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title: "Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich"
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# Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich

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510.1101
Vertrag zwischen dem Regierungsrat
des Kantons Zürich und dem Stadtrat
von Zürich über die Erfüllung von
Verwaltungsaufgaben im militärischen
Bereich
vom 17. November 2004/22. Dezember 2004
1. Dieser Vertrag ersetzt den auf den 31. Dezember 2004 aus
laufenden Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kan
tons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung
der Aufgaben des Kreiskommandanten des Militärkreises
Zürich und des Sektionschefs der Stadt Zürich vom 6. Sep
tember/27. September 2000.1
2. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem
Kanton Zürich und der Stadt Zürich bei der Erfüllung von
Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich, welche
die Dienstabteilung Schutz & Rettung Zürich des Polizei
departements der Stadt Zürich zugunsten der Direktion für
Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich (Amt für Militär
und Zivilschutz) übernimmt, die Unterstellungsverhältnisse
und die Entschädigungsfolgen.
3. Schutz & Rettung Zürich vollzieht die einschlägigen eid
genössischen und kantonalen Vorschriften. Fachtechnisch
ist Schutz & Rettung Zürich mit Bezug auf diese Aufgaben
dem Amt für Militär und Zivilschutz unterstellt, administrativ
dem Polizeidepartement der Stadt Zürich.
4. Der Kanton entrichtet der Stadt für die Erfüllung dieser Aufga
ben eine Pauschalentschädigung im Betrag von Fr. 550 000
für das Jahr 2005 und von Fr. 490 000 für das Jahr 2006.
Die Pauschalentschädigung deckt die Kosten und Aufwen
dungen der Stadt für die Aufgaben gemäss der Aufstellung
im Anhang zu diesem Vertrag (inkl. Personal , Raum und
Betriebskosten). Die Auszahlung erfolgt jeweils per 30. Juni
des laufenden Jahres. Der Kanton kann, bei gleich bleiben
der Entschädigung, den von der Stadt erbrachten Aufga
benbereich nach einer Ankündigungsfrist von drei Monaten
herabsetzen.
1 AS 43, 544.
2Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons
Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung
von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
510.110
5. Die pauschale Abgeltung ab dem Jahr 2007 wird jeweils bis
zum 30. Juni des laufenden Jahres (erstmals bis 30. Juni
2006) neu festgelegt.
6. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Er gilt für die
Mindestdauer von zwei Jahren und kann frühestens auf den
31. Dezember 2006 gekündigt werden. Der Vertrag kann
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Mona
ten jeweils auf den 31. Dezember gekündigt werden. Ohne
Kündigung wird der Vertrag stillschweigend jeweils um ein
Jahr verlängert.
7. Dieser Vertrag wird vierfach ausgefertigt und den Vertrags
parteien in je zwei gegengezeichneten Exemplaren ausge
händigt.
3Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons
Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung
von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
510.110
Anhang
Aufgaben gemäss Ziffer 4 des Vertrages zwischen
dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem
Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
Meldewesen
– An und Abmeldungen
– Adressänderungen, Berufsänderungen
– Änderung AHV Nummer
– Bürgerrechtsaufnahmen/ entlassungen
– Abwesenheit vom Wohnort (bis ein Jahr)
– Auslandurlaub (Mitwirkung; Urlaub wird vom kantonalen
Kreiskommando erteilt)
– Grenzgänger
– Einforderungen von Dienstbüchlein
– Aufforderungen/Vorladungen
– Einvernahmen
– Nachforschungen
– Todesfälle
Auskunftserteilung über alle militärischen Bereiche
– Telefonisch und persönlich
– Plakataushang
Führung der Sektionskontrolle auf EDV
– Online Bearbeitung mit PISA
Rekrutierung
– Beschaffung der Daten von 16-, 17- und 18-jährigen Schwei
zerbürgern und Schweizerbürgerinnen
– Nachforschungen bei Nichtantreten zum Orientierungstag
bzw. zur Rekrutierung
4Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons
Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung
von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
510.110
Entlassungen
– Einfordern der Dienstbüchlein und der Schiessbüchlein
Militärische Dokumente
– Hilfestellung und Vermittlung für die Ausfertigung von
Dienstbüchlein Duplikaten, militärischen Leistungsauswei
sen und Schiessbüchlein
– Führerausweise und Erkennungsmarken
Mannschaftsausrüstungen
– Überprüfung der Platzverhältnisse bei Gesuchen um Be
willigung für die Hinterlegung der Ausrüstung im Zeughaus
Widerhandlung MStG
– Vorladen der fehlbaren AdA
– Einvernahmen und Berichterstattung
Gesuche um Verschiebung, Dispensation,
Umteilungen und UC
– Hilfestellung für das Verfassen der entsprechenden Gesu
che
– Weiterleitung an die zuständigen Stellen
Wehrpflichtersatz
– Adressnachforschungen
