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title: "Reglement über die Schätzungsgebühren"
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authority: ag
place: "Aargau"
applies_also_from: [ch]
kind: regulation
in_force: true
number: "673.355"
publisher_url: https://gesetzessammlungen.ag.ch/data/673.355/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/efcef1da-4aa3-4bb3-86d4-725a2661fbbd
language: de
in_force_from: 2026-10-23
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status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/1067/de
read_on: 2026-11-01
sha256: e1904208ed6ad54e16021bbe8bd0f1b6e90f065b11d5bccfaa92e0ee154d602e
provisions: 2
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# Reglement über die Schätzungsgebühren

## § 1 {#par_1}

1 Für Schätzungen im Sinne von § 24 Abs. 1 lit. a und b des Gebäudeversicherungsgesetzes sind folgende Gebühren zu entrichten:
a) bei Neubauten 0,5 ‰ des Versicherungswertes, mindestens Fr. 15.–, höchstens Fr. 1'500.–;
b) bei Um-, An- und Einbauten die gleichen Gebühren, berechnet nach dem
Mehrbetrag des Versicherungswertes; die Gebührenpflicht besteht auch, wenn
Investitionen im Rahmen von Revisionsschätzungen festgestellt werden;
c) in Fällen, in denen sich keine Änderung des Versicherungswertes ergibt,
0,2 ‰ des gesamten Versicherungswertes, mindestens Fr. 15.–, höchstens
Fr. 200.–; Versicherte, die wiederholt grundlos eine neue Schätzung verlangt
haben, können mit dem dreifachen Betrag der ordentlichen Gebühren belegt
werden.
d) bei Teilung oder Vereinigung von Gebäuden 0,2 ‰ des gesamten Versicherungswertes, mindestens Fr. 15.–, höchstens Fr. 200.–; die Gebühren sind
von den die Teilung oder Vereinigung veranlassenden Versicherten zu bezahlen.
2 Ergibt sich aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der Gleichartigkeit der
gleichzeitig zu schätzenden Neubauten, ein wesentlicher Minderaufwand, wird die
Gebühr angemessen herabgesetzt.
1) AGS Bd. 2 S. 509; aufgehoben (AGS 2007 S. 156)
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
673.355

## § 2 {#par_2}

1 Dieses Reglement ist in der Gesetzessammlung zu publizieren und tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
2 Das Reglement über die Schätzungsgebühren vom 13. Dezember 1985 2) ist aufgehoben.
Aarau, den 25. Oktober 1996 Verwaltungsrat
der Aargauischen Gebäudeversicherungsanstalt
Präsident
PFISTERER
Protokollführer
GERSPACH
2) Nicht in der AGS publiziert.
673.355
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
25.10.1996 01.01.1997 Erlass Erstfassung 1996 S. 435
673.355
Änderungstabelle - Nach Paragraph
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle
Erlass 25.10.1996 01.01.1997 Erstfassung 1996 S. 435
