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title: "Öffentliche Urkunde über die Errichtung der Stiftung Interkantonale Försterschule Maienfeld"
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# Öffentliche Urkunde über die Errichtung der Stiftung Interkantonale Försterschule Maienfeld

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920.760
Öffentliche Urkunde über die Errichtung der Stiftung Interkantonale Försterschule Maienfeld
vom 11. Oktober 1972
1 Vor dem unterzeichneten Notar des Kantons Graubünden, Dr. Robert
Schwarz in Chur, sind heute, den 11. Oktober 1972, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Finanz- und Militärdepartementes von Graubünden, Steinbruchstrasse 20 in Chur, zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung erschienen die bevollmächtigten Vertreter des
Kantons Uri
Kantons Schwyz
Kantons Obwalden
Kantons Nidwalden
Kantons Glarus
Kantons Zug
Kantons Schaffhausen
Kantons Appenzell I. -Rh
Kantons Appenzell A.-Rh.
Kantons St. Gallen
Kantons Graubünden
Kantons Thurgau
Kantons Tessin sowie des
Fürstentums Liechtenstein.
2 Die Bevollmächtigten erklären namens und im Auftrag ihrer Vollmachtgeber, eine Stiftung errichten zu wollen, und beauftragen den unterzeichneten Notar, darüber die vorliegende öffentliche Urkunde abzufassen.
3 Die Stifter verfügen Folgendes:
1 Name und Sitz:
Die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug,
Schaffhausen, Appenzell I.-Rh., Appenzell A.-Rh., St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein errichten unter dem Namen «Interkantonale Försterschule Maienfeld»
mit Sitz in Maienfeld eine Stiftung im Sinne von Artikel 80 ff.
ZGB. 1)
2. Zweck:
Zweck der Stiftung ist die Errichtung und der Betrieb einer Fachschule für Förster. An dieser können auch andere Kurse und Veranstaltungen durchgeführt werden.
3. Vermögen:
a) Das Vermögen der Stiftung besteht aus einem Grundkapital von
Fr. 2 000 000.–, das von den der Stiftung angeschlossenen Kan-
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tonen und vom Fürstentum-Liechtenstein gemäss Verteilschlüssel der «Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der
Interkantonalen Försterschule Maienfeld» 1) aufgebracht wird.
Diese verpflichten sich zur Einzahlung der Treffnisse bis spätestens zum 31. August 1973 auf ein Konto der Graubündner Kantonalbank in Chur.
b) Der Standortkanton Graubünden überträgt das vorsorglich erworbene Baugrundstück «Bovel» in Maienfeld ganz oder zum
Teil auf die Stiftung unter Verrechnung mit seinem Beitragstreffnis.
c) Das Stiftungsvermögen wird geäufnet:
aa) durch Beiträge der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein
bb) durch Beiträge des Bundes
cc) durch Erträgnisse des Stiftungsvermögens
dd) durch andere Zuwendungen.
4. Organisation:
Die Organe der Stiftung sind:
a) ein Stiftungsrat von 17 Mitgliedern
b) ein Ausschuss von 5 Mitgliedern
c) eine Kontrollstelle
d) eine Prüfungskommission
e) eine Direktion
5. Stiftungsrat:
a) Der Stiftungsrat besteht aus 17 Mitgliedern. Ihm gehören an: je
ein Vertreter des Bundes, des Fürstentums Liechtenstein und der
Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwaldcn, Glarus, Zug,
Schaffhausen, Appenzell I.-Rh., Appenzell A.-Rh., Thurgau,
Tessin sowie je zwei Vertreter der Kantone Graubünden und St.
Gallen.
b) Die Mitglieder werden vom Eidgenössischen Departement des
Innern, den Kantonsregierungen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein gewählt.
c) Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst.
d) Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Schule. Er ist für die
Errichtung, die Verwaltung und die Tätigkeit der Schule verantwortlich und gibt sich eine Geschäftsordnung.
e) Der Stiftungsrat wird mit Kollektivunterschrift durch den Präsidenten oder Vizepräsidenten mit dem Aktuar oder Kassier vertreten.
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6. Der Ausschuss:
a) Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern des Stiftungsrates, welche vom Stiftungsrat gewählt werden.
Er konstituiert sich selbst.
b) Die Kompetenzen des Ausschusses werden in der Geschäftsordnung geregelt.
7. Die Kontrollstelle:
a) Als Kontrollstelle amtet die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden.
b) Die Aufgaben der Kontrollstelle sind:
– Prüfung der Kapital- und Betriebsrechnung sowie der Internatsrechnung und des Fonds
– Jährliche Berichterstattung an den Stiftungsrat.
8. Die Prüfungskommission:
a) Die Prüfungskommission besteht aus 5 Mitgliedern, welche
nicht dem Stiftungsrat angehören müssen. Sie werden durch den
Stiftungsrat gewählt.
b) Der Prüfungskommission obliegt die Durchführung der Prüfungen gemäss einem durch den Stiftungsrat zu erlassenden Reglement.
9. Die Direktion:
a) Die Schule wird von einem Direktor (Forstingenieur mit eidg.
Wählbarkeitszeugnis) geleitet, dem das erforderliche Lehr- und
Verwaltungspersonal beigegeben wird.
b) Der Direktor wird durch den Stiftungsrat gewählt.
10. Auflösung:
a) Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates aufgelöst
werden, sofern mindestens 2/3 aller Mitglieder des Stiftungsrates
zustimmen. Für die Auflösung bedarf es ferner der Zustimmung
des Schweizerischen Bundesrates.
b) Über die Verwendung des Stiftungsvermögens entscheidet der
Stiftungsrat unter möglichster Wahrung des Stiftungszweckes
und der Interessen der Stifter.
11. Vereinbarung:
Die auf Grund von Einzelbeschlüssen der der Stiftung angeschlossenen Kantone und des Fürstentums Liechtenstein genehmigte
«Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld» einschliesslich Verteilschlüssel für die
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Finanzierung der Baukosten 1) bildet einen integrierenden Bestandteil
dieser Urkunde. Vorbehalten bleiben allfällige neue Vereinbarungen
über den Betrieb der Schule.
12. Inkrafttreten:
Diese Stiftung tritt sofort in Kraft und ist im Handelsregister des
Kantons Graubünden einzutragen.
Die Stifter:
KANTON URI
vertreten durch Herrn Kantonsoberförster Georg Gerig, Erstfeld
KANTON SCHWYZ
vertreten durch Herrn Landammann Hans Fuchs, Vorsteher des
Departementes für Land- und Forstwirtschaft, Willerzell b. Einsiedeln
KANTON OBWALDEN
vertreten durch Herrn Regierungsrat Leo von Wyl, Vorsteher
des Land- und Forstdepartementes, Sarnen
KANTON NIDWALDEN
vertreten durch Herrn Oberförster Emil Saxer, Buochs
KANTON GLARUS
vertreten durch Herrn Regierungsrat Abraham Knobel, Forstdirektor, Schwendi
KANTON ZUG
vertreten durch Herrn Regierungsrat Thomas Fraefel, Vorsteher
der Sanitäts- und Forstdirektion, Zug
KANTON SCHAFFHAUSEN
vertreten durch Herrn Direktionssekretär Ernst Rahm, Baudirektion, Bülach
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KANTON APPENZELL I -RH.
vertreten durch Herrn Regierungsrat Johann Koch, Landeshauptmann, Gonten
KANTON APPENZELL A. -RH.
vertreten durch Herrn Regierungsrat Robert Höhener, Bühler
KANTON ST. GALLEN
vertreten durch Herrn Regierungsrat Willy Herrmann, Vorsteher
des Volkswirtschaftsdepartementes, St. Gallen
KANTON GRAUBÜNDEN
vertreten durch Herrn Regierungspräsident Dr. Giachen G. Casaulta, Vorsteher des Bau- und Forstdepartementes, Chur
KANTON THURGAU
vertreten durch Herrn Kantonsforstmeister Dr. Clemens Hagen,
Frauenfeld
KANTON TESSIN
vertreten durch Herrn Ing. Vito Rossi, ingegnere forestale, Bellinzona-Daro
FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN
vertreten durch Herrn Regierungsrat William Hoop, Ressortchef
für Land- und Forstwirtschaft, Eschen
DIE SUBVENIENTIN:
Schweizerische Eidgenossenschaft
vertreten durch Herrn Forstinspektor Paul Mühle, Liebefeld/Bern
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Öffentliche Beurkundung
1 Diese Stiftungsurkunde wurde durch den unterzeichneten Notar den Vertretern der Stifterkantone und des Fürstentums Liechtenstein sowie der
Schweizerischen Eidgenossenschaft als Subvenientin, welche sich durch
rechtsgenügliche Vollmachten ausweisen, vorgelesen.
2 Die Vertreter der Stifter und der Subvenientin erklären hierauf, die vorliegende Urkunde enthalte den genauen Ausdruck ihres Willens und unterzeichnen die Urkunde im Beisein der Urkundsperson.
3 Diese Urkunde wird achtzehnfach ausgefertigt, je ein Exemplar für die
Stifterkantone und das Fürstentum Liechtenstein, zwei Exemplare für die
Schweizerische Eidgenossenschaft als Subvenientin und Aufsichtsbehörde
sowie je eine Ausfertigung für das Handelsregisteramt des Kantons Graubünden und den beurkundenden Notar.
4 Allen Urkundsexemplaren werden je eine Ausfertigung der «Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld» sowie des Verteilschlüssels für die Finanzierung der
Baukosten 1) beigegeben. Der für den Notar bestimmten Ausfertigung
werden ferner alle Vertretungsvollmachten beigeheftet.
5 Die Verurkundung vollzieht sich ohne Unterbrechung und in Anwesenheit aller Beteiligten im Sitzungssaal des Finanz- und Militärdepartementes von Graubünden, Steinbruchstrasse 20, in Chur.
Chur, den elften Oktober neunzehnhundertzweiundsiebzig
den 11. Oktober 1972
Reg. B/1972/Nr. 436 Der Notar: Dr. R. Schwarz
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