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title: "Rathausplatz"
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# Rathausplatz

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Kanton Zug •
• Gemeinde Baar
Bebauungsplan Rathausplatz
1:500
Abteilung Planung / Bau
Baar, 13. Dezember 2011 Der Abteilungsleiter
i. V. Erwin Grob
Vom Gemeinderat verabschiedet am 7. Dezember 2011
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:
Andreas Hotz
Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung
Zug, 6. März 2012
Walter Lipp
Der Kantonsplaner:
Rene Hutter
1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 5.4.2012 bis 7.5.2012
Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
Urs Spillmann
An der Gemeindeversammlung beschlossen am 22.6.2017
Der G~e;p:~:nt: Der Gep
de~
2. Öffentliche Au4im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 7.7.2017 bis 27.7.2017
Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
1v'
Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am
0 5. SEP. 201 7
des Kantons Zug
Objekt: 32233
Inhalt des Bebauungsplans
Verbindlicher Inhalt:
■ - •1 Geltungsbereich
~
~
11 §1
+-
Bezeichnung der Baubereiche
Baubereiche jeweils mit max. Gebäudehöhe
Bereich für abgestütztes Vordach
überirdische öffentliche Kurzzeitparkierung
Rampe Tiefgarage mit Länmschutzüberdachung (schematisch)
Anschlusspunkt Erweiterung Tiefgarage im 1. UG (Lage schematisch)
Notzufahrt / Anlieferungsbereich für Baubereich C
poo/oxol1
Öffentliche Fusswege / Arkadenbereich mit öffentlichem Fussweg
Neuer Bereich für Gar Sharing Parkplätze (Lage schematisch)
Bereich für temporäre Containerplätze (schematisch)
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1 () 1
informativer Inhalt:
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0 s 10
Öffentlicher Platzbereich
Rückwärtige Freiflächen
Hochstämmige Bäume (Lage und Anzahl schematisch)
Schutzobjekt gemäss Ortsbildschutzzonenplan
Bestehende Gebäude
20 30 m
N
Situation Bebauungsplan
-
0 1
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Situation Baulinienplan
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\lllar\<tgasse
37 48
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Inhalte des Baulinienplans
1- ■ - •1Geltungsbereich
F --1 Genehmigte Baulinie
F · · --:j Genehmigte Unterniveaubaulinie
E- - j Genehmigte Arkadenbaulinie
[
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Schnitt X-X
: ibuiuo; Madl<ibdiit
• 1
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~ 4'-1 0m0.M,
UG1
0.50m
""' UG2
'"'"
Schnitt Y-Y Outtl<Millg ......
......,..,._
palF•~
1 1
• •15.00m
• •
Schnitt z.z
•
Ergänzende Bestimmungen:
1. Die Lagen und Abmessungen der Baubereiche sind in der Situation und den Schemaschnitten
eingetragen.
2. Als Gesamthöhe der Baubereiche A, B und E gilt der senkrechte Abstand zwischen der
Höhenkote 444.00 m ü.M. und dem höchstgelegenen Punkt des Daches.
3. Als Gesamthöhe des Baubereichs C gilt der senkrechte Abstand zwischen der Strassenhöhe
der Marktgasse und dem höchstgelegenen Punkt des Daches.
4. Die Attikageschosse in den Baubereichen A und B sind um min. 2.00 m von den effektiven
Fassadenfluchten zurückzuversetzen.
5. Die Attikageschosse im Baubereich B dürfen für die Vertikalerschliessung schulhausseitig
auf max. 25 % der Fassadenlänge bis auf die Flucht des Baubereiches ausgeweitet werden.
6. Im Baubereich C mit einer Gesamthöhe von max. 13.50 m sind vier Vollgeschosse ohne zusätzliches Dachgeschoss zulässig.
7. Im Baubereich A sind im bezeichneten Bereich öffentlich zugängliche Arkaden mit einer lichten Höhe von min. 3.50 m vorzusehen.
Der öffentliche Durchgang durch den Baubereich A muss eine Breite von min . 2.50 m und
eine lichte Höhe von min. 3.50 m aufweisen. Dabei ist dem Lärmschutz angemessen Rechnung zu tragen. Der öffentliche Durchgang durch den Baubereich B muss eine Breite von min .
4.00 m und eine lichte Höhe von min . 3.50 m aufweisen.
B. Die Baubereiche A und B dürfen durch transparent und feinglied rig gestaltete Fassadenelemente (z.B. Sonnenschutz, Lärmschutz, Wartungssteg) ab einer Höhe von min. 4.50 m
über Terrain um max. 0.70 m überragt werden.
9.
10.
11 .
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Es gelten folgende anrechenbare Geschossflächen (einschliesslich Dachgeschosse), Wohnanteile sowie unterirdische Auto- und oberirdische Veloabstellplätze für Bewohner und Besucher:
Baubereiche Geschossfläche Wohnanteil Autoabste llplätze Veloabstellplätze
A/B/E
C
Schulhausareal unterirdisch
Schulhausareal oberirdisch
Total
max.
8'400 m2
2'000 m2
10'400 m2
min.
25%
40%
max.
min .
Bei Bedarf sind zwei Parkplätze für Car-Sharing an schematisch bezeichneter Lage im Plan
vorzusehen .
Die Bewilligung von lärmempfindlichen Räumen darf nur aufgrund von Lärmgutachten erteilt
werden .
Die Veloabstellplätze sind überdeckt in der Nähe der Hauseingänge vorzusehen.
Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen. Es sind keine
Wohnungen zulässig.
Die Längsfassade des Baubereichs C ist an die Baulinie entlang der Marktgasse zu stellen .
Einzelne Rücksprünge sind zulässig .
Bauten, Anlagen und Freiflächen sind sowohl fü r sich als auch im Bezug zu ihrer baulichen
und landschaftlichen Umgebung besonders gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und
Farben. Die Umgebung ist fussgängerfreundlich zu gestalten und kann als Anlieferungsbereich dienen. Die im Plan bezeichneten Freiflächen sind als attraktive Aussenräume zu gestalten, dies unter Berücksichtigung des bereits realisierten Gestaltungskonzeptes Schulhausareal Marktgasse. Bei Bedarf sind gedeckte Veloabste llplätze zulässig. Die Bauten im Baubereich E sowie im Vordachbereich sind sorgfältig auf die Schutzobjekte in der Ortsbildschutzzone abzustimmen.
Die Flachdächer sind zu begrünen oder so auszuführen, dass eine Regenrückhaltung ermöglicht wird . Die Retentionsmassnahme ist auch im Falle von Solaranlagen zu gewährleisten .
Containerplätze sind in den Untergeschossen der jeweiligen Baubereiche zu platzieren.
überirdische Parkplätze sind nur auf den dafür ausgeschiedenen Flächen zulässig . Die Anlieferung und Notzufahrt für den Baubereich C hat im speziell bezeichneten Bereich zu erfolgen.
Die östlich an den Bebauungsplanperimeter angrenzenden Grundstücke dürfen an die bestehende Tiefgaragenrampe angeschlossen werden. Im Baubereich C ist mit dem Bauprojekt
zur Tiefgarage der bauliche Nachweis zu erbringen, dass die Grundstücke GS Nrn. 161 , 162,
163, 164, 148 und 147 über die bezeichnete Tiefgaragenrampe erschlossen werden können .
Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen
Bauordnung der Gemeinde Saar massgebend. Der Gemeinderat kann im Sinne von§ 31 der
Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen von den Festlegungen des
Bebauungsplans gestatten. Bei Änderungen des Zonenplans und/oder der Bauordnung ist der
Bebauungsplan zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren . Der Bebauungsplan Rathausplatz tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
