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title: "Gebühren für die Leihe von Krankenmobilien"
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provisions: 8
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# Gebühren für die Leihe von Krankenmobilien

## Art. 1 {#art_1}

1 Das Alterszentrum Kirchhofplatz unterhält ein Lager mit Krankenmobilien, welches auch der Spitex Region Schaffhausen (Bargen,
Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen, Schaffhausen, Stetten)
zur Verfügung gestellt wird. Die Wartung obliegt ebenfalls dem Alterszentrum Kirchhofplatz.
2 Zu den Krankenmobilien zählen pflegerische Hilfsmittel zur Fortbewegung oder sonstigen Unterstützung der Patienten bei alltäglichen
Verrichtungen.

## Art. 2 {#art_2}

1 Die Ausleihe von Krankenmobilien erfolgt ausschliesslich während
der Bürozeiten des Alterszentrums Kirchhofplatz.
2 Ein Verkauf der Hilfsmittel an private Dritte ist ausgeschlossen.
Kaufinteressenten sind an die dafür vorgesehenen Sanitätsgeschäfte zu verweisen.
3 Das Krankenmobilienlager führt jederzeit insbesondere folgende
Hilfsmittel:
 Rollstuhl (standard)
 Rollator (standard)
 Nachtstuhl
 Duschstuhl
 Gehstöcke
 Badewannensitzbrett
Grundsatz
Öffentliche
Ausleihe
Gebührenreglement Krankenmobilien 835.5

## Art. 3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2020) 2 {#art_3}

1 Dem Spitex Team Kirchhofplatz ist es gestattet, auch ausserhalb
der Bürozeiten Hilfsmittel für die Spitex Region Schaffhausen zu beziehen.
2 Die unter Absatz 3 aufgeführten Hilfsmittel des Krankenmobilienlagers wird ausschliesslich für die Spitex Region Schaffhausen gelagert und bewirtschaftet.
3 Das Krankenmobilienlager stellt neben den allgemein vorhandenen Hilfsmitteln nach Art. 2 Abs. 3 weitere Hilfsmittel für den öffentlichen Gebrauch zur Verfügung, namentlich:
 Drehteller/Rutschbrett für Transfers bei Klienten
 Haarwaschbecken für bettlägrige Klienten
 Urinflasche/«Schiffli»/Nachttopf

## Art. 4  Inkontinenzauflagen {#art_4}

1 Das Krankenmobilienlager verfügt über ein Einnahmen- und Aufwandkonto.
2 Die Erhebung der Gebühren für die Leihe der Hilfsmittel erfolgt in
der Regel in Form einer Rechnung. Hingegen können diese auch
bar am Empfang des Alterszentrums Kirchhofplatz beglichen werden.
3 Bei einer dauernden Ausleihe werden die Gebühren quartalsweise
in Rechnung gestellt. Bei vorübergehender Leihe (Probe) wird die
Gebühr nach Rückgabe des Hilfsmittels bar erhoben.
4 Die Ausgaben für Ersatz- und Neuanschaffungen werden auf dem
Konto Krankenmobilien verbucht.
5 Die Preise sind in der Tendenz tief angesetzt, mit dem Ziel, den
Kunden das Ausprobieren von Hilfsmitteln zu erleichtern, insbesondere für den kurzfristigen Gebrauch.
Ausleihe Spitex
Region
Schaffhausen
Verrechnung
Gebührenreglement Krankenmobilien 835.5

## Art. 5 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2020) 3 {#art_5}

Die aufgelisteten Hilfsmittel können gemietet werden. Es wird grundsätzlich kein Depot erhoben.
Gruppe Hilfsmittel Miete pro Monat (inkl.
MwSt.)
Mobilisations-hilfen
Rollstuhl (standard)
Fr. 45.00
Rollator
(standard)
Fr. 20.00
Gehstöcke Fr. 10.00
Pflegehilfen Badewannensitzbrett
Fr. 10.00 (in
der Regel Kauf
Fr. 45.00)
Duschstuhl Fr. 25.00
Toilettenhilfen
Nachtstuhl Fr. 25.00
Spitex-Tarife
Kauf- bzw.
Mietpreis
Toilettensitzerhöhung
Kauf Fr. 55.00
Drehteller /
Rutschbrett für
Transfers bei
Klienten
Miete Fr. 25.00
Urinflasche Kauf Fr. 6.00 -
Fr. 8.00
Nachttopf
Kunsstoff
Kauf Fr. 22.00
Inkontinenzbettauflage
Gross
85x90cm
Fr. 42.00
Rollstuhlinkontinenzunterlagen
46x51cm
Fr. 17.00 pro
Stück
Gebührentarife
Gebührenreglement Krankenmobilien 835.5
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2020) 4
Haarwaschbecken für bettlägerige Klienten
Miete Fr. 25.00
Badewannenbrett
Miete Fr. 20.00
/ Kauf Fr.
45.00

## Art. 6 {#art_6}

Nach Ende des Gebrauchs sind die Hilfsmittel umgehend zurückzubringen. Allfällige Reparaturkosten werden den Verursachern in
Rechnung gestellt.

## Art. 7 {#art_7}

Während des Gebrauchs der Hilfsmittel im privaten Umfeld übernimmt das Alterszentrum Kirchhofplatz keine Haftung.

## Art. 8 {#art_8}

Dieses Gebührenreglement tritt per 1. September 2020 in Kraft.
Rückgabe
Haftung
In-Kraft-Treten
