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title: "Reglement über die Beurteilung im Kindergarten"
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provisions: 10
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# Reglement über die Beurteilung im Kindergarten

## Artikel 1 {#art_1}

Gegenstand
1 Dieses Reglement regelt für den Kindergarten:
a) die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler
b) den Inhalt des Zeugnisses

## Artikel 2 c) den Übergang in die 1. Klasse der Primarstufe {#art_2}

Beurteilung
1 Die Beurteilung unterstützt das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung.
2 Die Schülerinnen und Schüler werden ganzheitlich beurteilt. Die Beurteilung ergibt sich aus:
a) den Beobachtungen im Unterricht und

## Artikel 3 b) dem Beurteilungsgespräch {#art_3}

Beurteilungsinstrumente
1 Die Beurteilung ist anhand des vom Amt für Volksschulen vorgegebenen
Dokumentes vorzunehmen.

## Artikel 4 {#art_4}

Beurteilungsgespräch
1 Das Beurteilungsgespräch informiert die Eltern und sofern gewünscht die
Schülerin oder den Schüler über den Lernstand und die Lernfortschritte.
2 Es dient der Förderung der Schülerin oder des Schülers sowie dem Einbezug der Eltern in den Lernprozess.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
10.1135 Kanton Uri
3 Es unterstützt die Zusammenarbeit der Beteiligten und dient der Planung
der weiteren Schullaufbahn.
4 Die Klassenlehrperson führt jährlich ein Beurteilungsgespräch mit den Eltern durch. Als Grundlage dienen die von der Bildungs- und Kulturdirektion
zur Verfügung gestellten Beurteilungsinstrumente.

## Artikel 5 {#art_5}

Zeugnis
1 In das Zeugnis werden eingetragen:
a) Name der Schülerin / des Schülers
b) Schulort / Schultyp / Schuljahr
c) Klasse
d) Beurteilungsgespräch (Datum)
e) Besucht im nächsten Schuljahr …
f) Abwesenheiten in Halbtagen (entschuldigt/unentschuldigt), zu den
Abwesenheiten zählen Absenzen, Beurlaubungen und die Selbstdispensation
g) Bemerkungen
h) Ausgestellt durch … / eingesehen von ….
2 Die Einträge erfolgen durch die Klassenlehrperson.
3 Die Klassenlehrperson verwendet für das Erstellen der Zeugnisse die von
der Bildungs- und Kulturdirektion bestimmten Zeugnisformulare und die entsprechende Software.
4 Das Zeugnis wird auf Schuljahresende abgegeben.

## Artikel 6 {#art_6}

Bemerkungen im Zeugnis
1 Bemerkungen im Zeugnis sind nur mit folgenden Einträgen zulässig:
a) bei Eintritt oder Austritt während des Schuljahres: «Eintritt am (Datum)» oder «Austritt am (Datum)»
b) zur Begründung längerer Abwesenheiten: «Krankheit», «Unfall»,
«Spitalaufenthalt », «Alpdispens», «Mit Beschluss des Schulrates für
(Zahl) Wochen vom Unterricht dispensiert»
c) bei Integrative Sonderschulung: «Integrative Sonderschulung»

## Artikel 7 Kanton Uri 10.1135 {#art_7}

Einsichtnahme ins Zeugnis
1 Das Zeugnis ist von den Eltern einzusehen, zu unterschreiben und innerhalb der von der Klassenlehrperson bestimmten Frist zurückzugeben.
2 Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Einsichtnahme ins Zeugnis
und die Teilnahme am Beurteilungsgespräch.
3 Verweigern die Eltern die Unterschrift, macht sie die Klassenlehrperson auf
die Bedeutung der Unterschrift gemäss Absatz 2 aufmerksam. Beharren die
Eltern auf ihrer Weigerung, hält der Schulrat den Sachverhalt protokollarisch
fest.

## Artikel 8 {#art_8}

Wechsel vom Teilzeit- in den Vollzeitkindergarten
1 Das Verfahren für einen frühzeitigen oder späteren Wechsel vom freiwilligen in den obligatorischen Kindergarten richtet sich nach Artikel 10 der
Volksschulverordnung.

## Artikel 9 {#art_9}

Übergang in die 1. Klasse der Primarstufe
1 Die Lehrperson beurteilt, ob die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler über die erforderliche Fähigkeit und Bereitschaft für den Besuch der
1. Klasse der Primarstufe verfügt.
2 Sie teilt ihre Einschätzung den Eltern spätestens bis 1. März vor dem Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe mit.
3 Sind die Eltern mit der Einschätzung der Lehrperson nicht einverstanden,
richtet sich das Verfahren nach Artikel 10 der Volksschulverordnung.

## Artikel 10 {#art_10}

Rechtsschutz
1 Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Bildungsgesetz.
10.1135 Kanton Uri
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
17.06.2026 01.08.2026 Erlass Erstfassung 2026-08
Kanton Uri 10.1135
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 17.06.2026 01.08.2026 Erstfassung 2026-08
