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title: "Verordnung über das Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 in den Gemeinden Alterswil und St. Antoni"
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provisions: 2
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# Verordnung über das Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 in den Gemeinden Alterswil und St. Antoni

## Art. 1 Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – V 721.3.27 {#art_1}

1 Der Wald, der sich im 54,62 Hektaren grossen Perimeter des am 26. März
2020 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:15'000 befindet, wird zum Waldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim
Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen.
4 Die Dienstbarkeitsverträge vom 24. März 2020 zwischen den Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft
werden genehmigt.

## Art. 2 {#art_2}

1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten.
2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
a) Fällen von Bäumen oder Entfernen von Ästen entlang von offiziellen
Wanderwegen, falls es die Sicherheit erfordert; das gefällte Holz wird
im Waldreservat am Boden belassen;
b) Waldarbeiten, um den Zugang zu Quellfassungen oder ähnlichen Installationen und deren Unterhalt zu gewährleisten;
c) Entfernen von Bäumen oder Ästen, die auf das Landwirtschaftsgebiet
gefallen sind oder bald fallen könnten; dieses Holz wird in das Waldreservat geschafft und dort auf dem Boden belassen;
d) vorsorgliches Fällen von Bäumen, die beim Umstürzen grosse Erosionsschäden provozieren könnten; das Holz wird am Boden im Wald liegengelassen;
e) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern
dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen
vom Amt für Wald und Natur genehmigt werden; gefälltes Holz wird
am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde.
ANHÄNGE IN DER FORM SEPARATER DOKUMENTE
Anhang 1: Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – Plan des Perimeters
(Art. 1)
Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – V 721.3.27
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
19.05.2020 Erlass Grunderlass 01.05.2020 2020_055
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 19.05.2020 01.05.2020 2020_055
Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – V 721.3.27
ANHANG 1
Waldreservat Naturwaud Seiseflüe 2 – Plan des Perimeters (Art. 1)
