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title: "Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung"
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# Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung

## § 1 {#par_1}

1 Die Prämie besteht aus der Grundprämie, dem Risikozuschlag und dem
Beitrag für Prävention/Intervention.

## § 2 {#par_2}

1 Die Direktion setzt die Prämien für die versicherten Gebäude aufgrund
dieses Tarifes fest und teilt sie den Gebäudeeigentümern und
-eigentümerinnen schriftlich mit.
2 Die eidgenössische Stempelsteuer wird auf der Grundprämie und dem
Risikozuschlag erhoben.

## § 3 {#par_3}

1 Der Prämiensatz wird in Rappen pro 1'000 Franken des Versicherungswertes bemessen. Er wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

## § 4 {#par_4}

1 Beschwerden gegen die Festsetzung der Prämie sind innerhalb von
10 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich zuhanden der Verwaltungskommission einzureichen.
1) BGS 618.111.
2. Grundprämie und Risikozuschlag

## § 5 {#par_5}

1 Die Grundprämie und der Risikozuschlag werden so angesetzt, dass die
Einnahmen ausreichen, um sämtliche Schäden zu vergüten, die Kosten für
die Rückversicherung zu bezahlen, die erforderlichen Reserven zu äufnen
und die Abgabe an den Kanton sowie die in diesen Bereichen anfallenden
Personal- und Verwaltungskosten zu decken (§ 36 GVG).
2 Der Risikozuschlag berücksichtigt dabei die Zweckbestimmung des Gebäudes sowie den Schadenverlauf der einzelnen Gebäudekategorie.
3 Besteht ein Gebäude aus Teilen mit verschiedenen Zweckbestimmungen,
gilt für das ganze Gebäude die Zweckbestimmung mit dem höchsten Risikozuschlag.
3. Prävention/Intervention

## § 6 {#par_6}

1 Der Beitrag für Prävention/Intervention wird so angesetzt, dass die Einnahmen ausreichen, um die Vorgaben gemäss §§ 16 bis 36 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe zu erfüllen sowie die im Bereich Prävention/Intervention anfallenden Personal- und Verwaltungskosten zu decken.
4. Mindestrechnungsbetrag

## § 7 {#par_7}

1 Teilprämien unter 5 Franken sowie Prämien für Bauzeitversicherungen
unter 5 Franken werden nicht erhoben. Jahresprämien werden ungeachtet
ihrer Höhe immer in Rechnung gestellt.*
5. Gutschrift

## § 8 {#par_8}

1 Ungeachtet ihrer Höhe werden sämtliche Gutschriften rückerstattet. Bei
bestehenden Ausständen zugunsten der Solothurnischen Gebäudeversicherung erfolgt jedoch eine Verrechnung der Gutschrift.
6. Prämien

## § 9 {#par_9}

1 Es gelten folgende Ansätze:
2 Öffentliche Gebäude
100 Verwaltung:
Bank, Büro,
Post, Praxis,
Rathaus
27.0 00.0 17.0
110 Ausbildung:
Fachhochschule, Kindergarten, Schule,
Uni
27.0 00.0 17.0
120 Sakralbaute:
Glockenturm,
Kapelle, Kirche, Moschee,
Synagoge,
Tempel
15.0 00.0 17.0
130 Aufbahrungshalle, Friedhofgebäude,
Kloster, Krematorium
27.0 00.0 17.0
140 Gesundheit:
Klinik, Krankenhaus, Psychiatrie, Sanatorium
27.0 00.0 17.0
150 Öffentliche
Spezialbaute:
Bushaltestelle,
Feuerwehr,
Kaserne, Polizei, Schutzraum, Strafvollzug, Toilettenanlage
27.0 00.0 17.0
160 Kultur und
Freizeit: Bibliothek, Kino,
Klubhaus,
Konzerthalle,
Museum,
Pfadiheim,
Theater,
Waldhaus
170 Sport: Eislauf,
Garderobe,
Hallenbad,
Reithalle, Tennishalle, Tribüne, Turnhalle
3 Wohngebäude
200 Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus,
Ferienhaus
27.0 00.0 17.0
210 Wohnen mit
Büro, Praxis,
Verwaltung
27.0 00.0 17.0
220 Altersheim,
Asylunterkunft, Studentenheim
230 Wohnen mit
Scheune,
Schopf
250 Wohnen mit
Handel, Lager,
Verkauf
260 Wohnen mit
Gewerbe
280 Wohnen mit
Gastgewerbe
290 Bienenhaus,
Gartenhaus,
Gewächshaus,
Kleintierstall,
Schopf
4 Landwirtschaftliche Gebäude
310 Wohn- und
Betriebsgebäude
320 Bienenhaus,
Futtersilo,
Gartenhaus,
Gewächshaus,
Kleintierstall,
Scheune,
Schopf, Stall
380 Landwirtschaft
mit Gastgewerbe
5 Gebäude des Verkehrswesens
400 Garage, Auto-,
Fahrrad-, Motorradunterstand
410 Bahnhof,
Schienenverkehr, Stellwerk
420 Wasserverkehr 27.0 11.0 17.0
430 Flugverkehr 27.0 11.0 17.0
440 Einstellhalle,
Parkhaus
450 Brücke, Tunnel, Unterführung
460 Seilbahn, Stationsgebäude
6 Gebäude mit Detailhandel
500 Einkaufszentrum, Laden,
Markthalle
510 Kühlhaus, Lagergebäude,
Lagersilo
520 Tankstelle,
Tankstellenshop
7 Gebäude mit Gewerbe oder Industrie
600 Baugewerbe,
Gewerbegebäude, Werkstatt
610 Holzverarbeitung
620 Nahrungsmittel, Getränke
630 Apparate,
Drehteile,
Giesserei,
Haushaltartikel, Maschinen, Medizinaltechnik,
Papier, Textilien, Uhren
640 Autowaschanlage, Bau und
Reparatur von
Fahrzeugen,
Carrosserie
und Automalerei
650 Energie, Elektrizität, Gas,
Heizzentrale,
Telefonzentrale, Wasser
660 Kläranlage,
Kehrichtverbrennung,
Chemie
8 Gebäude mit Gastgewerbe
800 Hotel 27.0 11.0 17.0
810 Gasthof, Restaurant, Tearoom
9 Bauversicherung
Grundprämie Risikozu-
900 Versicherung
zum steigenden Wert
22.0 00.0 17.0
7. Schlussbestimmungen

## § 10 {#par_10}

1 Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt denjenigen vom
26. Februar 2014.
* Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
17.12.2020 01.01.2021 § 7 Abs. 1 geändert GS 2020, 91
* Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
§ 7 Abs. 1 17.12.2020 01.01.2021 geändert GS 2020, 91
