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title: "Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich"
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# Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich

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Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich 511.11
Vertrag
zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich
und dem Stadtrat von Zürich
über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben
im militärischen Bereich
(vom 17. November / 22. Dezember 2004)1
1. Dieser Vertrag ersetzt den auf den 31. Dezember 2004 auslaufenden Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und
dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung der Aufgaben des Kreiskommandanten des Militärkreises Zürich und des Sektionschefs der
Stadt Zürich vom 6. September / 27. September 2000.
2. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich bei der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich, welche die Dienstabteilung Schutz
& Rettung Zürich des Polizeidepartements der Stadt Zürich zu Gunsten der Direktion für Soziales und Sicherheit2 des Kantons Zürich
(Amt für Militär und Zivilschutz) übernimmt, die Unterstellungsverhältnisse und die Entschädigungsfolgen.
3. Schutz & Rettung Zürich vollzieht die einschlägigen eidgenössischen und kantonalen Vorschriften. Fachtechnisch ist Schutz & Rettung Zürich mit Bezug auf diese Aufgaben dem Amt für Militär und
Zivilschutz unterstellt, administrativ dem Polizeidepartement der Stadt
Zürich.
4. Der Kanton entrichtet der Stadt für die Erfüllung dieser Aufgaben eine Pauschalentschädigung im Betrag von Fr. 550 000 für das
Jahr 2005 und von Fr. 490 000 für das Jahr 2006. Die Pauschalentschädigung deckt die Kosten und Aufwendungen der Stadt für die Aufgaben gemäss der Aufstellung im Anhang zu diesem Vertrag (inkl. Personal-, Raum- und Betriebskosten). Die Auszahlung erfolgt jeweils per
30. Juni des laufenden Jahres. Der Kanton kann, bei gleich bleibender
Entschädigung, den von der Stadt erbrachten Aufgabenbereich nach
einer Ankündigungsfrist von drei Monaten herabsetzen.
5. Die pauschale Abgeltung ab dem Jahr 2007 wird jeweils bis
zum 30. Juni des laufenden Jahres (erstmals bis 30. Juni 2006) neu festgelegt.
511.11 Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
6. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Er gilt für die
Mindestdauer von zwei Jahren und kann frühestens auf den 31. Dezember 2006 gekündigt werden. Der Vertrag kann unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten jeweils auf den 31. Dezember gekündigt werden. Ohne Kündigung wird der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr verlängert.
7. Dieser Vertrag wird vierfach ausgefertigt und den Vertragsparteien in je zwei gegengezeichneten Exemplaren ausgehändigt.
1 OS 60, 78.
2 Heute: Sicherheitsdirektion (OS 61, 112).
Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich 511.11
Anhang
Aufgaben gemäss Ziffer 4 des Vertrages zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem Stadtrat von Zürich über die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
Meldewesen
– An- und Abmeldungen
– Adressänderungen, Berufsänderungen
– Änderung AHV-Nummer
– Bürgerrechtsaufnahmen/-entlassungen
– Abwesenheit vom Wohnort (bis ein Jahr)
– Auslandurlaub (Mitwirkung; Urlaub wird vom kantonalen Kreiskommando erteilt)
– Grenzgänger
– Einforderungen von Dienstbüchlein
– Aufforderungen/Vorladungen
– Einvernahmen
– Nachforschungen
– Todesfälle
Auskunftserteilung über alle militärischen Bereiche
– Telefonisch und persönlich
– Plakataushang
Führung der Sektionskontrolle auf EDV
– Online-Bearbeitung mit PISA
511.11 Erfüllung von Verwaltungsaufgaben im militärischen Bereich
Rekrutierung
– Beschaffung der Daten von 16-, 17- und 18-jährigen Schweizerbürgern und Schweizerbürgerinnen
– Nachforschungen bei Nichtantreten zum Orientierungstag bzw. zur
Rekrutierung
Entlassungen
– Einfordern der Dienstbüchlein und der Schiessbüchlein
Militärische Dokumente
– Hilfestellung und Vermittlung für die Ausfertigung von Dienstbüchlein-Duplikaten, militärischen Leistungsausweisen und Schiessbüchlein
– Führerausweise und Erkennungsmarken
Mannschaftsausrüstungen
– Überprüfung der Platzverhältnisse bei Gesuchen um Bewilligung
für die Hinterlegung der Ausrüstung im Zeughaus
Widerhandlung MStG
– Vorladen der fehlbaren AdA
– Einvernahmen und Berichterstattung
Gesuche um Verschiebung, Dispensation, Umteilungen und UC
– Hilfestellung für das Verfassen der entsprechenden Gesuche
– Weiterleitung an die zuständigen Stellen
Wehrpflichtersatz
– Adressnachforschungen
