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title: "Bebauungsplan 176: Basel Lerchenstrasse / Unterer Batterieweg (Areal Lerchenstrasse)"
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# Bebauungsplan 176: Basel Lerchenstrasse / Unterer Batterieweg (Areal Lerchenstrasse)

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Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.176
Bebauungsplan 176: Basel Lerchenstrasse / Unterer Batterieweg (Areal
Lerchenstrasse)
(BP 176)
Vom 30. Mai 2006 (Stand 4. Juni 2006)
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
gestützt auf die §§ 97, 98, 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November
1999 1), beschliesst:
Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang.
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/175.html
1) SG 730.100
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.176
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
30.05.2006 04.06.2006 Erlass Erstfassung KB 03.06.2006
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.176
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 30.05.2006 04.06.2006 Erstfassung KB 03.06.2006
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.176
Basel
Lerchenstrasse / Unterer Batterieweg (Areal Lerchenstrasse)
RRB vom 30. Mai 2006
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 97, 98, 101 und 106 des Bau- und
Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst:
I. Bebauungsplan
1.
Der Bebauungsplan Nr. 13’147 des Hochbau- und Planungsamts vom 16. August 2005 wird verbindlich
erklärt.
2.
Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen:
a) Innerhalb der im Situationsplan und den Schnitten A - A und B - B dargestellten Baubereiche
A und B dürfen zwei Vollgeschosse mit einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche von
994,5 m2 und zwei diesbezüglich nicht anrechenbare Untergeschosse erstellt werden.
b) Der Lichteinfallswinkel gegen zulässige Nutzungen auf den betroffenen Parzellen 4/2175,
4/2179, 4/2264, 4/2265, 4/2279 sowie 4/2280 beträgt, wie in den Schnitten A - A und B - B
dargestellt, 60°.
c) Im Vorgartenbereich dürfen Velounterstände erstellt werden, wobei deren Gestaltung erhöhten
Ansprüchen zu genügen hat.
d) Im zweiten Untergeschoss des Baubereichs A kann eine Autoeinstellhalle erstellt werden. Die
Autoeinstellhalle kann bis an die Strassenlinie und an die Parzellengrenze zur Parzelle 4/2291
über den Baubereich A hinaus gebaut werden. Wenn bis an die seitliche Grundstücksgrenze
gebaut wird, so dürfen sichtbare Teile der Einstellhalle nicht mehr als 3 m über den natürlichen Erdboden hinausragen. An der im Plan mit einem Pfeil bezeichneten Stelle ist die Autoeinstellhalle zu erschliessen. Der Verkehr in der Lerchenstrasse darf durch den Betrieb der
Einstellhalle nicht behindert werden.
e) Die Gestaltung des Aussenraums hat erhöhten Ansprüchen zu genügen. Die Bodenbeschaffenheit und die Pflanzenwahl müssen nach naturschützerischen Kriterien erfolgen.
3.
Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern
dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.
1) SG 730.100.
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.176
II.
III. Publikation
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. 2)
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/175.html
2) Wirksam seit 4. 6. 2006.
