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title: "Zugermatt"
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provisions: 1
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# Zugermatt

## text {#text}

Kanton Zug : L“ ‘ Gemeinde Baar BeSti mmu ngen |
o
Zweck
1. Der einfache Bebauungsplan Zugermatt bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und
Baugesetzes des Kantons Zug (PBG, giiltige Fassung ab 1. Juli 2019) und von § 6 der
E
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pl
a
n
Bauordnung
Baar
(BO)
insbesondere:
Zuge
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att
e
die
grundeigentümerverbindliche
Umsetzung
der
Inhalte
des
Quartiergestaltungsplans;
e
die
Erstellung
eines
Quartierfreiraums;
e
die
Sicherung
von
öffentlichen
Fusswegen.
:
0 O
Bestandteile
25 Der Bebauungsplan setzt sich aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den
nachstehenden Bestimmungen zusammen.
3. Das Richtprojekt vom 25.04.2019 / Teilrevidiert 20.11.2019 ist fiir die Beurteilung der
kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualitat der Bauten, Anlagen sowie der
2 Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehaltlich der
Der Abteilungsleiter: __— Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des iibergeordneten Rechts aus wichtigen
Griinden abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest
gleichwertige und überzeugende Losung erzielt wird.
ge
Schiessanla,
Abteilung Planung / Bau, den 1. Mai 2019 / Rev. 8. Januar 2020
Geltungsbereich
4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aufgrund der Festlegung im
Situationsplan.
Offentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 3. Mai bis 3. Juni 2019
Zahl, Lage und dussere Abmessungen der Gebaude
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau: Sandro Lang \m 5. Oberirdische Hauptgebaude diirfen nur innerhalb der Baubereiche erstellt werden. Die
Baubereiche gehen den Abstandsvorschriften geméss BO und PBG vor. Vorspringende
Gebaudeteile wie Balkone, Vordacher, Erker u. dgl. diirfen die Baubereiche nicht Gberragen.
Wo Pflichtbaulinien bestehen, miissen die Fassaden der Vollgeschosse auf diese gestellt o [ \Al
D]werden.
6. Unterirdische Bauten sowie Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche O
zulässig. 0
Vom Gemeinderat beschlossen am: 18. Februar 2020 7. Ausser gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplatze, Tiefgaragenzufahrten sowie O
Tiefgaragenzugange sind keine weiteren Kleinbauten und Anbauten ausserhalb der g
Die Vizegemeindepräsidentin:
Baubereiche
zulässig.
5 Vollgeschosse
>
e
8. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32" Abs. 3 PBG um maximal 20%
@ erhöht werden.
9. Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulässigkeit von
Attikageschossen sind im Situationsplan festgelegt. /
Nutzweise [ Quartierfreiraum:
10. Die zulassige Nutzweise ergibt sich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen in der I | /
Bauordnung fiir die Wohn- und Arbeitszone WA4. Zwischen den Baubereichen dürfen die ! '030 m2 /
Gewerbeanteile transferiert werden, sofern zusammen der minimal geforderte L
Gewerbeanteil gemäss Bauordnung eingehalten wird. In den Baubereichen A, C, E und H i M 4232
sind Gewerbe sowie Wohnnutzungen zuldssig. In den Baubereichen B, D und F sind
lediglich Wohnnutzungen und in den Baubereichen G1 und G2 nur Gewerbenutzungen
erlaubt.
Gestaltung 5 Vollgeschosse + Attika
11. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im
Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.
12. Es sind nur Flachdächer zulässig. Diese sind wo immer möglich zu begrünen und dürfen
nicht als Terrassen genutzt werden. Auf den Dächern dürfen nur technisch bedingte
Aufbauten und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Technisch
bedingte Aufbauten sind auf ein Minimum zu begrenzen, zusammenzufassen, zentral
‘P’"‘b'"?l'dmr Inhalt anzuordnen und dezent zu gestalten.
enmeter 13. Fur die Ausgestaltung der Umgebung ist das Richtprojekt wegleitend. An bezeichneter Lage
— — - — Geltungsbereich ist ein Quartierfreiraum mit einer Fläche von mindestens 564 m2 zu erstellen. Der
Quartierfreiraum über alle 3 Etappen betragt total 1'594 m2 (gem. Dienstbarkeitsvertragen).
Dieser ist attraktiv zu gestalten und mit dem &ffentlichen Quartierfreiraum auf den
Balbersichio Grundstiicken GS Nrn. 4232 und 4236 abzustimmen.
m Baubereich fiir Hauptgebaude und Bezeichnung 14. An schematisch bezeichneter Lage sind Baume zu pflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist
für Baume ein gentigend grosser Wurzelraum zu gewéhrleisten. Bei der
_
Pflichtbaulinie
fiir
Hauptgebdude
Umgebungsgestaltung
der
Freirdume
sind
standortgerechte
und
einheimische
Arten
zu
verwenden.
/5o,
-
Grün- und Freiräume Erschliessung
Begrünter Freiraum 15. Die Arealzufahrt hat an bezeichneter Stelle ab der Altgasse zu erfolgen. Die Zufahrtsstrasse Ö
| ist so zu planen und zu gestalten, dass tiefe Fahrgeschwindigkeiten sichergestellt werden. []
7 Quartierfreiraum 16. Die Zu- und Wegfahrt zur gemeinsamen unterirdischen Einstellhalle hat an schematisch o
Wl Lage Schematisch bezeichneter Lage zu erfolgen. Die Tiefgaragenzufahrt ist gut in die Umgebung zu g
©O mm == ;Lage und Anzahl Schematisch 17. Oberirdisch sind an den bezeichneten Lagen nur Besucher- und Kundenparkplätze zulässig. O 5 Vonesgh
18. Die eingetragenen öffentlichen Fusswege müssen mindestens eine Breite von 2 m Q = 0sse |
aufweisen. Die unentgeltiichen &ffentlichen Fusswegrechte sind zu Lasten der
Grundeigentiimer im Grundbuch einzutragen.
19. An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.
<— 20. Pro Zimmer ist ein gedeckter Veloabstellplatz zu erstellen. 1/4 der Veloabstellplatze ist
Erschliessung
Erschliessungsflache, Hartbelag
n Arealzufahrt “ M X
oberirdisch und in der Nähe der Hauszugange anzuordnen. 1
R ot " ®
Zu- und Wegfahrt Einstellhalle
— Lage Schematisch | Umwelt
- Besucher- und Kundenparkplätze, Unversiegelt i 21. Das Gebiet ls? im Trennsylstem zu entwassern und das Meteorwasser ist innerhalb des & = 6006
Lage Schematisch | Geltungsbereichs zu versickern. @Z'"‘"‘LQEETSChIIessufl@s _
s T M
00000000 Fusswege Offentich . ! f
Lage Schematisch Schlussbestimmungen | ; Informatiy S
22. Die Uberbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens | : N i
00000000 Fusswege Quartierintern | N 9 =epet 9 ! | ‚I Wendepfatz Endausbau, fiLage Schematisch | einen gesamten Baubereich zu umfassen. | | im E'Sf"h”essungsfa” d
R | 23 Bei Neubauabsichten beim bestehenden Gebaude Assek. Nr. 3211a muss der L Teilgebiet I] Informatiy -
—®— Feuerwehr Stellbereich s \ " ) We A
Lage Schematisch Bebauungsplan revidiert werden. Davon ausgenommen sind Renovationen sowie Vendeplatz Erstausbau,
= Abfall- und Grinabiallnt el | untergeordnete Erweiterungen am bestehenden Gebäude und Veranderungen an der 533, ;’_’e”_g’:bcfiiillessungsfa” .
fall- und Grünabfallentsorgungsstellen DDA — iet Il a
Lage Schematisch Umgebung. ufzuheben
24. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften — unter
Informativer Inhalt } Berücksichtigung von höherrangigem Recht — der jeweils gültigen Bauordnung und des
V N Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.
" Bestehende Gebaude 25. Der Bebauungsplan Zugermatt tritt mit dem Beschluss des Gemeinderats in Kraft.
=g e Baulinie
———————— Interessenslinie SBB |
|
——————————— Untergeschoss und Sammelgarage
Lage Schematisch |I
W Quartierfreiraum (ausserhalb Geltungsbereich)
* Lage Schematisch
000C¢ Fusswege Offentlich (ausserhalb Geltungsbereich)
Lage Schematisch SITUATION 1:500
Wendeplatz (ausserhalb Geltungsbereich) .1 1 . | L. | 1O Lage S ey 02 5 10 20 30 40 50
B
Bushaltestelle bestehend (ausserhalb Geltungsbereich)
|
\
