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title: "Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen"
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provisions: 5
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# Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen

## Artikel 1 {#art_1}

1 Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen wird gemäss dem Grenzbereini -
gungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 3. Mai 1950 verlegt.

## Artikel 2 {#art_2}

1 Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der
Gemeinde Riehen abgetreten:
1. die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit B bezeichnete Fläche, haltend
132'643,0 m²;
2. die im oben genannten Plan mit D bezeichnete Fläche, haltend 8'711,0 m²;
3. die im oben genannten Plan mit E bezeichnete Fläche, haltend 65'542,5 m².

## Artikel 3 {#art_3}

1 Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten:
1. die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit A bezeichnete Fläche, haltend
172'627,5 m²;
2. die im oben genannten Plan mit C bezeichnete Fläche, haltend 34'269,0 m².

## Artikel 4 {#art_4}

1 Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.
2 Die Kosten der Vermarkung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.

## Artikel 5 {#art_5}

1 Die Berechnung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplanes des
Vermessungsamtes vom 12. Mai 1950.
2 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt
und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
1) Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 28. 2. 1952.
2) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 12./23. 8. 1950. Aus softwaretechnischen Gründen kann nur ein Datum wiedergegeben werden.
Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag 171.500
Basel, den 12. August 1950
Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel:
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: sig. i./V. Ebi
Der Sekretär: sig. Dr. O. Binz
Riehen, den 23. August 1950
Für die Einwohnergemeinde Riehen:
Gemeinderat Riehen Der Präsident: sig. W. Wenk
Der Gemeindeschreiber: sig. S. Stump
Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt am 27. September 1950.
Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 28. Februar 1952.
Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag 171.500
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
12.08.1950 28.02.1952 Erlass Erstfassung KB 30.09.1950
Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag 171.500
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 12.08.1950 28.02.1952 Erstfassung KB 30.09.1950
