebten Bebauungsstruktur unterschiedlich sein. Allfällige Nutzungsausgleiche sind innerhalb
derselben Erschliessungs- bzw. Bebauungsplan-Einheit vorzunehmen.
* Wohnnutzungen (im Plan nicht dargestellt)
Eine Lockerung des in der Bauordnung für die Kernzone festgehaltenen Wohnverbotes im
Erdgeschoss drängt sich nicht auf. Bei Bedarf kann dies fallveise im nachfolgenden Bebauungsplan festgelegt werden.
* Lärm (im Plan nicht dargestellt)
Für Liegenschaften an der Dorfstrasse, der Rathausstrasse, der Neugasse sowie teilweise
der Bahnhofstrasse (GS-Nrn. 30, 31) ist zusammen mit dem Bebauungsplan ein Lärmgutachten zu erstellen, welches nachweist, dass die massgebenden Belastungsgrenzwerte
lärmempfindlicher Räume namentlich bei Wohnnutzungen eingehalten werden können,
Festlegungen zur Bebauung:
* Baubereiche Randbebauung .
Die Baubereiche fiir die Randbebauung basieren auf einer Tiefe von 15.00 m, die geméss
Angaben im Plan stellenweise vergréssert werden kann.
Es sind vier Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zuléssig, wobei eine Gesamthéhe von
16.50 m einzuhalten ist. Davon ausgenommen sind die strassenseitigen Vorbauten in den
Baubereichen beidseits der Neumdihle, die nur drei Vollgeschosse mit einer Gesamthéhe von
max. 10.90 m aufweisen dürfen (vgl. Projekt Gotthard).
Die strassenseitigen Baubereichsgrenzen sind als Baulinien mit Anbaupflicht umzusetzen.
* Baubereiche Innenbebauung
Die im Plan dargestellten Baubereiche fiir die Innenbebauung sind bezüglich ihrer Hauptausrichtung verbindlich. Sie kénnen jedoch im Sinne eines Projektierungsspielraumes im Rahmen
der Bauvorschriften um max. 10° abgedreht, in ihren Abmessungen geringfligig verandert und
zur Sicherstellung der Vertikalerschliessung erweitert werden.
In der Regel sind vier Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zuléssig, wobei eine Gesamthohe von 16.50 m einzuhalten ist. Davon ausgenommen ist der bestehende Silo, der in den
bestehenden Ausmassen umgebaut werden darf.
* Arkaden
In den bezeichneten Bereichen entlang der Bahnhofstrasse, der Neugasse, der Rathausstrasse und der Dorfstrasse sind durchgehende, dauernd &ffentlich zugéangliche Arkaden vorzusehen. Im Interesse einer gewissen Grosszugigkeit soll fir die lichte Hohe ein Mindestmass
von rund 3.50 m vorgegeben werden. Das definitive Mass ist in den Bebauungsplénen verbindlich zu regeln.
* Hofbauten
Diese Signatur bezeichnet vorhandene kleinere Gebéude, die sich innerhalb von Freiraumzellen befinden. Die Geschossflédchen dieser Bauten können in den Ausnutzungsnachweis
miteinbezogen werden. Die Hofbauten sind auf einen langerfristigen Eestand ausgerichtet; sie
dürfen nicht durch gréssere Gebaude an derselben Lage ersetzt werden.
* Schrägdächer
Im Interesse einer homogenen Dachlandschaft im erweiterten Bahnhofbereich sind Neubauten
in der Regel mit Flachdächern auszubilden. Die Schrägdachform ist für die Neumühle vorgegeben, entlang der Dorfstrasse ist sie in ortsbaulich begründeten Fällen möglich.
Festlegungen zur Erschliessung:
* Abstellplätze (im Plan nicht dargestellt)
Pro 100 m2 effektiver Geschossfläche ist höchstens ein Abstellplatz für Motorfahrzeuge
zulässig. Pro Abstellplatz sind mindestens 2 Abstellgelegenheiten für Zweiräder vorzusehen.
Möglichst viele Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind unterirdisch anzuordnen, oberirdisch
sind nur wenige behindertengerechte Besucher- und Kundenparkplätze zulässig.
Der Tiefgarage-Richtplan ist für die Organisation der unterirdischen Parkierung wegleitend.
* Ein- und Ausfahrten Tiefgaragen
Die Ein- und Ausfahrten der insgesamt sechs Tiefgaragen sirid im näheren Bereich der
festgelegten Standorte vorzusehen (ca. 5 m). Die Rampen sind zu überdachen, damit die
Auswirkungen der Immissionen möglichst begrenzt bleiben.
Unterirdische VerknUpfungen einzelner Tiefgaragen sind zu vermeiden. Falls solche Verknipfungen trotzdem vorgesehen werden sollen, sind sie in den betreffenden Bebauungsplänen verbindiich zu regeln.
* Direkteinfahrten
Von der Rathausstrasse (Durchfahrt bei Rest. Krone) und der Dorfstrasse her (Post) ist je
eine untergeordnete Direkteinfahrt in das Quartiergestaltungsplangebiet zulässig.
* Oeffentliches Fusswegnetz
Das offentliche Fusswegnetz umfasst Arbeits-, Einkaufs-, Schul- und Wanderwege. Unter
dem Blickwinkel der Sicherheit besonders zu beachten sind die Querungen der Poststrasse
im Bereich der zahlreichen Ein- und Ausfahrten.
Festlegungen zum Freiraum:
* Freiraumzellen
Die Freiraumzellen sind Aussenraume, die in erster Linie durch die umgebende Rand- und
Innenbebauung gefasst werden. Hofbauten sind Teil dieser Freiraumzellen, die nicht identisch
sind mit Griinflachen.
Spiel- und Aufenthaltsbereiche sollen méglichst in diesen Freiraumzellen angeordnet werden.
Bestehende Abstellplatze in den Freiraumzellen sind bei baulichen Verénderungen zu entfernen oder unterirdisch zu kompensieren.
* Strassenraumgestaltung Poststrasse
Entlang der Poststrasse ist die Strassenraumgestaltung zu verbessern. Dabei sind namentlich die Fusswegquerungen und die Ein- und Ausfahrtsbereiche der Tiefgaragen gestalterisch
einzubinden ui~d die Vorbereiche zwischen den Fassaden und der Fahrbahn aufeinander
abzustimmen.
Hinweis:
Der Bericht zum Quartiergestaltungsplan ist als integrierender Bestandteil des Planwerkes zu
beachten. Er enthélt Grundgedanken, Begriindungen und Erlauterungen zu inhaltlichen Fragen.
Auch die Rechtswirkung des Quartiergestaltungsplanes ist darin festgehalten.
— Grundbuchplankopit| Gemeinde Baar
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Gemeinde
Baar
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Quartiergestaltungsplan Poststrasse
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Suter ¢ von Kénel * AG 32243 - 14.7.2000
Orts-
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Regionalplaner
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Kleinstrasse
Zürich
Telefon
01/252
Fax
01/252
05 46
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e-mail
svkplaner@swissonline.ch
Poststrasse
Information:
Geltungsbereich Quartiergestaltungsplan
Magliche Anordnung Tiefgaragen
Ein- und Ausfahrt Rampe
Magliche Verkniipfungen je nach Etappierung
Baubereiche Quartiergestaltungsplan
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v Fahrtrichtungen
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Die Richtigkeit bescheinigt
der Nachfiihrungsgeometer:
Knecht und Gétzi
