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title: "Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen"
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provisions: 5
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# Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen

## Art. 1 {#art_1}

Gegenstand
1 Diese Direktionsverordnung regelt die Antrags- und Zugriffsrechte sowie den
Zugriff über Systeme auf zentrale Personendatensammlungen.
2 Sie beinhaltet die Berechtigungsregeln der Bildungs- und Kulturdirektion für
die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES-Plattform).

## Art. 2 {#art_2}

Geltungsbereich
1 Diese Direktionsverordnung gilt für die folgenden Einheiten der Bildungs- und
Kulturdirektion:
a unterstellte Orgaisationseinheiten,
b beaufsichtigte selbstständige Trägerinnen und Träger öffentlicher Aufgaben,
c Beauftragte, die im Auftrag der Behörde Personendaten bearbeiten.

## Art. 3 {#art_3}

Antrags- und Zugriffsrechte
1 Die zugriffsberechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme, sowie die Funktionen, welche einen Antrag zur Errichtung eines Benutzerkontos stellen dürfen, werden in Anhang 1 festgelegt.
1) BSG 152.05
2) BSG 152.051
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
22-020
152.053.5 2

## Art. 4 {#art_4}

Benutzerkonten
1 Die Benutzerkonten der berechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme
werden anhand des Anhangs 1 erstellt.

## Art. 5 {#art_5}

Inkrafttreten und ausserordentliche Veröffentlichung
1 Diese Direktionsverordnung tritt am 1. März 2022 in Kraft.
2 Sie ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18.
Januar 1993 (PuG)3) amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).
Bern, 25. Februar 2022 Die Bildungs- und Kulturdirektiorin: Häsler
3) BSG103.1
3 152.053.5
Änderungstabelle - nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
25.02.2022 01.03.2022 Erlass Erstfassung 22-020
22.03.2022 01.04.2022 Anhang 1 Inhalt geändert 22-025
152.053.5 4
Änderungstabelle - nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 25.02.2022 01.03.2022 Erstfassung 22-020
Anhang 1 22.03.2022 01.04.2022 Inhalt geändert 22-025
1 152.053.5-A1
Anhang 1 zu den Artikeln 3 und 4
(Stand 01.04.2022)
Berechtigungsregeln der BKD für die GERES-Plattform
1 Generalsekretariat, GS
1.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1 BSG 152.04
2 152.053.5-A1
1.1.1 Bildungsstatistik
Zweck: Hohe Datenqualität für Lastenausgleichs-
Berechnungen und Bildungsstatistik.
Überprüfung der direkt erhobenen Daten (jährliche
Erhebung der Lernenden an Berner Schulen), die
 für den Lastenausgleich Lehrkräfte massgebend
sind und
 dem Bundesamt für Statistik geliefert werden
müssen für Zwecke entsprechend dem Bundesrecht. X X X X 1 J. Kt.
4 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
2 Amt für Hochschulen, AH
2.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2.1.1 Fachbereich Finanzen
Zweck: Hohe Datenqualität für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge.
Überprüfung der direkt von den Hochschulen oder von
den gesamtschweizerischen Gremien gelieferten Daten
für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge (IUV/FHV). X X X X 5 J. Kt.
16 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
3 152.053.5-A1
2.1.2 Sekretariate der Abteilungen Universität, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule
Zweck: Hohe Datenqualität für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge.
Überprüfung der direkt von den Hochschulen oder von
den gesamtschweizerischen Gremien gelieferten Daten
für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge (IUV/FHV). X X X X 5 J. Kt.
16 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
3 Mittelschul- und Berufsbildungsamt, MBA
3.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4 152.053.5-A1
3.1.1 Abteilung Berufsfachschulen
Zweck: Hohe Datenqualität für die interkantonalen
Schulgeldbeiträge, die Administration der Lehrverhältnisse und die Ausstellung von Ausweisen.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die
 für die in Rechnung gestellten interkantonalen
Schulgeldbeiträge massgebend sind,
 für die Administration der Lernenden massgebend
sind und
 für die Ausstellung von Ausweisen massgebend
sind. X X X X X 5 J. Kt.
13 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
5 152.053.5-A1
3.1.2 Abteilung Betriebliche Bildung
Zweck: Hohe Datenqualität für die Aufsicht, Beratung
und Administration der Lehrverhältnisse, die Ausstellung von Ausweisen und die Bildungsstatistik.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die
 für die Aufsicht, Beratung und Begleitung der
Lehrvertragsparteien massgebend sind,
 für die Administration der Lernenden massgebend
sind,
 für die Genehmigung der Lehrverträge massgebend
sind,
 für die Befreiung der Lernenden von Qualifikationsbereichen und vom entsprechenden Berufsfachschulunterricht massgebend sind und
 für die Ausstellung von Ausweisen (insbesondere
EFZ/EBA) massgebend sind. X X X X X X 5 J. Kt.
13 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
3.1.3 Französischsprachige Abteilung
Zweck: gleich wie 3.1.1 und 3.1.2 für Berner Jura X X X X X X 5 J. Kt.
13 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
6 152.053.5-A1
3.1.4 Abteilung Mittelschulen
Zweck: Hohe Datenqualität für die interkantonalen
Schulgeldbeiträge, die Administration der Schülerinnen
und Schüler und die Ausstellung von Ausweisen.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die
 für die in Rechnung gestellten interkantonalen
Schulgeldbeiträge massgebend sind,
 für die Administration der Schülerinnen und Schüler
massgebend sind und
 für die Ausstellung von Ausweisen massgebend
sind. X X X X X 5 J. Kt.
12 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
3.1.5 Abteilung Weiterbildung und Höhere Berufsbildung
Zweck: Hohe Datenqualität für die interkantonalen
Schulgeldbeiträge.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die für die in
Rechnung gestellten interkantonalen Schulgeldbeiträge
massgebend sind. X X X X X 5 J. Kt.
15 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
7 152.053.5-A1
3.1.6 Case Management Berufsbildung
Zweck: Hohe Datenqualität für die Abklärung, Beratung,
Administration und Vermittlung der Jugendlichen in das
geeignete nachobligatorische Angebot zur Berufs- und
Arbeitsintegration.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die
 für die Abklärung, Beratung, Administration und
Vermittlung der Jugendlichen in das geeignete
nachobligatorische Angebot massgebend sind und
 für die Aufnahme der Jugendlichen in ein berufsvorbereitendes Schuljahr massgebend sind. X X X X X --. Kt.
13 J. Alle Alle Alle Aktiv Alle
3.1.7 Fachbereich Informatikanwendungen
Zweck: gleich wie Zwecke nach den Ziffern 3.1.1 bis
3.1.4 und 3.1.6 X X X X X X 5 J. Kt.
12 J. Alle Alle Alle Aktiv Alle
4 Amt für zentrale Dienste, AZD
4.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
8 152.053.5-A1
4.1.1 Abteilung Ausbildungsbeiträge
Zweck: Hohe Datenqualität für die Berechnung von
Ausbildungsbeiträgen.
Überprüfung der direkt erhobenen Daten, die für die
Beitragsberechtigung und –berechnung massgebend
sind. X X X X X X X 5 J. Kt. Alle Alle Alle Alle Alle Alle
Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsstelle:
Datum Version Datum Stellungnahme
24.02.2022 24.02.2022
