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title: "Km vom 13. Juni 2000 des Beschlusses Nr. 82/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses"
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# Km vom 13. Juni 2000 des Beschlusses Nr. 82/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

## Art. 1 {#art_1}

In Protokoll 37 des Abkommens wird nach Nummer 11 (Ausschuss für Tierarzneimittel) folgende Nummer angefügt:
"12. Kontaktausschuss Fernsehtätigkeit (Richtlinie 89/552/EWG des Rates)".

## Art. 2 {#art_2}

In Anhang X des Abkommens wird Nummer 1 (Richtlinie 89/552/EWG des Rates) wie folgt geändert:
1. Folgendes wird angefügt:
", geändert durch:
- 397 L 0036: Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 (ABl. L 202 vom 30.7.1997, S. 60)."
2. Folgende Anpassung a wird eingefügt:
"In Art. 2 Abs. 5 wird der Ausdruck Art. 52 ff. des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch Art. 31 ff. des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ersetzt."
3. Die bisherigen Anpassungen a und b werden zu Anpassungen b bzw. c.
4. Nach den Anpassungen wird Folgendes angefügt:
"Modalitäten der Beteiligung Liechtensteins, Islands und Norwegens im Einklang mit Art. 101 dieses Abkommens:
Jeder EFTA-Staat kann einen Vertreter der von jedem EFTA-Staat eingesetzten zuständigen Behörde benennen, der an den Sitzungen des Kontaktausschusses Fernsehtätigkeit teilnimmt, auf den in Art. 23a der Richtlinie 89/552/EWG des Rates Bezug genommen wird.
Die EG-Kommission wird den Teilnehmern rechtzeitig die Sitzungstermine des Kontaktausschusses mitteilen und ihnen alle zweckdienlichen Informationen übermitteln."

## Art. 3 {#art_3}

Der Wortlaut der Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in isländischer und norwegischer Sprache, der den jeweiligen Sprachfassungen dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.

## Art. 4 {#art_4}

Dieser Beschluss tritt am 26. Juni 1999 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens übermittelt worden sind.

## Art. 5 {#art_5}

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 25. Juni 1999
(Es folgen die Unterschriften)
