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title: "Beschluss über den interkommunalen Finanzausgleich 2027"
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provisions: 12
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# Beschluss über den interkommunalen Finanzausgleich 2027

## Art. 1 {#art_1}

Ressourcenindex der Gemeinden vor dem Ressourcenausgleich
1 Der Ressourcenindex der Walliser Gemeinden vor dem Ressourcenausgleich ist in der diesem Beschluss beiliegenden Tabelle veröffentlicht.

## Art. 2 {#art_2}

Beitrag der ressourcenstarken Gemeinden
1 Der Prozentsatz des Beitrags der ressourcenstarken Gemeinden ist auf 18
Prozent der Differenz zwischen ihrem Ressourcenpotential und dem durchschnittlichen Ressourcenpotential sämtlicher Gemeinden festgelegt.

## Art. 3 {#art_3}

Betrag des horizontalen Ressourcenausgleichs
1 Die von den ressourcenstarken Gemeinden im Rahmen des horizontalen
Ressourcenausgleichs zu verteilende Summe wird auf 32'718'253 Franken
festgelegt.

## Art. 4 {#art_4}

Betrag des vertikalen Ressourcenausgleichs
1 Die vom Kanton im Rahmen des vertikalen Ressourcenausgleichs zu verteilende Summe wird auf 21'812'171 Franken festgelegt.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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## Art. 5 {#art_5}

Mindestziel des Ressourcenausgleichs
1 Das Mindestziel des Ressourcenausgleichs nach Addition der Beträge aus
dem horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleich wird auf 83,9 Prozent
festgelegt.

## Art. 6 {#art_6}

Äufnung des Ressourcenausgleichsfonds pro Einwohner durch
die beitragspflichtigen Gemeinden
1 Der geschuldete Betrag pro Einwohner der ressourcenstarken Gemeinden
zur Äufnung des horizontalen Ausgleichsfonds ist in der diesem Beschluss
beiliegenden Tabelle veröffentlicht.

## Art. 7 {#art_7}

Verteilung des Ressourcenausgleichsfonds pro Einwohner an
die begünstigten Gemeinden
1 Der zustehende Betrag aus dem Ressourcenausgleichsfonds pro
Einwohner an die ressourcenschwachen Gemeinden ist in der diesem Beschluss beiliegenden Tabelle veröffentlicht (in Franken pro Einwohner und
im Total für die Gemeinde).

## Art. 8 {#art_8}

Synthetischer Lastenindex der Gemeinden
1 Der synthetische Lastenindex der Walliser Gemeinden ist in der diesem
Beschluss beiliegenden Tabelle veröffentlicht. Sie werden auf der Grundlage
einer Gewichtung von 1 für jedes Kriterium (gemäss dem letzten Effektivitätsbericht) berechnet.

## Art. 9 {#art_9}

Betrag aus dem Lastenausgleich
1 Die im Rahmen des Lastenausgleichs zu verteilende Summe wird auf
24'538'690 Franken festgelegt.

## Art. 10 {#art_10}

Verteilung des Lastenausgleichsfonds pro Einwohner an die begünstigten Gemeinden
1 Der zustehende Betrag aus dem Lastenausgleichsfonds pro Einwohner an
die begünstigten Gemeinden ist in der diesem Beschluss beiliegenden Tabelle veröffentlicht (in Franken pro Einwohner und im Total für die Gemeinde).
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## Art. 11 {#art_11}

Fälligkeit der Ein- und Auszahlungen
1 Falls eine Gemeinde beim Ressourcenausgleich beitragspflichtig und aus
dem Lastenausgleich und/oder dem Härteausgleichsfonds begünstigt ist,
wird ihr nur der Nettobetrag in Rechnung gestellt oder vergütet.
2 Der Rechnungsbetrag (netto) wird den beitragspflichtigen Gemeinden bis
spätestens am 30. Oktober 2027 mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zugestellt.
3 Die Überweisung (netto) an die begünstigten Gemeinden wird bis spätestens am 30. November 2027 erfolgen.

## Art. 12 {#art_12}

Schlussbestimmung
1 Dieser Beschluss, der individuelle Daten der Gemeinden enthält, hat einen
rein informativen Wert und kann nicht angefochten werden.
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Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
10.06.2026 30.06.2026 Erlass Erstfassung RO/AGS 2026-068
613.104
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 10.06.2026 30.06.2026 Erstfassung RO/AGS 2026-068
613.104-A1
Anhang 1 zu dem Beschluss betreffend den
interkommunalen Finanzausgleich 2027
(Stand 30.06.2026)
613.104-A1
613.104-A1
