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title: "Bebauungsplan 238: Basel Bereich Gartenstrasse / Nauenstrasse / Peter Merian-Strasse / Peter Merian-Brücke / Hochstrasse / Solothurnerstrasse / Meret Oppenheim-Strasse / Bahnhof Basel SBB (Areal Nauentor)"
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# Bebauungsplan 238: Basel Bereich Gartenstrasse / Nauenstrasse / Peter Merian-Strasse / Peter Merian-Brücke / Hochstrasse / Solothurnerstrasse / Meret Oppenheim-Strasse / Bahnhof Basel SBB (Areal Nauentor)

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Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.238
Bebauungsplan 238: Basel Bereich Gartenstrasse / Nauenstrasse / Peter
Merian-Strasse / Peter Merian-Brücke / Hochstrasse / Solothurnerstrasse /
Meret Oppenheim-Strasse / Bahnhof Basel SBB (Areal Nauentor)
(BP 238)
Vom 17. März 2021 (Stand 13. Mai 2021)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,
gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November
1999 1) und § 11 Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt (USG BS) vom 13. März 1991 2), nach
Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 20.0023.01 vom 21. Januar 2020 sowie in
den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 20.0023.02 vom 25. Januar 2021, beschliesst:
Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang.
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/1062.html
1) SG 730.100
2) SG 780.100
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.238
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
17.03.2021 13.05.2021 Erlass Erstfassung KB 20.03.2021
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.238
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 17.03.2021 13.05.2021 Erstfassung KB 20.03.2021
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.238
Basel
Bereich Gartenstrasse / Nauenstrasse / Peter Merian-Strasse / Peter Merian-Brücke /
Hochstrasse / Solothurnerstrasse / Meret Oppenheim-Strasse / Bahnhof Basel SBB
(Areal Nauentor)
GRB vom 17. März 2021
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und
Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) und § 11 Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes Basel-
Stadt (USG BS) vom 13. März 1991 2), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates
Nr. 20.0023.01 vom 21. Januar 2020 sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission
Nr. 20.0023.02 vom 25. Januar 2021, beschliesst:
I. Änderung des Zonenplans
Der Zonenplan Nr. 14’151 des Planungsamts vom 22. Mai 2018 für die Änderung der Zonen im Bereich
der Gartenstrasse, Nauenstrasse, Peter Merian-Strasse, Peter Merian-Brücke, Hochstrasse, Solothurnerstrasse und Meret Oppenheim-Strasse wird genehmigt.
II. Festsetzung eines Bebauungsplans
1. Der Bebauungsplan Nr. 14’149a des Planungsamtes vom 22. Mai 2018 wird verbindlich erklärt.
2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
Baufeld A
a) Im Baufeld A darf ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 24 m und einer Bruttogeschossfläche von
67’000 m2 erstellt werden.
b) Innerhalb des Baufeldes A sind im markierten Bereich öffentlich zugängliche Innenhöfe
anzuordnen. Um die Höfe sind publikumsorientierte Nutzungen anzuordnen. Die Höfe sind nach
einem gesamtheitlichen Konzept attraktiv für die sich dort befindenden Nutzungen und für den
Aufenthalt zu gestalten und zu begrünen.
c) Von der Solothurnerstrasse zur Nauenstrasse und zur Centralbahnstrasse ist ein in seiner Breite und
Höhe attraktiver, grosszügiger, öffentlich zugänglicher, die Höfe verbindender und durch Servitute
gesicherter Fussweg zu realisieren.
d) Von der Centralbahnstrasse zur Peter Merian-Strasse sowie zum Peter Merian-Weg ist eine
attraktive, grosszügige, öffentlich zugängliche und durch Servitute gesicherte Fussgänger- und
Velopassage zu realisieren. Es ist durch entsprechende Massnahmen sicherzustellen, dass sämtliche
Verkehrsbeziehungen und Zugangssituationen im Rahmen der Sanierung und eines allfälligen
Neubaus der Peter Merian-Brücke optimiert werden.
e) Im Baufeld A sind Anlagen zur Eigenstromerzeugung mit dem qualitätssichernden Verfahren
gemäss Vorschrift j. zu definieren. Dabei ist den Anforderungen des ökologischen Ausgleichs und
den besonderen klimatischen Anforderungen Beachtung zu schenken.
1) SG 730.100
2) SG 780.100
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.238
Baufeld B und C
f) In den Baufeldern B und C darf je ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 87 m und einer
Bruttogeschossfläche von 19’000 m2 erstellt werden.
g) Gegen die Gartenstrasse gerichtete Fensterflächen im Baufeld B werden auch angerechnet, wenn
die Lichteinfallswinkel nicht eingehalten sind.
h) Das Gebäude im Baufeld B muss gegen die Nauenstrasse keinen Lichteinfallswinkel einhalten.
Baufeld D Im Baufeld D darf ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 87 m und einer
Bruttogeschossfläche von 23’500 m2 erstellt werden.
Baufeld D
i) Im Baufeld D darf ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 87 m und einer Bruttogeschossfläche von
23’500 m2 erstellt werden.
Allgemein
j) Zur Gewährleistung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität ist ein
qualitätssicherndes Verfahren für das gesamte Areal durchzuführen. Bei der Auswahl der
Teilnehmenden ist ein angemessener Anteil junger lokaler Teams zu berücksichtigen. Die
Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums ist bezüglich Geschlecht und Alter ausgewogen zu
gestalten. Den Anliegen aus den Quartieren ist mit angemessenen Vertretungen Rechnung zu
tragen.
k) Zur architektonischen und funktionalen Auszeichnung des obersten Geschosses in den
Hochhäusern ist unter der Voraussetzung einer besonders hochwertigen Gestaltung ein Spielraum
in der Höhe von zusätzlichen 2 m zulässig.
l) Die Anzahl Geschosse ist frei. Dachgeschosse sind nicht zulässig. Technische Anlagen sind
innerhalb der zulässigen Wandhöhe anzuordnen.
m) Durch geeignete Massnahmen ist ein angemessener Schutz vor Störfallen sicherzustellen. Die
Massnahmen sind konzeptionell im qualitätssichernden Verfahren nach Vorschrift j. aufzuzeigen
und im Baubewilligungsverfahren zu dokumentieren.
n) Es sind Wohn- und Arbeitsnutzungen zulässig. Es sind minimale Bruttogeschossflächen für
Arbeitsnutzungen von 50’000 m2 und für Wohnen von 36’000 m2 einzuhalten. Davon sind mindestens 12’000 m2 als preisgünstige Wohnungen anzubieten. Zusätzlich ist mindestens ein Drittel
aller Wohnungen mit einer Residenzpflicht zu belegen.
o) Die partielle Perronerschliessung Ost des Bahnhof Basel SBB ist dauerhaft von beiden Seiten
sicherzustellen. Sie ist attraktiv zu gestalten.
p) Es sind maximal 460 Autoparkplätze zulässig. Deren Erschliessung hat über den im Plan
dargestellten Bereich an der Gartenstrasse zu erfolgen.
q) Zusätzlich zu den gemäss Gesetzgebung erforderlichen Veloabstellplätzen sind 400 öffentliche
Veloabstellplätze zu realisieren, die bei nachgewiesenem Bedarf erweiterbar sind. Diese müssen
von der Hochstrasse/Solothurnerstrasse und der Gartenstrasse aus fahrbar erreichbar und
untereinander verbunden sein. Die Perrons müssen von dort direkt angebunden sein.
r) Es ist eine attraktive Aussenraumgestaltung der Eingangsbereiche Hochstrasse/Solothurnerstrasse
und Nauenstrasse zu gewährleisten. Im Zugangsbereich Süd sind bauliche Massnahmen wie z.B.
Rampen und Treppen zulässig.
s) Innerhalb der Baufelder muss nicht an die Baulinie angebaut werden.
t) Zusätzlich zum kantonalen Energiegesetz gelten die Zielwerte des SIA-Effizienzpfads Energie. Die
Bebauung ist insbesondere bezüglich Begrünung, Beschattung und Durchlüftung hinsichtlich
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.238
stadtklimatischer Einflüsse optimal zu gestalten. Bezüglich Bauökologie soll die
Wiederverwendung von Baustoffen berücksichtigt werden.
u) Zusätzlich zum kantonalen Energiegesetz gelten die Zielwerte des SIA-Effizienzpfads Energie.
3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die
Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.
III. Änderung von Baulinien
Der Baulinienplan Nr. 14’154 des Planungsamts vom 22. Mai 2018 für die Änderung der Bau- und
Strassenlinien im Bereich der Gartenstrasse, Nauenstrasse, Peter Merian-Strasse, Peter Merian-Brücke,
Hochstrasse, Solothurnerstrasse und Meret Oppenheim-Strasse wird genehmigt.
IV. Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 109 vom 10. Juni 1971
Der Grossratsbeschluss betreffend Festsetzung eines Überbauungsplanes für den Neubau des
Postbetriebsgebäudes Basel 2 im Gebiet Nauenstrasse / Gartenstrasse / Peter Merian-Strasse / Eilgutstrasse
/ Centralbahnstrasse / Bahnhofareal vom 10. Juni 1971 wird aufgehoben.
V. Änderung des Bebauungsplan Nr. 160 vom 17. Januar 2001
Der Grossratsbeschluss betreffend Erlass eines Bebauungsplanes für das Areal Bahnhof Süd, Gundeldingen
zwischen Margarethenstrasse, Güterstrasse, Solothurnerstrasse und Bahnareal vom 17. Januar 2001 wird
im Geltungsbereich des Baubereichs D des vorliegenden neuen Bebauungsplans aufgehoben.
VI.
VII. Publikation
Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der
Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle einer Volksabstimmung am
fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft. 3)
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/1062.html
3) In Kraft seit 13. 5. 2021.
