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title: "Feuerwehrordnung Anhang 1 - Entschädigung für Feuerwehreinsätze"
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# Feuerwehrordnung Anhang 1 - Entschädigung für Feuerwehreinsätze

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Anhang 1 - Feuerwehrordnung
Anhang 1 – Entschädigungen für Feuerwehreinsätze
I. Entschädigung für Einsätze und Dienstleistungen
Kategorie Entlöhnung AdF
(brutto) pro Stunde1
Weiterverrechnung
der Dienstleistung
Einsätze
A Nicht verrechenbare
Einsätze
CHF 60.00 keine Brandeinsätze, Explosionen, Elementarereignisse
B Verrechenbare Einsätze
u. Dienstleistungen für
Dritte
CHF 60.00 CHF 60.00 Umweltgefährdende und -schädigende Ereignisse,
Sicherungs- und Behebungsmassnahmen, Ölwehr,
Aufräumarbeiten, Erstellung von Notabdeckung,
Personensuche, Strassenrettungsdienst, …
C Dienstleistungen CHF 60.00 CHF 60.00 Brandschutz- und Kleinlöschgeräteschulungen für Dritte,
Feuerwachen bei Veranstaltungen, Wespennester, …
Dienstleistungen im
Auftrag der Gemeinde
CHF 60.00 N/A Brandschutzkontrollgänge mit Ingenieurbüro, Erstellung von
Einsatzplänen, …
D Planbare Arbeiten und
Einsätze für die Gemeinde
CHF 50.00 N/A Depotarbeiten, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Retablieren,
Prüfen, Materialbereitstellung
1 keine Abzüge bis CHF 4'200.00 jährlich.
Anhang 1 - Feuerwehrordnung
II. Entschädigung für Verkehrs- und Parkdienst
Veranstaltungen Entlöhnung AdF
(brutto) pro Std
Weiterverrechnung der
Dienstleistung
Beispiele
Veranstaltungen von
Privatpersonen und Firmen
CHF 60.00 CHF 60.00 / h Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Weihnachtsfeiern,
Firmenveranstaltungen, …
Veranstaltungen der Dorfvereine CHF 60.00 Keine, bei der
1. Veranstaltung im Jahr
Unterhaltung Kirchenchor, Musikkonzert Konkordia,
Bongertfest Musikverein, …
Veranstaltungen Land,
Landesinstitutionen und -verbände
CHF 60.00 Keine, bei der
1. Veranstaltung im Jahr
Veranstaltungen und Vorträge der Regierung oder
Liechtenstein-Instituts, Schülerpreisträgerkonzert, …
Veranstaltungen der Gemeinde CHF 60.00 N/A Apéros und Empfänge der Gemeinde, Slow Up,
Gemeindespieltag, …
Veranstaltungen Unterländer
Vereine
CHF 60.00 Keine Aktion blühendes Unterland, Winzerfest, … (besonderes
Nahverhältnis zur dörflichen Gemeinschaft)
Parteiveranstaltungen CHF 60.00 Keine Parteitage, Veranstaltungen der Ortspartei, …
Bundessänger- und
Verbandsmusikfest
Keine Keine Keine Weiterverrechnung, wegen besonderem
Nahverhältnis zur dörflichen Gemeinschaft
Kirchliche Veranstaltungen Keine Keine Fronleichnam, Mai Lichterprozession, Maria Himmelfahrt, …
Anhang 1 - Feuerwehrordnung
III. Weiterverrechnung von Materialien
Einsatzbedingte Ersatzbeschaffung von Verbrauchsmaterial, Reparatur und Reinigung von Einsatzmaterial werden dem Verursacher zu
Selbstkosten weiterverrechnet.
Fahrzeuge Grundgebühr Tarif pro Stunde
Tanklöschfahrzeug CHF 300.00 CHF 100.00
Rüstwagen CHF 300.00 CHF 100.00
Materialtransportfahrzeug 3.5 t CHF 50.00 CHF 40.00
Mannschaftstransport- u. Zugfahrzeug CHF 50.00 CHF 40.00
Löschpumpe CHF 100.00 CHF 80.00
Motorspritze CHF 50.00 CHF 40.00
Fahrzeuge des Stützpunktes werden analog verrechnet. Anhänger werden nicht verrechnet.
Geräte Tarif pro Stunde
Lüfter CHF 20.00
Notstromaggregat CHF 20.00
Tauchpumpe CHF 20.00
Wärmebildkamera CHF 20.00
Motorsäge, Trennschleifer usw. CHF 20.00
Flaschen für AS-Gerät CHF 15.00 / Flasche
Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand.
IV. Verrechnung von Fehlalarmen
Grundgebühr
1. Fehlalarm pro Kalenderjahr gratis
2. Fehlalarm pro Kalenderjahr CHF 500.00 Neben der Entschädigung der Mannschaft und den
Kosten für die Fahrzeuge wird ab dem 2. Fehlalarm eine
zusätzliche Gebühr erhoben.
Die Nutzer solcher Anlagen sind auf den Sachverhalt
aufmerksam zu machen.
3. Fehlalarm pro Kalenderjahr CHF 1’000.00
4. Fehlalarm pro Kalenderjahr CHF 1'500.00
Mutwillige Auslösung CHF 2'000.00
