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title: "Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz"
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provisions: 8
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# Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz

## § 1 {#par_1}

Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt die Finanzierung der Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz (nachfolgend: Rheinhafen), sowie die Kompetenz für die
Anschlussbewilligung.

## § 2 {#par_2}

Grundstücke im Baurecht
1 Besteht auf einem Grundstück ein Baurecht, werden der Baurechtnehmer
bzw. die Baurechtnehmerin durch diese Verordnung belastet.

## § 3 {#par_3}

Bewilligung für den Kanalisationsanschluss
1 Die kantonale Bewilligung für den Anschluss an die Kanalisation des Rheinhafens erteilen die Rheinhäfen.
2 Diese unterbreiten die Gesuchsunterlagen dem Amt für Umweltschutz und
Energie zur Stellungnahme.

## § 4 {#par_4}

Erschliessungsbeitrag
1 Der Erschliessungsbeitrag beträgt 9.00 CHF pro m² erschlossene Baurechtsfläche.
2 Die Erschliessungsbeiträge sind geschuldet, sobald die Baurechtsfläche an
das Kanalisationsnetz des Rheinhafens angeschlossen werden kann.

## § 5 {#par_5}

Anschlussbeitrag
1 Der Anschussbeitrag beträgt 12.00 CHF pro m² versiegelter und an die Kanalisation angeschlossener Baurechtsfläche.
2 Der Anschlussbeitrag ist geschuldet, sobald die Baurechtsfläche an die Abwasseranlage angeschlossen wird.
1) GS 31.323, SGS 421
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807
2 421.16

## § 6 {#par_6}

Fälligkeit und Verzugszins
1 Die Beiträge werden mit Eintritt der Rechtskraft der Beitragsverfügung fällig.
2 Nach Ablauf von 30 Tagen seit Erhalt der Beitragsverfügung wird ein Verzugszins von 5% erhoben.

## § 7 {#par_7}

Übergangsbestimmung
1 Die Beiträge für Baurechtsflächen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser
Verordnung bereits an die Abwasseranlagen angeschlossen sind oder werden
könnten, verjähren zwei Jahre nach Inkraftreten dieser Verordnung.

## § 8 {#par_8}

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 15. Januar 2003 in Kraft.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807
3 421.16
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
21.01.2003 22.01.2003 Erlass Erstfassung GS 34.0807
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807
4 421.16
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 21.01.2003 22.01.2003 Erstfassung GS 34.0807
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807
