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# Joh. Rudolf Marty-Stiftung

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IV E/3
Joh. Rudolf Marty-Stiftung
Vom 7. Dezember 1807 (Stand 7. Dezember 1807)
Wortlaut der Stiftung
Der Inhalt der Stiftungsurkunde ist folgender: «Bestimmung eines Schul-
Fond für den Canton Clarus, gewiedmet von Johann Rudolf Marty, zum
Andenken an Sein Theures Vaterland.
Anno 1807 den 10. July, war dieser Betrag Neunhundert Ein & Vierzig Gulden
und 43 Sch., bestehend bei Herren A. & J. H. Schindler mit 4½% jährlichem
Zins.
Da dieses Geld in der Zeit von Noth für Unglückliche gesammelt war, so möge es einst für unsere stäte Nachkommen zum Segen und vollsten Nuzen
verwandt werden.
Ziff. 1
1 Soll dieser Fond unter öfentlicher Autorität von 4 Mitgliedern stehen, als
a. dem yedesmaligen President oder J. F. Hochgeachten Herr Landammann,
b. demyenigen Geistlichen im Land, dem die Erziehung der Jugend
besonders am Herzen ligt,
c. dem Gemeinde-Vorsteher oder Tagwenvogt zu Glarus,
d. nur u. nach meinem Tode, dem nächsten Anverwandten.
Ziff. 2
1 Dieses Comittée sorget für die Sicherheit des Capitals, das 120 Jahre auf
Renten bleiben soll, wo es alsdann nach beygefügter Ausrechnung
F. 177'286.31 betragen muss, wovon nie mehr als 4½% Zinsen genohmen
werden sollen, um es recht sicher unterzubringen, auch an Niemand mehr,
wie F. 5000 auf Zins gelassen werden, damit jeder Ehrliche Mann Genuss
davon hat, daher soll es nur an solche Kaufleute und Bauern gegeben werden, deren Vermögen sowohl als Ihr moralischer Werth u. Fleiss anerkannt
ist, und by denen man bestimmt auf die grösste Sicherheit und pünktliche
Zahlung der Zinsen rechnen kann.
Ziff. 3
1 Anno 1924 müssen die Zinsen über F. 7977 betragen, von diesen werden
alsdann F. 4000 verwendet, das übrige so lange zum Capital geschlagen, bis
die Zinsen über 9/m F. betragen, davon denn jährlich 5/m F. so lange verwendet, bis die Zinsen 12/m F. betragen, und in diesem Verhältnis immer
fortgefahren, damit für die Nachkommen immer mehr gesorgt und daher
auch mehr verwendet werden kann.
LB 5 324 1
IV E/3
Ziff. 4
1 Von diesem Zins-Ertrag soll alsdann die Comittée, den zweckvollsten und
gewissenhaftesten Gebrauch in der Art machen, nemlich aus allen Schulen
im Land ohne Ausname der Religion, diejenigen Kinder von Armen Eltern
(weil die Reichen die Ihrigen auf eigene Kosten können erziehen lassen) zu
wählen, welche Zeugnis Ihres auszeichnenden Fleiss haben und grössere
Anlagen Verraten, diese alsdann in bessern, höhern Schulen, für Ihre künftige Bestimmung ausbilden zu lassen, sey es in der Landwirtschaft, Gelehrte,
Militair, Künstler, Kaufmann, wozu die Knaben am meisten Neigung u. Genie
haben, natürlich am besten, wenn dergleichen Ausbildungsanstalten selbst
im Lande wären, da dies aber schwerlich je erreicht werden kann, müssen
solche die höhern Schulen im Auslande besuchen, die für eines jeden sein
Fach, wo Er am sichersten sich mit der Wissenschaft bereichern kan, am berühmtesten sind, deshalb vorher die Kosten überschlagen u. darnach die
Anzahl von Knaben bestimmt und gewählt werden können; diese Zöglinge
geniessen allen Unterricht, so lange Ihr Fleiss u. moralische Führung ausdauernd ist, ohne die geringsten Kosten, jedoch wird es Ihnen nach vollendeten Studien zur Pflicht gemacht, wenn Sie einst Ihr Glück machen, an dieses Stift eine Abgabe zu entrichten, je nachdem es Ihre Umstände erlauben,
u. Ihr gutes Herz es freywillig thut, um durch solche Beyträge es für Ihre ärmere Nachkommen zu vergrössern und zu verbessern, da nichts in der Welt
stillstehen, sondern immer fortschreiten u. veredelt werden soll.
2 Die yedesmalige Comités verwahrt die Obligations, führt Buch u. Rechnung, legt seiner Zeit, wenn die Verwendung statt hat, der hohen Obrigkeit
jährlich von der Verwaltung Bericht ab u. theilt diese Entwürfe, die er zum
wohl genohmen hat, mit, vom Geistlichen wird über jeden Zögling über sein
intelligenten sowohl als moralischen Zustandes besonders Notize gehalten,
um über beydes Bericht zu geben und durch diese Wachsamkeit auch Nutzen für andere u. guten Beyspielen zu gründen, u. um einst dem Publicum
von jedem Zögling seine angefangene und vollendete Laufbahn vor Augen
zu legen.
IV E/3
3 Die guten Töchtern sollen von dieser Stiftung keineswegs ausgeschlossen
werden, da Sie jedoch der wissenschaftlichen Ausbildung nicht in solchem
Grad bedürfen, so soll doch für dieyenigen Armen Töchtern, welche sich in
den Schulen durch besondern Fleiss, Armuth, Tugend und Verdienst auszeichnen, nach Massgabe der Zeitumstände für Ihre feinere Ausbildung gesorgt werden und für yedry solche Arme, aber verdienstvolle Tochter Drey
Louis-d’or für Sie verwahrt, u. wenn Sie alsdenn verheuratet, Ihr diese am
Hochzeitstage von der Committée zugesandt werden, sowie denn aber noch
so viel bei der Geburt des ersten Kindes; damit die gute Mutter durch diese
kleine Aufmerksamkeit aufgefordert wird, auch Ihren Kindern einst die achtungswerten Tugenden zu empfehlen. Da dieser Zweck einzig für grössere
Ausbildung und nur für den armen Teil sein soll, um Anlagen, Verdienst u.
Tugend zu befördern, werden die Nachkommen die besten Mittel nach yedesmaligen Zeit-Umständen wählen, damit die Absicht ganz erreicht wird,
wozu Ihnen die heiligste Pflicht auffordert, damit wir uns alle einst vor Gott!
darüber freuen, dass dieser Noth-Pfenning für manchen zum Glückseligkeits-Pfennig emporgewachsen ist, und Gottes Segen und Gedeihen darauf
ruhe!!
Riga, den 7. Dezember 1807. sig. Johann Rudolf Marty.
