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title: "Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste"
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# Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste

## Art. 3 Kategorie A und B gemäss Feuerwehrordnung {#art_3}

Weiterverrechnung von Einsätzen
CHF 60.-- pro Stunde (brutto)
Umfasst reguläre Einsätze, d.h. Ernst-Einsätze inkl. notwendige Retablierung und Depotreinigung, planbare Einsätze etc.
Kategorie C
CHF 60.-- pro Stunde (brutto)
Für besondere Aufgebote wie Verkehrsdienst, Sicherheitsdienst in öffentlichen Anlagen etc.,
welche den Veranstaltern weiterverrechnet werden können.
Materialwartung und -kontrolle (inkl. Fahrzeuge)
CHF 50.-- pro Stunde (brutto)
Die Anpassung erfolgt durch die Gehaltskommission der Gemeinde Schaan unter
Berücksichtigung der durch das Land Liechtenstein bezahlten Ansätze.
2.2 Allgemeines
Sämtliche Ansätze verstehen sich brutto (davon werden die üblichen Sozialleistungen und
gesetzlichen Abgaben in Abzug gebracht).
Aus- und Weiterbildungen werden gemäss jeweiligen Vereinbarungen zwischen dem Land
Liechtenstein und der Gemeinde Schaan entschädigt.
2.3 KommandantundVize-Kommandant
Die Entschädigung des Kommandanten und des Vize-Kommandanten wird durch die Gehaltskommission der Gemeinde Schaan festgelegt.
2.4 Übungen
Die übungen der Freiwilligen Feuerwehr, welche aus eigener lnitiative durchgeführt werden,
werden nüht entschädigt. Weitere Aus- und Weiterbildungen werden gemäss jeweiligen
Vereinbarungen zwischän dem Land Liechtenstein und der Gemeinde Schaan entschädigt.
C/schaan
3. Führungsorgan Gemeinden (FOG) und Gemeindeschutz
3.1 Übungen und Kurse des Landes
übungen und Kurse, welche im Auftrag des Landes durchgeführt werden, werden durch das
Land entschädigt.
3.2 Übungen FOG und Gemeindeschutz
Übungen, welche aus eigener lnitiative durchgeführt werden, werden durch die Gemeinde
entschädigt. Hier gilt der bei der Gemeinde übliche Kommissionsstundensatz.
3.3 Einsätze
Einsätze werden mit CHF 60 / Stunde entschädigt.
C/schaan
4. Administration
4.1 Arbeits- und Einsatzrapporte
Die jeweiligen Leitenden (FeuenruehrkommandanU-in, Leiter/-in FOG bzw. Leiter/-in
Gemeindeschutz) sind verantwortlich für die Erstellung der Arbeits- und Einsatzrapporte sowie
für die Weiterleitung der Daten an die Gemeindeverwaltung zur Rechnungsstellung.
4.2 Auszahlung
Die Auszahlung des Soldes und der Leitungsfunktionsentschädigung erfolgt bis am 31. Januar
des folgenden Jahres auf ein Bank-/Postkonto. Die Gemeindekasse (zuständig für die
Auszahlungen) erstellt nach Einreichung der Rapporte/Stundenlisten durch die Leitenden
Anweisungsbelege, welche vom Gemeindevorsteher durch seine Untezeichnung zur
Auszahlung freigegeben werden. Die Rapporte/Stundenlisten müssen bis am 31. Dezember in
der Gemeindekasse vorliegen.
4.3 Erwerbsausfall
Ab dem 4.Tag eines Einsatzes gewährleisten Land und Gemeinden den in der jeweiligen
Verantwortung stehenden Dienstleistenden einen vollständigen Ersatz des Erwerbsausfalls bei
Freistellung durch den Arbeitgeber (Lohn + sämtliche Sozialleistungen). Die entsprechenden
Modalitäten werden für den Einzelfall nach Abschluss des Einsatzes in Abstimmung mit den
jeweiligen Arbeitgebern geregelt.
C/schaan
5. Genehmigung / Inkraftsetzen
Der Gemeinderat hat dieses Reglement an seiner Sitzung vom 12. Juni 2024, Trakt. Nr. '135,
genehmigt. Es tritt auf den 01. Januar 2025 in Kraft.
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