---
title: "Einreihungsplan (ERP)"
id: e2bec3f7-23c5-49a9-ac4b-848539e523fa
authority: bfs942
place: "Thun"
applies_also_from: [be, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "153.310"
publisher_url: https://www.thun.ch/_rte/information/2707499
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/e2bec3f7-23c5-49a9-ac4b-848539e523fa
language: de
in_force_from: 2025-12-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://www.thun.ch/_doc/6548378
read_on: 2026-11-08
sha256: e5ec7e5247adfdd266c6e34f5370c7c3291daacf45a0c4bcf0baf4b98576aa9f
provisions: 1
---

# Einreihungsplan (ERP)

## text {#text}

SSG 153.310
Einreihungsplan (ERP)
(Gemeinderatsbeschluss Nr. 716 vom 20. Dezember 2002)*
Administrative Funktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
120 Sachbearbeitung
130 Höhere Sachbearbeitung
131 Höhere Sachbearbeitung; Variante Informatik
Handwerklich-technische Funktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
210 Betriebsangestellte
220 Handwerklich-technische Angestellte
221 Handwerklich-technische Angestellte; Variante Hauswartschaft
230 Höhere technische Angestellte
Soziale Funktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
300 Soziale Funktionen
Führungsfunktionen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
410 Administrative Führungsfunktionen
420 Handwerklich-technische Führungsfunktionen
* Mit Revisionen vom 25.8.2005 (GRB Nr. 536), 26.7.2007 (GRB Nr. 587), 20.8.2009 (GRB Nr. 506), 4.8.2011 (GRB Nr. 417), 23.12.2015 (GRB Nr. 660, in Kraft seit 1.2.2016), 20.12.2017 (GRB Nr. 717, in Kraft seit 1.1.2018), 2.7.2025 (GRB Nr. 521, in Kraft seit 1.8.2025) sowie
15.10.2025 (GRB Nr. 744, in Kraft seit 1.12.2025)
Kette 120: Sachbearbeitung SSG 153.310
120.01 120.02 120.03 120.04 120.05 120.06 120.07 120.08 120.09
Erledigen einfachster administrativer Aufgaben
nach konkreten Anweisungen
- Ausfüllen von Formularen und Listen
- Fotokopieren und Heftarbeiten
- Sortier- und Ablagearbeiten
- Erteilen einfacher Auskünfte
- Einfache Sichtkontrolle
- Versand/Botengänge
Erledigen einfacher administrativer Aufgaben
nach konkreten Anweisungen
- Schreiben einfacher Korrespondenz nach
Vorlage
- Ausfüllen von Formularen
- Fotokopier- und Heftarbeiten
- Erteilen einfacher Auskünfte
- Einfache Datenerfassung
- Ablage / Archivierung
- Aufsichtsfunktion
- Botengänge, Post abholen und verteilen
Erledigen einfacher administrativer
Aufgaben nach konkreten
Anweisungen
- Schreiben einfacher
Korrespondenz nach Vorlage
- Selbständiges Bearbeiten eines
begrenzten Aufgabenbereiches
- Bedienen einer Telefonzentrale;
Empfang
- Auskunftserteilung im
Aufgabenbereich
- Kontrollarbeiten
- Datenerfassung und –
aktualisierung
- Führen einer Kasse
- Kontrollieren von Belegen
Erledigung einfacher administrativer Aufgaben
Weitgehend selbständiges Bearbeiten
mehrerer Aufgabenbereiche innerhalb eines
Sachbereiches
- Verantwortlich für den Empfang der
Kundschaft mehrerer
Organisationseinheiten
- Auskunftserteilung in den
Aufgabenbereichen
- Korrespondenz nach Stichworten und Diktat
und/oder Kurz- und Routinekorrespondenz
selbständig
- Führen von Dokumentationen und
Registraturen, Fristenkontrollen usw.
- Mitarbeit im Finanz- und Rechnungswesen
- Mitarbeit bei der Ausbildung von Lernenden
- Ausleihe/Beratung im Bereich Informations-
und Dokumentationswesen sowie
spezifischen Aufgaben
- Die Aufgaben sind genau umschrieben
- Die Aufgaben sind genau umschrieben
- Die Aufgaben sind grösstenteils
genau umschrieben
- Die Aufgaben sind grösstenteils genau
Ausbildung / Praxiskenntnisse,
Keine Ausbildungsanforderungen
Ausbildung / Praxiskenntnisse,
Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest1
Ausbildung / Praxiskenntnisse,
Berufsattest1
Ausbildung / Praxiskenntnisse,
1 Siehe mögliche alternative Ausbildungsprofile im Leitfaden zu Einreihungsplan
Kette 120: Sachbearbeitung SSG 153.310
120.10 120.11 120.12 120.13 120.14
Weitgehend selbständiges Bearbeiten von administrativen
Aufgaben mehrerer Aufgabenbereiche innerhalb eines
Sachbereiches
- Einfache Korrespondenz selbständig, nach Stichworten
oder Diktat
- Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen
- Verfassen von einfacheren Berichten, Aktennotizen und
Protokollen
- Ausstellen von Bescheinigungen, Dokumenten, Zeugnissen
etc.
- Umfassende Auskunftserteilung über diverse
Aufgabenbereiche
- Führen von Dokumentationen und Registraturen
- Führen von einfachen Verhandlungen
- Vorbereiten von Entscheiden
- Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben
- Rechnungsführung für ein Teilgebiet
- Führen einer grösseren Kreditorenbuchhaltung, inkl.
Zahlungsverkehr
- Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden
Selbständiges Bearbeiten von administrativen Aufgaben
mehrerer Aufgabenbereiche innerhalb eines Sachbereichs
- Korrespondenz selbständig, nach Stichworten oder Diktat
- Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen
- Verfassen von Berichten, Aktennotizen und Protokollen
- Umfassende Auskunftserteilung über diverse
Aufgabenbereiche
- Ausstellen von Bescheinigungen, Dokumenten, Zeugnissen
etc.
- Führen von Dokumentationen und Registraturen
- Führen von einfachen Verhandlungen
- Vorbereiten von Entscheiden
- Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben
- Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden
- oder
- Selbständiges Arbeiten im Bereich Informations- und
Dokumentationswesen
- Qualifizierte Mitarbeit im Finanz- und Rechnungswesen
- Durchführung von Revisionen auf einem Teilgebiet
- Einfache Rechnungsführung für eine kleinere
Verwaltungseinheit
Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen administrativen
Aufgaben
- Mitarbeit bei der Beschaffung und Aufarbeitung von
komplexen Unterlagen (inkl. Zwischenberichte und
Jahresauswertung)
- Vorbereiten von Entscheiden
- Ausfertigen von Verträgen
- Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben
- Beurteilen von einfachen wirtschaftlichen und/oder
rechtlichen Sachverhalten
- Beratung und umfassende Auskunftserteilung im
Sachgebiet
- Führen von Verhandlungen
- Anspruchsvolle Berichte, Korrespondenz und Protokolle
- Mitarbeit in Projekten
- Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden
- Qualifizierte Arbeiten im Bereich Informations- und
Dokumentationswesen
- Qualifizierte Arbeiten im Finanz- und Rechnungswesen
- Anspruchsvolle Rechnungsführung für eine grosse
Verwaltungseinheit
- Bearbeiten einer schwierigen komplexen Teilbuchhaltung:
- Erledigen aller buchhalterischen Aufgaben ohne
Abschlussarbeiten
- Aufarbeiten von Zahlenmaterial nach
Bedürfnissen Finanzverwaltung
- Fakturieren von Dienstleistungen oder Gebühren
- Zahlungsüberwachung
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
- Nur noch teilweise direkte Kontrolle der Arbeit
- Die Aufgaben sind grösstenteils genau umschrieben
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen
der Vorschriften selbständig erledigt werden
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und
müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt
werden
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1 und
allgemeine Weiterbildung/Kurse
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und
funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg.
Fachausweis1
Kette 120: Sachbearbeitung SSG 153.310
120.15 120.16
Selbständiges Bearbeiten von sehr anspruchsvollen/qualifizierten administrativen
Aufgaben
- Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen Unterlagen (inkl. Zwischenberichte
und Jahresauswertung)
- Vorbereiten von Entscheiden
- Ausfertigen von Verträgen
- Vornehmen von Abklärungen und Koordinationsaufgaben
- Beurteilen und bearbeiten von wirtschaftlichen und/oder rechtlichen
Sachverhalten
- Erarbeiten einfacherer Konzepte
- Umfassende Auskunftserteilung
- Umfassende Beratung
- Anspruchsvolle Berichte, Korrespondenz und Protokolle
- Leitung von Projekten möglich
- Beurteilen von wirtschaftlichen Sachverhalten
- Erlassen von Verfügungen und Treffen von Entscheiden in einem komplexen
begrenzten Aufgabenbereich
Führen einer Buchhaltung:
- Selbständiges Bearbeiten eines Teilgebietes im Hauptbuch oder Lohnbereich
- Fähigkeit einen Kontenplan zu erfassen und umzusetzen
- Fachtechnische Beratung externer Stellen
- Fähigkeit eingereichte fehlerhafte Daten zu erkennen und zu korrigieren
- Selbständige Plausibilitätskontrollen
- Berichterstattung und Information
- Führen einer Nebenbuchhaltung inkl. Abschluss
- Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen
der Vorschriften selbständig erledigt werden
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische
Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1
Kette 130: Höhere Sachbearbeitung SSG 153.310
130.15 130.16 130.17 130.18 130.19 130.20 130.21 130.22
Selbständiges Bearbeiten von Aufgaben und
Projekten mit analytischen und/oder
konzeptionellen Problemstellungen
Beschlüssen und Verfügungen
- Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen
und Dokumentationen
- Controlling- oder Revisionsberichte
verfassen
- Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen
(Massnahmenplan)
- Bearbeiten von Vernehmlassungen
- Leiten von Projekten
- Planungs-, Koordinations- und
Umsetzungsaufgaben
Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen
Aufgaben und Projekten mit analytischen
und/oder konzeptionellen Problemstellungen
Beschlüssen, Verfügungen und Normen
- Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen
Unterlagen und Dokumentationen
- Controlling- oder Revisionsberichte
verfassen
- Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen
(Massnahmenplan)
- Bearbeiten von Vernehmlassungen
- Leiten von Projekten
- Fach- und organisationsübergreifende
Planungs-, Koordinations- und
Umsetzungsaufgaben
Selbständiges Bearbeiten von sehr
anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit
analytischen und/oder konzeptionellen
Problemstellungen, teilweise mit strategischer
Relevanz
Beschlüssen, Verfügungen und Normen
- Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen
Unterlagen und Dokumentationen
- Controlling- oder Revisionsberichte
verfassen
- Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen
(Massnahmenplan)
- Bearbeiten von Vernehmlassungen
- Leiten von anspruchsvollen Projekten
- Komplexe Fach- und
organisationsübergreifende Planungs-,
Koordinations- und Umsetzungsaufgaben
Selbständiges Bearbeiten von sehr komplexen
und sehr anspruchsvollen Aufgaben und
Projekten mit analytischen und/oder
konzeptionellen Problemstellungen mit
strategischer Relevanz
Beschlüssen, Verfügungen und Normen
- Beschaffen und Aufarbeiten von komplexen
Unterlagen und Dokumentationen
- Controlling- oder Revisionsberichte
verfassen
- Abweichungs-/Sonderanalysen erstellen
(Massnahmenplan)
- Führen von sehr schwierigen Verhandlungen
- Leiten von anspruchsvollen Projekten
- Bearbeiten von Vernehmlassungen
- Sehr komplexe Fach- und organisationsübergreifende Planungs-, Koordinations-
und Umsetzungsaufgaben
Ausführende Funktion oder Stabsfunktion.
einzelner Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind nur allgemein
umschrieben und müssen im Rahmen der
Vorschriften selbständig erledigt werden
Ausführende Funktion oder Stabsfunktion.
einzelner Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind nur allgemein
umschrieben und müssen im Rahmen der
Vorschriften selbständig erledigt werden
Ausführende Funktion oder Stabsfunktion.
einzelner Mitarbeitenden möglich
Ausführende Funktion oder Stabsfunktion.
einzelner Mitarbeitenden möglich
Fähigkeitszeugnis EFZ und
funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe
eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1
Fähigkeitszeugnis EFZ und
funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe
höhere Fachschule oder Bachelor1
Bachelor1 oder Konsekutiver Master plus
Fachtitel1
(z. B. Anwaltspatent) oder funktionsspezifische
Weiterbildung
Kette 131: Höhere Sachbearbeitung; Variante Informatik SSG 153.310
131.12 131.13 131.14 131.15 131.16
Selbständiges Entgegennehmen und Bearbeiten von Fragen und
Störungsmeldungen an der Hotline sowie Informieren und Unterstützen
der Anwendenden bei Betriebsstörungen und Systemunterbrüchen
- Entgegennehmen, Erfassen und Klassifizieren von
Störungsmeldungen, Fragen und Änderungswünschen der System-
Benutzenden, Einleiten von Eskalationsverfahren
- Beheben einfacher Störungen (Fernanalyse), Beantworten von
einfachen Fragen und Veranlassen allfälliger Umgehungslösungen
(First-Level-Support)
- Weiterleiten von Störungsmeldungen und Fragen an die zuständigen
Stellen; Nachführen von Störungsstatistiken
- Informieren der System-Benutzenden über Störungen und
betriebliche Meldungen
- Aufklären der Anwendenden über den sachgerechten Einsatz der
angebotenen technischen und applikatorischen Mittel
- Freigeben von Zugriffsberechtigungen und Benutzerkennungen in
Ausnahmesituationen
- Unterstützung der Anwendenden in den Kernapplikationen
- Konfiguration und Customizing der Kernapplikationen
- Durchführung von Schulungen
Selbständiges Installieren, Betreuen und Warten von Arbeitsplatzsystemen
und deren Software und Peripherie sowie Beraten, Betreuen, Instruieren und
Unterstützen der Anwendenden
- Installieren, Überwachen und Warten von Arbeitsplatzsystemen (z.B.
PCs), Peripheriegeräten sowie deren Software und Schnittstellen
- Umsetzen von Installations- und Konfigurationsvorgaben (im lokalen
Clientbereich)
- Entgegennehmen, Bearbeiten und Lösen von Hardware-,
Softwareproblemen
- Lokalisieren, Eingrenzen und Beheben der Störungen bzw. Einleiten von
Eskalationsverfahren
- Nachführen von Betriebshandbüchern, Anleitungen und Checklisten
- Beraten und unterstützen der Anwendenden bei Beschaffungsvorhaben
und Einführung von Standard- Lösungen auf Arbeitsplatzsystemen
- Standardsoftware bzw. universelle Anwendungssoftware zum
persönlichen Gebrauch einzelner Anwendenden konfigurieren
- Lösen von Schnittstellen- und Umwandlungsproblemen bei Standard-
Anwendungssoftware
- Wahrnehmen von Koordinationsaufgaben zwischen Anwendenden und
Informatikstellen
- Entgegennehmen von Fragen und Implementierung von
Änderungswünschen der System-Benutzenden
Selbständiges Installieren, Betreuen und Warten von Arbeitsplatz-,
Server- und LAN-Systemen und deren Software sowie Beraten,
Betreuen, Instruieren und Unterstützen der Anwendenden
- Installieren, Überwachen und Warten von Arbeitsplatzsystemen (z.B.
PCs), Peripheriegeräten, Servern, Netzkomponenten und
Kommunikationsmitteln sowie deren Software und Schnittstellen
- Umsetzen von Installations- und Konfigurationsvorgaben (Directory-
Struktur, Menüsystem, Benutzeroberfläche, Datensicherung und
-wiederherstellung)
- Entgegennehmen, Bearbeiten und Lösen von Hardware-, Softwaresowie Netzwerk- und Kommunikationsproblemen
- Lokalisieren, Eingrenzen und Beheben der Störungen bzw. Einleiten
von Eskalationsverfahren
- Nachführen von Betriebshandbüchern, Anleitungen und Checklisten
- Beraten und unterstützen der Anwendenden bei
Beschaffungsvorhaben und bei der Konzeption und Einführung von
Lösungen auf Arbeitsplatzsystemen
- Standardsoftware bzw. universelle Anwendungssoftware zum
persönlichen Gebrauch einzelner Benutzender konfigurieren
- Lösen von Schnittstellen- und Umwandlungsproblemen bei
Standard- und universeller Anwendungssoftware
- Wahrnehmen von Koordinationsaufgaben zwischen Anwendenden
und Informatikstellen
- Evaluieren von Standardsoftware und individueller
Anwendungssoftware
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen
im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden
- Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden
möglich
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen
der Vorschriften selbständig erledigt werden
- Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner
Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im
Rahmen der Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Bereich
Informatik und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg.
Fachausweis1
Mehrjährige Erfahrung (1st Level Support) sowie Kenntnisse der
Kernanwendungen)
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Bereich
Informatik und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg.
Fachausweis oder höhere Fachschule1
Mehrjährige Erfahrung (2nd Level Support)
Bachelor1
131.12 131.13 131.14 131.15 131.16
- Arbeitszeiten gemäss Servicezeiten
- Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung
- Arbeitszeiten gemäss Servicezeiten
- Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung
- Arbeitszeiten gemäss Servicezeiten
- Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung
Kette 131: Höhere Sachbearbeitung; Variante Informatik SSG 153.310
131.17 131.18 131.19
Bearbeiten von Aufgaben auf verschiedenen technischen Plattformen in den
Bereichen Middleware, Betriebs-, Standard-, Universal- und Kommunikationssoftware
- Leiten von IT-Projekten
- Erfassen der Bedürfnisse und Erwartungen von Auftraggebenden; Erarbeiten von
Lösungsvorschlägen und Entscheidungsgrundlagen aufgrund der erfassten
Anforderungen
- Evaluieren von Hardware, Betriebs-, Standard-, Kommunikations- und Universal-
Anwendungssoftware
- Installieren, Generieren, Anpassen, Integrieren, Austesten und Freigeben neuer
Hardware, Betriebs-, Universal- und Standardsoftware
- Untersuchen der Auswirkungen neuer ICT-Komponenten auf bestehende
Systeme; Abgeben von Empfehlungen unter Berücksichtigung des
Gesamtsystems
- Unterstützen und Beraten der Systementwickelnden und -anwendenden bei
systemtechnischen Fragen
- Definieren und/oder Erstellen von Systemsicherungsmassnahmen und
Checklisten für das Change- und Problemmanagement sowie Vorschriften zur
Datensicherung
- Abklären und Beheben fehlerhafter Systemzustände
- Verbessern von Installations- und Übergabeprozessen
- Realisieren von Konzepten für Tuning- und Performance-Aufgaben sowie zur
Feststellung und Behebung/Überbrückung von Fehlerzuständen an Hardware-,
Software- und Kommunikationskomponenten
- Erstellen von Prozeduren, Eskalationsverfahren und Regeln des Arbeitsablaufes
für Ausnahmesituationen (Recovery/Restart)
- Durchführen von komplexen Rekonstruktions- und Wiederanlaufverfahren
(Recovery/Restart)
- Sicherstellen der Systemdokumentation und der -richtlinien
- Durchführung von Schulungen
Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen Aufgaben mit analytischen und/oder
konzeptionellen Problemstellungen als Wirtschaftsinformatiker, unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Qualität sowie operative und personelle Leitung
eines Fachbereichs oder mehrerer Fachbereiche.
- Leiten von anspruchsvollen IT-Projekten
- Selbständiges Betreuen und Begleiten von Auftragsprojekten
- Planen, Gestalten und Implementieren von IT-Services für den operativen Betrieb
- Planen, Bereitstellen, Betreuen und Ausbauen der Anwendungssoftware
- Beraten und Unterstützen in Fragen der Informationssicherheit, Bewerten von
Risiken, Vorschlagen und Umsetzen von Sicherheitsmassnahmen
- Zuständig für die Erhebung von Bedürfnissen und Prozessgestaltungen
- Erhebung von fachlichen und betrieblichen Anforderungen mit der
Kundschaft/Auftraggebenden
- Mithilfe bei der Evaluation von Anwendungssoftware
- Durchführung von Schulungen
- Durchführung von Analysen und betriebswirtschaftlichen Bewertungen
- Erstellung von Konzepten und Lösungsvarianten
- Durchführen von analytischen Tätigkeiten sowie aller mit der Software-
Entwicklung in Zusammenhang stehenden Arbeiten
- Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben
- Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen Bereich
- Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der
Vorschriften selbständig erledigt werden
Vorwiegend leitende Funktion.
- Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der
Vorschriften selbständig erkannt und erledigt werden
131.17 131.18 131.19
Bachelor1
- Handyerreichbarkeit während Freizeit
- Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung
- Handyerreichbarkeit während Freizeit
- Bereitschaft zur laufenden Weiterbildung
Kette 210: Betriebsangestellte SSG 153.310
210.01 210.02 210.03 210.04 210.05 210.06 210.07 210.08 210.09
Ausführen sehr einfacher manueller
Hilfsarbeiten
- Mithilfe bei einfachen Unterhalts- und
Reparaturarbeiten an Strassen, Plätzen und
Gehwegen
- Mitarbeit bei der Pflege von Anlagen
- Mitarbeit bei der Abfallentsorgung
- Ausfüllen von Arbeitsrapporten
Ausführen von einfacheren manuellen Arbeiten
in den Bereichen Abfallentsorgung,
Strassenbau, Strassenreinigung, Dienstleistungen/Anlässe, Stadtgrün, Werkhof
- Mithilfe bei Reparaturarbeiten
- Bedienen einfacher Maschinen und Geräte
- Reinigung, Unterhalt und Pflege der Anlagen
und öffentlichen Flächen
- Ausfüllen von Arbeitsrapporten
Ausführen manueller Arbeiten mit erhöhtem
Schwierigkeitsgrad in den Bereichen Abfallentsorgung, Strassenbau, Strassen-reinigung,
Dienstleistungen/Anlässe, Stadtgrün, Werkhof
- Mitarbeit bei handwerklichen Arbeiten und
Reparaturen
- Bedienen, Warten und Überwachen von
Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
- Reinigung, Unterhalt und Pflege der Anlagen
und öffentlichen Flächen
- Reinigen von Kanälen und Schächten
- Einfache administrative Arbeiten (z.B.
Arbeitsrapporte, Materiallisten)
Ausführen vielfältiger manueller Arbeiten mit
erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder selbständiges
Betreuen eines klar umschriebenen
Arbeitsgebietes in den Bereichen
Abfallentsorgung, Strassenbau,
Strassenreinigung, Dienstleistungen/Anlässe,
Stadtgrün, Werkhof
- Mitarbeit bei handwerklichen Arbeiten,
Reparaturen
- Bedienen und Warten von Maschinen und
Fahrzeugen sowie von Apparaten und/oder
Betriebsanlagen
- Reinigung, Unterhalt und Pflege der Anlagen
und öffentlichen Flächen
- Einfache administrative Arbeiten (z.B.
Arbeitsrapporte, Materialbestellungen)
- Gelegentliches Führen eines schweren
Motorfahrzeuges (LKW)
- Tätigkeiten nach konkreten Anweisungen
- Die Aufgaben sind genau umschrieben
Ausführende Funktion mit erhöhter
Selbständigkeit und Verantwortung.
- Die Aufgaben sind grösstenteils genau
Ausführende Funktion mit erhöhter
Selbständigkeit und Verantwortung.
- Die Aufgaben sind grösstenteils genau
Keine Ausbildungsanforderungen
Keine Ausbildungsanforderungen
Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest1
(mehrere Einflüsse)
(mehrere Einflüsse)
- (mehrere Einflüsse)
(mehrere Einflüsse)
Kette 220: Handwerklich-Technische Angestellte SSG 153.310
220.09 220.10 220.11 220.12 220.13 220.14
Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten
- Erledigen einfacher Revisions-, Reparatur-,
Unterhaltsarbeiten
- Überwachen, Schalten und Warten von
einfacheren Betriebsanlagen oder Bedienen
und Warten von Maschinen und Fahrzeugen
- Führen eines schweren Motorfahrzeuges
(LKW)
- Einfache administrative Arbeiten (z.B.
Arbeitsrapporte, Materialbestellungen,
Messprotokolle, Untersuchungsergebnisse)
- Mithilfe bei Vermessungsarbeiten
Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten
- Erledigen von Revisions-, Reparatur-,
Unterhaltsarbeiten
- Überwachen, Schalten und Warten von
Betriebsanlagen oder Bedienen und Warten
von Maschinen und Fahrzeugen
- Führen eines schweren Motorfahrzeuges
(LKW)
- Einfache administrative Arbeiten (z.B.
Arbeitsrapporte, Materialbestellungen,
Messprotokolle, Untersuchungsergebnisse)
- Erstellen von Detail- und Ausführungsskizzen
Selbständiges Ausführen qualifizierter
Berufsarbeiten
- Erledigen von anspruchsvolleren Revisions-,
Reparatur- und Unterhaltsarbeiten
- Überwachen, Schalten und Warten von
komplexeren Betriebsanlagen, Geräten,
Apparaturen
- Führen eines schweren Motorfahrzeuges
(LKW)
- Administrative Arbeiten (z.B. Korrespondenz,
Arbeitsrapporte, Materialbestellungen,
Messprotokolle, Untersuchungsergebnisse)
- Erstellen von Detail- und Ausführungsskizzen
- Ausführen von Facharbeiten im technischen
Bereich
- Überwachen von Arbeiten Dritter
Selbständiges Ausführen qualifizierter
handwerklich-technischer Facharbeiten in
mehreren kleinen Sachgebieten oder in einem
relativ breiten Spezialgebiet
- Überwachen, Schalten und Warten von sehr
komplexen Betriebsanlagen
- Ausführen sehr anspruchsvoller Revisions- und
Reparaturarbeiten
- Anspruchsvollere administrative Arbeiten (z.B.
Korrespondenz, Zustandsberichte, Wartungs-
und Betriebsanleitungen, Materialbestellungen, Messprotokolle, Statistiken)
- Installation von Neuanlagen sowie Änderung
und Erweiterung bestehender Anlagen
- Führen von Verhandlungen
- Eventuell selbständige Bearbeitung neuer
Arbeitsmethoden und Verfahren
- Überwachen von Arbeiten Dritter
- Die Aufgaben sind grösstenteils genau
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden
möglich
- Die Aufgaben sind grösstenteils genau
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden
möglich
- Die Aufgaben sind umschrieben und müssen
im Rahmen der Vorschriften selbständig
erledigt werden
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden
möglich
- Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein
umschrieben und müssen im Rahmen der
Vorschriften selbständig erledigt werden
Führerausweis Kategorie C/E
Führerausweis Kategorie C/E
Fähigkeitszeugnis EFZ1 und allgemeine
Weiterbildung/Kurse
Führerausweis Kategorie C/E
Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische
Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1
(mehrere Einflüsse)
(mehrere Einflüsse)
(mehrere Einflüsse)
(mehrere Einflüsse)
Kette 221: Handwerklich-Technische Angestellte; Variante Hauswartung SSG 153.310
221.10 221.11 221.12 221.13 221.14
Selbständige Hauswartfunktion in einer oder
mehrerer zugewiesenen Anlagen
- Unterhalt, Betrieb und Reinigung der
Anlage/n
- Überwachen, Bedienen und Warten von
Geräten und Installationen
- Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility
Management in der Ausführungsphase
(Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale
Tests, Kontrolle Revisionsunterlagen usw.)
- Anleiten von Reinigungspersonal
- Dienstleistungen für die Benutzerinnen und
Benutzer
- Administrative Arbeiten
- Mitarbeit in der Ausbildung von Lernenden
- Verantwortlich für die Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) der
jeweiligen Anlage/Liegenschaft und für die
Behebung von Störungen
Selbständige Hauswartfunktion mit personeller
Leitung und Verantwortung für eine oder mehrere
zugewiesene Anlagen
- Unterhalt, Betrieb und Reinigung (inkl. Personaleinsatz) der Anlage/n
- Überwachen, Bedienen und Warten von Geräten
und Installationen
- Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility
Management in der Ausführungsphase
(Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale Tests,
Kontrolle Revisionsunterlagen usw.) und
Projektarbeit bei Instandsetzungsarbeiten
- Einstellen und Anleiten von Reinigungspersonal
- Dienstleistungen für die Benutzerinnen und
Benutzer
- Administrative Arbeiten
- Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden
- Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) der jeweiligen
Anlage/Liegenschaft und für die Behebung von
Störungen
- Selbständige Hauswartfunktion mit personeller
Leitung und Verantwortung für eine oder mehrere
zugewiesene Anlagen
- Führungsunterstützung und Stellvertretung
Funktion Hauswartung 221.14
- Unterhalt, Betrieb und Reinigung (inkl. Personaleinsatz) der Anlage/n
- Überwachen, Bedienen und Warten von Geräten
und Installationen
- Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility
Management in der Ausführungsphase
(Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale Tests,
Kontrolle Revisionsunterlagen usw.) und
Projektarbeit bei Instandsetzungsarbeiten
- Einstellen und Anleiten von Reinigungspersonal
- Dienstleistungen für die Benutzerinnen und
Benutzer
- Administrative Arbeiten
- Verantwortung für die Ausbildung von Lernenden
- Verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) der jeweiligen
Anlage/Liegenschaft und für die Behebung von
Störungen
Selbstständige Hauswartfunktion mit personeller
Leitung und Verantwortung einer oder mehrerer
zugewiesenen Anlagen mit sehr anspruchsvollen
technischen Installationen, erhöhter Verantwortung
(beispielsweise bezüglich Sicherheit) und erweiterten Anforderungen wie ausgeprägtem Multimedia-
Fachwissen (z. B. KKThun)
Selbständige Hauswartfunktion mit personeller
Leitung und Verantwortung für einen
Dienstleistungskreis
- Unterhalt, Betrieb und Reinigung (inkl.
Personaleinsatz) der Anlagen
- Überwachen, Bedienen und Warten von sehr
komplexen Betriebsanlagen
- Kleinunterhalt inkl. baubegleitendes Facility
Management in der Ausführungsphase
(Instruktionen, Inbetriebnahmen, integrale
Tests, Kontrolle Revisionsunterlagen usw.)
und Projektarbeit bei Instandsetzungsarbeiten
- Einstellen und Anleiten von Hauswartschafts- und Reinigungspersonal
- Dienstleistungen für die Benutzerinnen und
Benutzer mit unterschiedlichen Bedürfnissen
- Anspruchsvolle administrative Arbeiten
- Verantwortung für die Ausbildung von
Lernenden
- Verantwortlich für die Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.)
der jeweiligen Anlage/Liegenschaft und für
die Behebung von Störungen
- Die Aufgaben sind grösstenteils genau
Leitende und/oder ausführende Funktion.
- Personelle und/oder fachliche Unterstellung von
Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im
Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt
werden
Leitende und/oder ausführende Funktion.
- Personelle und/oder fachliche Unterstellung von
Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im
Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt
werden
Leitende und/oder ausführende Funktion.
- Personelle und fachliche Unterstellung von
Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein
umschrieben und müssen im Rahmen der
Vorschriften selbständig erledigt werden
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ1
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis
EFZ1 und funktionsspezifische Weiterbildung auf
Stufe eidg. Fachausweis1 sowie allgemeine
Weiterbildung/Kurse
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis
EFZ1 und funktionsspezifische Weiterbildung auf
Stufe eidg. Fachausweis1 sowie allgemeine
Weiterbildung/Kurse
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1 sowie
allgemeine Weiterbildung/Kurse und langjährige
Erfahrung
- lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten
- Sozialkompetenz
- Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach
Rolle)
- Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp
3b (Mobil Boom) und Staplerausweis
- lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten
- Sozialkompetenz
- Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach
Rolle)
- Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b
(Mobil Boom) und Staplerausweis
- lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten
- Sozialkompetenz
- Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach
Rolle)
- Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b
(Mobil Boom) und Staplerausweis
- lange Präsenzzeit/Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit und Pikettdiensten
- Sozialkompetenz
- Führerausweis Kategorie B oder BE (je nach
Rolle)
Je nach Anlage: Fachprüfung des Gerätetyp 3b
(Mobil Boom) und Staplerausweis
Kette 230: Höhere Technische Angestellte SSG 153.310
230.15 230.16 230.17 230.18 230.19 230.20 230.21 230.22
Selbständiges Bearbeiten von Aufgaben und
Projekten mit analytischen und/oder
konzeptionellen Problemstellungen
- Gesamtleitung (Bauherrenvertretung,
Projektleitung) bei Bauvorhaben mit kleinerem
Schwierigkeitsgrad
- Projektieren von Bauten und Anlagen mit
mittlerem Schwierigkeitsgrad
- Führen von schwierigen Verhandlungen mit
internen und externen Instanzen
Beschlüssen, Verfügungen
- Sicherstellen von Werterhaltung, Funktions-
und Gebrauchstauglichkeit von
Liegenschaften und Infrastruktur
- Durchführen von Analysen
Selbständiges Bearbeiten von anspruchsvollen
Aufgaben und Projekten mit analytischen und/oder
konzeptionellen Problemstellungen
- Gesamtleitung (Bauherrenvertretung,
Projektleitung) bei Bauvorhaben mit mittlerem
Schwierigkeitsgrad
- Projektieren von Bauten und Anlagen mit
hohem Schwierigkeitsgrad
- Führen von schwierigen Verhandlungen mit
internen und externen Instanzen
Beschlüssen, Verfügungen und Normen
- Durchführen komplexer Analysen
- Überprüfen und Beurteilen von Baugesuchen
in bau- und zonenrechtlicher Hinsicht
- Überwachen von Auflagen des
Gesamtbauentscheides
- Beratungstätigkeit, Auskunftserteilung und
Führen von schwierigen Verhandlungen
- Koordinationsaufgaben
- Baukontrolle
- Verfassen von anspruchsvollen Stellungnahmen im Baubeschwerdeverfahren
Selbständiges Bearbeiten von sehr
anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mit
analytischen und/oder konzeptionellen
Problemstellungen
- Gesamtleitung (Bauherrenvertretung,
Projektleitung) bei Bauvorhaben mit hohem
Schwierigkeitsgrad
- Projektieren von Bauten und Anlagen mit sehr
hohem Schwierigkeitsgrad und/oder
neuartigen Aufgaben
- Führen von schwierigen Verhandlungen mit
internen und externen Instanzen
Beschlüssen, Verfügungen und Normen
- Durchführen komplexer Analysen
Selbständiges Bearbeiten von sehr komplexen
und sehr anspruchsvollen Aufgaben und
Projekten mit analytischen und/oder
konzeptionellen Problemstellungen mit
strategischer Relevanz
- Gesamtleitung (Bauherrenvertretung,
Projektleitung) bei Bauvorhaben mit sehr
hohem Schwierigkeitsgrad
- Projektieren komplexer Bauten und Anlagen
mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad und/oder
neuartigen Aufgaben
- Führen von sehr schwierigen Verhandlungen
mit internen und externen Instanzen
Beschlüssen, Verfügungen und Normen
- Durchführen sehr komplexer Analysen
von einzelnen Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben
und müssen im Rahmen der Vorschriften
von einzelnen Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben
und müssen im Rahmen der Vorschriften
von einzelnen Mitarbeitenden möglich
von einzelnen Mitarbeitenden möglich
Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische
Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder
höhere Fachschule1
Bachelor1
Bachelor1 oder Konsekutiver Master plus
Fachtitel1 oder funktionsspezifische Weiterbildung
Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310
300.09 300.10 300.11 300.12
Betreuungsperson in einem Tagesbetreuungsangebot
- Betreuung der anwesenden Kinder
- Allgemeine Arbeiten nach Anweisung der Leitung Tagesbetreuungsangebot
- Mithilfe und Durchführung von Freizeitbeschäftigungen
- Wegbegleitung
- Mitgestalten der Tagesbetreuungsräume
- Individuelle Förderung der Kinder
- Aufgabenbetreuung
Betreuungsperson in einem Tagesbetreuungsangebot
- Betreuung der anwesenden Kinder
- Individuelle Förderung der Kinder
- Planen und Durchführen von Freizeitbeschäftigungen
- Wegbegleitung
- Aufgabenbetreuung
- Planen und Durchführen von Projekten nach Absprache mit der Leitung
Tagesbetreuungsangebot
- Allgemeine Arbeiten nach Anweisung der Leitung Tagesbetreuungsangebot
- Mitgestalten der Tagesbetreuungsräume
- Mithilfe bei der Anschaffung von Unterrichtsmaterial und Geräten
- Die Aufgaben sind grösstenteils genau umschrieben
- Nur noch teilweise direkte Kontrolle der Arbeit
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Fachgebiet1
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ im Fachgebiet und
allgemeine Weiterbildung/Kurse1
Besonderes: Besonderes:
Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310
300.13
Stellvertretung der Leitung in einem Tagesbetreuungsangebot
- Betreuung der anwesenden Kinder
- Individuelle Förderung der Kinder
- Planung, Durchführung und Auswertung von Freizeitbeschäftigungen
- Mitarbeit bei der Planung, Durchführung und Auswertung von Projekten
- Wegbegleitung
- Aufgabenbetreuung
- Mitwirken bei Elterngesprächen
- Mitarbeit bei organisatorischen Arbeiten
- Vertretung der Tagesschulleitung bei deren Abwesenheit
Ausführende Funktion mit Anordnungsbefugnissen.
- Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der gemeinsamen Zielsetzung selbständig erledigt werden
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
- Fachliche Unterstellung Programmteilnehmende
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1
Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310
300.14 300.15
Operative und personelle Leitung eines mittelgrossen Beschäftigungs- und
Integrationsangebots
- Weiterentwickeln und Optimieren von Betriebsprozessen
- Angebotsüberprüfung und –ausrichtung hinsichtlich des ersten Arbeitsmarktes
- Verantwortung für die Auslastung der Jahresplätze
- Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit und falls vorhanden für den Internet-
Auftritt
- Budget- und Kostenverantwortung
- Führen von Verhandlungen mit Auftraggebenden inkl. Offertstellung
- Verantwortlich für die Angebots- und Preisgestaltung
- Qualifizierte Beratung, Unterstützung und Betreuung von Menschen in
persönlichen, finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten
oder zur nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration
- Durchführen geeigneter, angezeigter Massnahmen
- Fallführung
- Koordinieren von Gesprächen und Hilfestellungen mit Dritten
- Aushandeln und Überprüfen von Zielvereinbarungen
- Selbständiges Erledigen organisatorischer, finanzieller und administrativer
Aufgaben
- Vernetzungsarbeit zwischen Institutionen und pflegen der interdisziplinären
Zusammenarbeit
- Sanieren komplexer finanzieller Angelegenheiten
- Früherfassung und Frühintervention
- Reporting und Erstellen von Statistiken
- Pädagogische, fachliche und organisatorische Führung einer Einheit möglich
- Personalführung (Einsatzplanung Betreuungspersonen, freiwillige
Mitarbeitende, Lernende, Praktiken/Praktikantinnen) möglich
Vorwiegend leitende Funktion
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der
generellen Vorschriften selbständig erledigt werden
Leitende oder ausführende Funktion mit Anordnungsbefugnissen
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der
generellen Vorschriften selbständig erledigt werden
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische
Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis1
Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und funktionsspezifische
Weiterbildung auf Stufe eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1
Besonderes: Besonderes:
Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310
300.16
- Qualifizierte Beratung, Unterstützung und Betreuung von Menschen in persönlichen, finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten oder zur nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration
- Gewähren und Vermitteln von sozialen Hilfestellungen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben z.B. in der Schulsozialarbeit
- Durchführen geeigneter, angezeigter Massnahmen
- Fallführung
- Koordinieren von Gesprächen und Hilfestellungen mit Dritten
- Aushandeln und Überprüfen von Zielvereinbarungen
- Erstellen von Konzepten und Mitwirkung an deren Umsetzung
- Projektleitung
- Selbständiges Erledigen anspruchsvoller organisatorischer, finanzieller und administrativer Aufgaben
- Vernetzungsarbeit zwischen Institutionen und pflegen der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Sanieren komplexer finanzieller Angelegenheiten
- Früherfassung und Frühintervention
- Reporting und Erstellen von Statistiken
Leitung eines Tagesbetreuungsangebots (Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung), eines betreuten Spielplatzes und/oder eines Treffs für Kinder und Jugendliche und/oder einer Fach- und Beratungsstelle
- Pädagogische, fachliche und organisatorische Führung der Einheit
- Personalführung (Einsatzplanung Betreuungspersonen, freiwillige Mitarbeitende, Lernende, Praktikanten/Praktikantinnen)
- Administration und Öffentlichkeitsarbeit
- Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Ganzheitliche pädagogische Betreuung und spezielle Förderung der Kinder
- Vernetzung und Kooperation mit anderen Fachpersonen und Institutionen (lokal, regional, kantonal)
- Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Eltern, Lehrpersonen und Fachstellen
Leitende oder ausführende Funktion mit Anordnungsbefugnissen
- Fachliche und/oder personelle Unterstellung einzelner Mitarbeitenden möglich
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften selbständig erledigt werden
Bachelor1
Kette 300: Soziale Funktionen SSG 153.310
300.17 300.18 300.19
Vermittlung sachgerechter Hilfe nach anerkannten Methoden der Sozialarbeit
- Sicherung der finanziellen Existenz gemäss Sozialhilfegesetz
- Fördern und Fordern der beruflichen, gesundheitlichen und sozialen Integration
- gesetzliche Beratung
- Aushandlung und Überprüfung von Zielvereinbarungen mit der Klientschaft
- Abklärung, Vermittlung und Einforderung on subsidiären Ansprüchen
(Sozialversicherung etc.)
- Vermittlung von Sachhilfeangeboten
- Case Management
- Umfassende Abklärung und Einleitung von Massnahmen im Kindes- und
Erwachsenenschutz
- Führung und Umsetzung von massgeschneiderten Massnahmen im Kindes- und
Erwachsenenschutz nach Vorgaben der KESB
- Erstellung von Fachberichten für Behörden und Gerichte
Aufgaben
Vermittlung sachgerechter Hilfe nach anerkannten Methoden der Sozialarbeit
- Sicherung der finanziellen Existenz gemäss Sozialhilfegesetz
- Fördern und Fordern der beruflichen, gesundheitlichen und sozialen Integration
- gesetzliche Beratung
- Aushandlung und Überprüfung von Zielvereinbarungen mit der Klientschaft
- Abklärung, Vermittlung und Einforderung von subsidiären Ansprüchen
(Sozialversicherung etc.)
- Vermittlung von Sachhilfeangeboten
- Case Management
- Umfassende Abklärung und Einleitung von Massnahmen im Kindes- und
Erwachsenenschutz
- Führung und Umsetzung von massgeschneiderten Massnahmen im Kindes- und
Erwachsenenschutz nach Vorgaben der KESB
- Erstellung von Fachberichten für Behörden und Gerichte
- Stellvertretende Leitung eines Dienstes (Sozialdienst Abklärung, Sozialdienst Kinder und
Jugendliche, Sozialdienst Erwachsene)
- Alleinverantwortung für ein bedeutsames und anspruchsvolles Teilgebiet
- Verantwortung für Planung und Durchführung von anspruchsvollen Projekten im Bereich
der Sozialarbeit
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften
- Mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Arbeit
- Fachliche Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
Ausführende, leitende oder Stabsfunktion.
- Die Aufgaben sind nur allgemein umschrieben und müssen im Rahmen der Vorschriften
- Mehrheitlich nur indirekte Kontrolle der Arbeit
- Fachliche und/oder personelle Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
Bachelor1
Praxisausbildung und/oder Mehrjährige Erfahrung
Besonderes: Besonderes:
Kette 410: Administrative Führungsfunktionen SSG 153.310
410.11 410.12 410.13 410.14 410.15 410.16 410.17
Sachbereiches
- Abfassen einfacher Anträge und Berichte
- Vornehmen von Abklärungen und
Erhebungen
- Mithilfe bei der Aufarbeitung von
Zwischenberichten und Jahresauswertungen
- Selbständige Bearbeitung von Aufgaben
- Korrespondenz und
- Auskunftserteilung
Operative und personelle Leitung eines oder
mehrerer Sachbereiche
- Abfassen von einfachen Anträgen und
Berichten
- Vornehmen von Abklärungen und
Erhebungen mit leicht erhöhtem
Schwierigkeitsgrad
- Mithilfe bei der Aufarbeitung von
Zwischenberichten und Jahresauswertungen
- Selbständige Bearbeitung von Aufgaben
- Selbständige Korrespondenz und
Auskunftserteilung
- Mitwirken beim Abfassen von
Entscheidgrundlagen
Operative und personelle Leitung eines oder
mehrerer Sachbereiche mit anspruchsvollen
Aufgaben
- Selbständiges Vornehmen von Abklärungen
- Aufarbeiten von Zwischenberichten und
Jahresauswertungen
- Bearbeiten anspruchsvoller Aufgaben
- Anspruchsvolle Korrespondenz
- Auskunftserteilung
- Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen
- Beratung
- Führen von Verhandlungen
- Abfassen von Entscheiden
Fachbereiches
- Selbständiges Vornehmen von Abklärungen
- Aufarbeiten von Zwischenberichten und
Jahresauswertungen
- Bearbeiten vielseitiger und anspruchsvoller
Aufgaben
- Auskunftserteilung
- Beschaffen und Aufarbeiten von Unterlagen
- Beratung
- Abfassen von Entscheiden
- Budget- resp. Kostenverantwortung im
eigenen Bereich
Leitende und ausführende Funktion.
- Die Aufgaben sind umschrieben und
müssen im Rahmen der Vorschriften
Leitende und ausführende Funktion.
- Die Aufgaben sind umschrieben und
müssen im Rahmen der Vorschriften
Leitende und ausführende Funktion.
- Die Aufgaben sind teilweise nur allgemein
umschrieben und müssen im Rahmen der
Vorschriften selbständig erledigt werden
Vorwiegend leitende Funktion.
- Die Aufgaben sind nur allgemein
umschrieben und müssen im Rahmen der
Vorschriften selbständig erkannt und
erledigt werden
Fähigkeitszeugnis EFZ und
funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe
eidg. Fachausweis1
Fähigkeitszeugnis EFZ und
funktionsspezifische Weiterbildung auf Stufe
eidg. Fachausweis oder höhere Fachschule1
Kette 410: Administrative Führungsfunktionen SSG 153.310
410.18 410.19 410.20 410.21 410.22 410.23
Operative und personelle Leitung eines oder
mehrerer Fachbereiche. Wahrnehmen von
vorwiegend konzeptionellen Tätigkeiten nach
definierten Zielen.
- Selbständiges Vornehmen von Abklärungen
- Aufarbeiten von Zwischenberichten und
Jahresauswertungen
- Bearbeiten vielseitiger und schwieriger
Aufgaben
- Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben
- Mittelbewirtschaftung
- Abfassen von Entscheiden
- Budget- resp. Kostenverantwortung im
eigenen Bereich
Operative und personelle Leitung eines komplexen
Fachbereiches oder mehrerer Fachbereiche.
Wahrnehmen von vorwiegend konzeptionellen
Tätigkeiten nach definierten Zielen.
- Führen von Fachspezialisten und -
spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden mit
operativen und personellen Führungsfunktionen
- Organisationsübergreifende
Koordinationsaufgaben
- Koordination des Budgetierungsprozesses und
Mittelzuteilung
- Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen
Angelegenheiten
- Entscheidbefugnis
Berichten, Expertisen, Gutachten und
Entscheidungsgrundlagen
- Führen von schwierigen Verhandlungen in
einem anspruchsvollen Umfeld
- Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen
Bereich
Operative, personelle und strategische
Leitung eines komplexen Fachbereiches
oder mehrerer Fachbereiche
- Führen von Fachspezialisten und -
spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden
mit operativen und personellen
Führungsfunktionen
- Organisationsübergreifende
Koordinationsaufgaben
- Prozess-, Budget- und
Ergebnisverantwortung
- Koordination des
Budgetierungsprozesses und
Mittelzuteilung
- Entscheidbefugnis
- Abweichungs-/Sonderanalysen in
finanziellen Angelegenheiten
anspruchsvollen Berichten, Expertisen,
Gutachten und Entscheidungsgrundlagen
- Führen von sehr schwierigen
Verhandlungen in einem sehr
anspruchsvollen Umfeld
- Einbinden von Entwicklungen in mittel-
und langfristige Planung
Operative, personelle und strategische
Leitung mehrerer Fachbereiche oder einer
kleineren Führungseinheit von hoher
Bedeutung
- Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung nach wirtschaftlichen und
strategischen Grundsätzen im Rahmen
der gesetzten Ziele
Berichten, Expertisen, Gutachten und
Entscheidungsgrundlagen von grosser
Tragweite
Operative, personelle und strategische
Leitung mehrerer Fachbereiche oder einer
Führungseinheit von sehr hoher Bedeutung
- Höchste Aufgabenkomplexität
- Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung nach wirtschaftlichen und
strategischen Grundsätzen im Rahmen
der gesetzten Ziele
Berichten, Expertisen, Gutachten und
Entscheidungsgrundlagen von sehr
grosser Tragweite
Vorwiegend leitende Funktion.
- Die Aufgaben sind nur allgemein
umschrieben und müssen im Rahmen der
Vorschriften selbständig erkannt und
erledigt werden
Bachelor1
Managementausbildung mit regelmässiger
Wissensaktualisierung
Konsekutiver Masterl1
Managementausbildung mit regelmässiger
Wissensaktualisierung
Kette 420: Handwerklich-technische Führungsfunktionen SSG 153.310
420.11 420.12 420.13 420.14 420.15 420.16 420.17
Sachbereiches
- Zuteilen und Kontrolle der Arbeit
- Eigene Mitarbeit
- Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten
- Administrative Arbeiten
oder mehrerer Sachbereiche
- Ausführen qualifizierter Berufsarbeiten
- Vermehrt administrative Arbeiten
- Koordinations- und einfachere
Planungsaufgaben
oder mehrerer Sachbereiche mit
anspruchsvollen Aufgaben
- Ausführen sehr qualifizierter Berufsarbeiten, die vertiefte Kenntnisse
erfordern
- Anspruchsvolle administrative Arbeiten
- Koordination und einfachere Planungsaufgaben
- Führen von Verhandlungen
- Auskunftserteilung
- Akquisition von Aufträgen
- Mithilfe bei der Aufarbeitung von
Zwischen berichten und Jahresauswertungen
Fachbereiches
- Ausführen äusserst qualifizierter
Facharbeiten
- Koordination und Planungsaufgaben
- Überwachen von Aufträgen an Dritte
- Auskunftserteilung
- Akquisition von Aufträgen
- Budget- resp. Kostenverantwortung im
eigenen Bereich
- Abfassen von Entscheiden
- Aufarbeiten von Zwischenberichten und
Jahresauswertungen
oder mehrerer Fachbereiche
- Organisationsübergreifende Koordinations- und Planungsaufgaben
- Erteilen und Überwachen von Aufträgen an Dritte
- Budget- resp. Kostenverantwortung im
eigenen Bereich
- Abfassen von Entscheiden
- Aufarbeiten von Zwischenberichten
und Jahresauswertungen
Leitende und ausführende Funktion.
- Die Aufgaben sind umschrieben und
müssen im Rahmen der Vorschriften
Leitende und ausführende Funktion.
- Die Aufgaben sind umschrieben und
müssen im Rahmen der Vorschriften
Leitende und ausführende Funktion.
- Die Aufgaben sind teilweise nur
allgemein umschrieben und müssen im
Rahmen der Vorschriften selbständig
erledigt werden
Vorwiegend leitende Funktion.
- Die Aufgaben sind nur allgemein
umschrieben und müssen im Rahmen
der Vorschriften selbständig erledigt
werden
Vorwiegend leitende Funktion.
- Die Aufgaben sind nur allgemein
umschrieben und müssen im Rahmen
der Vorschriften selbständig erkannt
und erledigt werden
Fähigkeitszeugnis EFZ1 und allgemeine
Weiterbildung/Kurse
Fähigkeitszeugnis EFZ und
funktionsspezifische Weiterbildung auf
Stufe eidg. Fachausweis1
Bachelor1
Kette 420: Handwerklich-technische Führungsfunktionen SSG 153.310
420.18 420.19 420.20 420.21 420.22 420.23
komplexen Fachbereiches oder mehrerer
Fachbereiche
- Führen von Fachspezialisten und -spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden mit
operativen und personellen
Führungsfunktionen
- Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben
- Koordination des Budgetierungsprozesses und
Mittelzuteilung
- Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen
Angelegenheiten
- Budget- resp. Kostenverantwortung im eigenen
Bereich
- Entscheidbefugnis
Berichten, Expertisen, Gutachten und
Entscheidungsgrundlagen
- Führen von schwierigen Verhandlungen in
einem anspruchsvollen Umfeld
Operative, personelle und strategische Leitung
eines komplexen Fachbereiches oder mehrerer
Fachbereiche
- Führen von Fachspezialisten und -spezialistinnen und/oder Mitarbeitenden mit
operativen und personellen
Führungsfunktionen
- Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben
- Koordination des Budgetierungsprozesses und
Mittelzuteilung
- Entscheidbefugnis
- Abweichungs-/Sonderanalysen in finanziellen
Angelegenheiten
- Prozess-, Budget- und Ergebnisverantwortung
anspruchsvollen Berichten, Expertisen,
Gutachten und Entscheidungsgrundlagen
-
- Führen von sehr schwierigen Verhandlungen in
einem sehr anspruchsvollen Umfeld
- Einbinden von Entwicklungen in mittel- und
langfristige Planung
Operative, personelle und strategische Leitung
mehrerer Fachbereiche oder einer kleineren
Führungseinheit von hoher Bedeutung
- Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung
nach wirtschaftlichen und strategischen
Grundsätzen im Rahmen der gesetzten Ziele
Berichten, Expertisen, Gutachten und
Entscheidungsgrundlagen von grosser
Tragweite
Operative, personelle und strategische Leitung
mehrerer Fachbereiche oder einer
Führungseinheit von sehr hoher Bedeutung
- Höchste Aufgabenkomplexität
- Ausführungsplanung und Ergebnisbewertung
nach wirtschaftlichen und strategischen
Grundsätzen im Rahmen der gesetzten Ziele
Berichten, Expertisen, Gutachten und
Entscheidungsgrundlagen von sehr grosser
Tragweite
Managementausbildung mit regelmässiger
Wissensaktualisierung
Konsekutiver Masterl1
Managementausbildung mit regelmässiger
Wissensaktualisierung
Anhang: Definitionen
Begriff Erklärung / Umschreibung
Eidg. Berufsattest (EBA) 2-jährige berufliche Grundbildung (früher Anlehre).
Vorwiegend praktisch orientierte Jugendliche erzielen mit der 2-jährigen beruflichen Grundbildung (EBA) einen ersten Berufsabschluss. Die Ausbildung schliesst mit einem
eidgenössischen Berufsattest ab. Dies sichert den Zugang zum Arbeitsmarkt.
Über eine 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung kann anschliessend ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) erworben werden.
Berufsausbildung mit eidg.
Fähigkeitszeugnis (EFZ)
3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung.
Das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) sichert den Zugang zum Arbeitsmarkt, Angeboten der höheren Berufsbildung und mit Berufsmatura zu Fachhochschulen.
Eidg. Fachausweis
(Berufsprüfung)
Eine Berufsprüfung führt meist zu vertieftem Spezialwissen in einem bestimmten Beruf. Eidgenössisch reglementiert sind die Prüfungen und die Anzahl Jahre, die vor Ablegen der Prüfung
im entsprechenden Berufsfeld geleistet sein müssen. Wer die Berufsprüfung besteht, erhält den „Eidgenössischen Fachausweis FA“ und damit eine eidgenössische Anerkennung als
qualifizierte Arbeitskraft in Theorie und Praxis. Dieser Fachausweis bestätigt die fachliche Qualifikation, um eine Vorgesetztenrolle im unteren Kader zu bekleiden. Berufsprüfungen sind in
der Regel Voraussetzung für Höhere Fachprüfungen.
Beispiele:
ICT-System- und Netzwerktechniker/in mit eidg. Fachausweis, Spezialist/in Unternehmensorganisation mit eidg. Fachausweis, Fachmann/ -frau für Finanz- und
Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Hauswart/in mit eidg. Fachausweis, HR -Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Direktionsassistent/in mit eidg. Fachausweis,
Führungsfach/-frau SVF mit eidg. Fachausweis, Technischer Kaufmann/Kauffrau mit eidg. Fachausweis, Immobilienbewirtschafter/in mit eidg. Fa chausweis,
Immobilienbewerter/in mit eidg. Fachausweis, Immobilien-Treuhänder/-Treuhänderin mit eidg. Fachausweis, Baupolier/in mit eidg. Fachausweis, Holzbau -Polier/in mit eidg.
Fachausweis, Werkstatt- und Montageleiter/in mit eidg. Fachausweis, Metallbaukonstrukteur/in mit eidg. Fachausweis, Natur - und Umweltfachmann/-fachfrau mit eidg.
Fachausweis, Interkulturelle/r Übersetzer/in mit eidg. Fachausweis, Migrationsfachmann/ -frau mit eidg. Fachausweis etc.
Fachausweislehrgang
Gemeindefachfrau/-fachmann
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die ihre berufliche Tätigkeit in einer Gemeinde oder einer anderen Verwaltung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wahrnehmen. Sie bietet
diesen Gelegenheit, die für ihre Tätigkeit geforderten Fachkompetenzen zu erweitern und sich auf die Berufsprüfung zur Erlangung des Fachausweises als Bernische Gemeindefachfrau /
Bernischer Gemeindefachmann vorzubereiten.
Der berufsbegleitende Jahreskurs dient als Vorbereitung auf die Berufsprüfung zur Erlangung des Fachausweises als Bernische Gemeindefachfrau / Bernischer Gemeindefachmann und
ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum Diplomlehrgang Bernische Bauverwalter/innen, Bernische Finanzverwalter/innen und Bernische Gemeindeschreiber/innen.
Diplomlehrgang bernische
- Bauverwalter/in
- Gemeindeschreiber/in
- Finanzverwalter/in
Die Diplomausbildung umfasst insgesamt 3 Semester; 1 Semester Führungsausbildung und 2 Semester spezifische Fachausbildung. Die Führungsausbildung ist für die künftigen
Bauverwalter/innen, Gemeindeschreiber/innen und Finanzverwalter/innen dieselbe.
Die Diplomlehrgänge haben den Zweck, besonders qualifizierten Personen die Gelegenheit zu bieten, ihre in Praxis und Theorie bereits erworbenen Fach-, Sozial- und Führungskompetenzen zu erweitern und zu vertiefen sowie auf die Diplomprüfung vorzubereiten. Die kantonalbernischen Diplomlehrgänge sind einer höheren Fachprüfung vom Niveau her
gleichgestellt.
Höhere Fachprüfung (eidg.
Diplom)
Eine höhere Fachprüfung ist eine Spezialisierung in einem Fachgebiet auf hohem Niveau. Berufsbegleitende Kurse bereiten auf die Prüfung vor. Sie ist ähnlich organisiert wie die
Berufsprüfung. Vorausgesetzt ist auch hier eine bestimmte Anzahl Praxisjahre im Berufsfeld. Mindestvoraussetzung ist ein eidgenössischer Fachausweis FA. Die Prüfung schliesst mit dem
eidgenössischen Diplom („dipl.“) ab.
Beispiele:
Techniker/in HF Informatik, Informatiker/in HFP, ICT-Manager/in HFP, eidg. dipl. Experte/-in für Rechnungslegung und Controlling, dipl. Arbeitsagoge/Arbeitsagogin HFP,
Finanz und Anlage-Experte/in HFP, Experte/in in Organisationsmanagement HFP, Bauleiter/in Tiefbau mit eidg. Diplom, Bauleiter/in Hochbau mit ei dg. Diplom, eidg. dipl.
Industriemeister/in, Metallbaumeister/in HFP, Betriebswirt/in im Automobilgewerbe HFP, Malermeister/in HFP, Schreinermeister/ in HFP, Immobilientreuhänder/in mit eidg.
Diplom etc.
Die nachfolgenden Lehrgänge der WISS sind einer höheren Fachprüfung vom Niveau her gleichgestellt: eidg. dipl. ICT-Manager/in und dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF
Bachelor Fachhochschulen sind 2-teilig aufgebaut mit Bachelor- und Master-Abschlüssen. Bei den meisten Studienrichtungen der Fachhochschulen ist der Bachelor mit 180 European Credit
Transfer System (ECTS)-Punkten der Regelabschluss. Voraussetzung für die Studienzulassung ist ein Maturitätsabschluss.
Beispiele: Betriebsökonom/in FH, Wirtschaftsinformatiker/in FH, Ingenieur/in FH (Bauingenieurwesen), Architekt/in FH, Soziale Arbeit FH etc.
Master An den Universitäten, der ETH und den Fachhochschulen ist der Masterabschluss mit 90 bzw. 120 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkten die Regel. Das Masterstudium
setzt einen Bachelor-Abschluss voraus und dient der Vertiefung und Spezialisierung auf dem einschlägigen Gebiet. Nach dem Masterabschluss kann zusätzlich ein Doktorat (PhD) als
Qualifizierung für eine spätere wissenschaftliche Tätigkeit erworben werden.
Beispiele: Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft, Kunstgeschichte, Philosophie, Theologie, Bildende Kunst, Politikwissenschaften, Heilpädagogik, Betriebswirtschaftslehre,
Rechtswissenschaften etc.
CAS Certificate of Advanced Studies
Mit Certificate of Advanced Studies (CAS) werden berufsbegleitende Weiterbildungslehrgänge bezeichnet, für die mindestens 10 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkte erreicht
werden müssen. Ein CAS wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.
Die erworbenen ECTS-Punkte können kumuliert und an andere Weiterbildungs-studiengänge (DAS und MAS) angerechnet werden.
DAS Diploma of Advanced Studies
Mit Diploma of Advanced Studies (DAS) werden berufsbegleitende Weiterbildungslehrgänge bezeichnet, für die mindestens 30 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkte erreicht
werden müssen. DAS werden mit einem Diplom abgeschlossen.
Der DAS-Studiengang ist eine Zwischenstufe zwischen CAS und MAS.
MAS Master of Advanced Studies
Weiterbildungsmaster (Master of Advanced Studies, MAS) umfassen mindestens 60 European Credit Transfer System (ECTS)-Punkte. Diese postgradualen Masterprogramme sind berufs-
und kompetenzorientiert und vermitteln Zusatzkompetenzen auf interdisziplinären Gebieten.
Durch den modularen Aufbau des Master-Studienganges ist die Kombination von verschiedenen CAS-Studiengängen zu einem Weiterbildungsmaster möglich. Jeder Master-Studiengang
wird mit einem eidgenössisch anerkannten Masterdiplom abgeschlossen.
Spezifische Weiterbildung Zielt spezifisch auf die derzeit innegehaltene Position ab. Sie wird mit einem Diplom, Zertifikat oder einem Ausweis abgeschlossen.
Sachbereich = Sachgebiet (z.B. Kreditorenbuchhaltung, Velostation, Blütenreich etc.).
Fachbereich Zusammenfassung mehrerer Sachbereiche (Fachbereiche sind z.B., Stadtbuchhaltung, Fachstelle Arbeitsintegration, Stadtgrün etc.).
Führungseignung Die Übernahme einer Führungsfunktion setzt eine geeignete Persönlichkeit voraus.
Operative Leitung Fachliche Verantwortung, ausführende Funktion.
Personelle Leitung Verantwortung für die Personalführung (inkl. Mitarbeitendenbeurteilung).
Strategische
Leitung
Zeithorizont 5 Jahre. Einflussnahme auf ein Gesamtsystem.
Leerklasse Aufgrund des beabsichtigten hohen Abstraktionsgrades der einzelnen Umschreibungen liegt der Schwierigkeitsgrad von nicht explizit beschriebenen Klassen zwischen der vorangehend
und der nachfolgend umschriebenen Klasse. Sie lassen Raum für einen erforderlichen Ermessensspielraum.
