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title: "Eigentümerstrategie für die Glarus Süd Care"
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# Eigentümerstrategie für die Glarus Süd Care

## Art. 1 Allgemeine Bestimmungen {#art_1}

1
Die vorliegende Eigentümerstrategie basiert auf der Grundlage von Art. 78 ff. der Gemeindeordnung (GO) der Gemeinde Glarus Süd vom 24. November 2017 und von Art. 3 des Organisations- und Geschäftsreglements (OrgR) der Alters- und Pflegeheime Glarus Süd vom 1. Mai 2019.
2
Die Gemeinde ist Alleineigentümerin der Institution mit Namen Glarus Süd Care.
3
Die Interessen der Gemeinde Glarus Süd werden durch den Gemeinderat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerische Autonomie der Glarus Süd Care als selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts und anerkennt in seiner Eigenschaft als Vertreter der Eigentümerin die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates der Glarus Süd Care in Bezug auf Geschäftsstrategie und ‑politik.
4
Neben der Festlegung der Eigentümerstrategie nimmt der Gemeinderat seine Rechte als Vertreter der Eigentümerin gegenüber der Glarus Süd Care wahr, insbesondere durch:
a)
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates gemäss Art. 82 GO und Art. 4 OrgR
b)
Wahl der Revisionsstelle gemäss Art. 87 GO
c)
Festlegung der Entschädigung des Verwaltungsrates gemäss Art. 84 Abs. 1 GO und Art. 2 Abs. 3 i.V.m. Art. 22 ff. Besoldungsreglement
d)
Genehmigung von Geschäften gemäss Art. 86 GO, sofern diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten fallen
e)
Information und Berichterstattung zuhanden der Stimmberechtigten
f)
Vorgaben zu Planung und Reporting der Glarus Süd Care gemäss Art. 86 Abs. 3 und Art. 87 GO

## Art. 2 Zweck der Eigentümerstrategie {#art_2}

1
Die Eigentümerstrategie gibt Richtlinien zur Ausarbeitung einer Unternehmensstrategie durch den Verwaltungsrat der Glarus Süd Care unter Berücksichtigung des kantonalen Pflege- und Betreuungsgesetzes vom 5. September 2021 vor. Der Gemeinderat verpflichtet sich, von den Vorgaben in der Eigentümerstrategie nur nach eingehender Prüfung und nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat der Glarus Süd Care abzuweichen.
2
Die Eigentümerstrategie ist von der strategischen und der operativen Führungsebene der Glarus Süd Care bei ihren Tätigkeiten zu beachten. Abweichungen sind nur bei entsprechender Notwendigkeit und nach Rücksprache mit dem Gemeinderat möglich.
3
Die Eigentümerstrategie soll sowohl den Mitarbeitenden als auch den Anspruchsgruppen der Glarus Süd Care Sicherheit in Bezug auf die unternehmerische Ausrichtung bieten.

## Art. 3 Ziele der Gemeinde Glarus Süd {#art_3}

1
Unternehmerische Ziele:
a)
Die Glarus Süd Care sichert die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben im Bereich der Integrierten Gesundheitsversorgung (ambulante, stationäre und intermediäre Leistungserbringung) gemäss dem kantonalen Pflege- und Betreuungsgesetz vom 5. September 2021 im gesamten Gemeindegebiet
b)
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erstellt und betreibt die Glarus Süd Care entsprechende Infrastrukturen, insbesondere an den drei Standorten in Elm, Linthal und Schwanden
c)
Die Glarus Süd Care kann strategische Partnerschaften eingehen, sofern der Nutzen die Kosten und Risiken nachweislich überwiegt. Dabei kann sie Beteiligungen eingehen oder Übernahmen vollziehen, sofern damit nachweislich die Eigenwirtschaftlichkeit nachhaltig gesichert sowie die Auftragserfüllung verbessert werden können
d)
Die Gemeinde Glarus Süd kann zusätzliche ambulante, stationäre und intermediäre Leistungen bei der Glarus Süd Care mit entsprechender Kostenfolge in Auftrag geben, welche nicht in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der Glarus Süd Care geregelt sind. Die entsprechende Leistungsfinanzierung erfolgt in diesem Fall direkt zwischen der Gemeinde Glarus Süd und der Glarus Süd Care
e)
Unter Einhaltung der Eigentümerstrategie und der weiteren strategischen Ziele kann die Glarus Süd Care in weiteren Geschäftsbereichen tätig sein. Sonstige Geschäfte bedürfen einer Genehmigung durch den Gemeinderat
f)
Dienstleistungen aus den verschiedenen Bereichen der Glarus Süd Care können auch Dritten angeboten werden
2
Wirtschaftliche Ziele:
a)
Die Glarus Süd Care sichert die Integrierte Gesundheitsversorgung im gesamten Gemeindegebiet nach anerkannten Grundsätzen in der Pflege und Betreuung sowie im Rahmen und auf der Basis der GO
b)
Die Glarus Süd Care wird als selbständiges Unternehmen in Form einer selbständigen Anstalt öffentlichen Rechts nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Sie setzt die finanziellen Mittel kostenbewusst ein. Die Betriebsrechnungen sind ausgeglichen
c)
Die Glarus Süd Care erwirtschaftet selbständig und unabhängig aus ihrer Geschäftstätigkeit die entsprechenden Mittel, soweit sie zur Finanzierung von Investitionen in die Unternehmung notwendig sind
d)
Über grössere, langfristige finanzielle Verpflichtungen ist der Gemeinderat frühzeitig zu informieren
e)
Die Buchführung erfolgt nach den Grundsätzen von Art. 957 ff. OR
f)
Die Richtlinien des Kantons zu Abschreibungen und Rückstellungen für Alters- und Pflegeheime sind für die Glarus Süd Care verbindlich
g)
Die Glarus Süd Care hat der Gemeinde keinen Gewinn abzuliefern. Verluste hat die Glarus Süd Care grundsätzlich selber zu tragen. Die Gemeinde kann bei drohender Insolvenz für Verbindlichkeiten der Glarus Süd Care einstehen
3
Soziale und ökologische Ziele:
a)
Die Organe der Glarus Süd Care haben bei der Festlegung der Unternehmensstrategie und bei deren Umsetzung die soziale und ökologische Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, Bewohnenden und Geschäftspartnern wahrzunehmen. Dies betrifft insbesondere:
1.
Umsetzung von Massnahmen zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit der Mitarbeitenden
2.
Etablierung und Sicherung der Position als attraktive regionale Arbeitgeberin
3.
Sicherstellung einer zeitgemässen Lehrlingsausbildung
4.
Förderung der Zufriedenheit von Bewohnenden und Mitarbeitenden
5.
Engagement in regionalen Gremien zur Förderung der Zusammenarbeit mit anderen lokalen Leistungserbringern

## Art. 4 Wahrnehmung der Eigentümerrechte {#art_4}

1
Anforderungsprofil an den Verwaltungsrat: Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates ist zu beachten, dass das Gremium über Kompetenzen in den Bereichen Integrierte Gesundheitsversorgung (ambulante und stationäre Leistungserbringung), Betriebswirtschaft (Finanzen, Personal, Organisation), Recht und Liegenschaftsmanagement verfügt.
2
Kontrolle und Berichterstattung:
a)
Die Glarus Süd Care hat ein angemessenes Risiko-Management-System aufzubauen und zu betreiben. Als dessen Bestandteil ist ein internes Kontrollsystem (IKS) zu führen
b)
Die Berichterstattung zuhanden des Gemeinderates erfolgt gemäss Aufsichtskonzept ÖrA der Gemeinde Glarus Süd. In der Berichterstattung zuhanden des Gemeinderates erbringt die Glarus Süd Care zudem folgende Unterlagen / Berichte:
1.
Risiko-Management- und IKS-Bericht
2.
Bei ausserordentlichen Vorkommnissen (z.B. erheblicher Schaden, substanzielle Budgetabweichung, Wechsel in der Geschäftsleitung) erfolgt eine unverzügliche Information an den Gemeinderat. Der Gemeinderat kann jederzeit weitere Informationen verlangen
3.
Die Protokolle des Verwaltungsrates der Glarus Süd Care können vom Gemeinderat eingesehen werden
4.
Die Geschäftsprüfungskommission wird durch die Zustellung von Budget und Rechnung sowie der Sitzungsprotokolle über den Geschäftsverlauf informiert. Die Berichte zu Budget und Rechnung erfolgen koordiniert mit den entsprechenden Geschäften des Gemeinderates

## Art. 5 Schlussbestimmungen {#art_5}

1
Die Eigentümerstrategie ist vom Gemeinderat regelmässig (mindestens alle vier Jahre) auf Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen.
