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title: "Wassertarif"
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provisions: 8
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# Wassertarif

## Art. 1 A. Wasserabgabe an Kundinnen und Kunden {#art_1}

Die Wassergebühren setzen sich aus einer jährlichen
Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen.
Art. 22 1 Die jährliche Grundgebühr besteht aus:
a. einer Leistungsgebühr;
b. einer Gebäudegebühr.
2 Die Leistungsgebühr beträgt:
Leistungsstufe Spitzendurchfluss
l/min
Leistungsgebühr
Fr.
1 0–54 140.–
2 54,1–68 230.–
3 68,1–85 320.–
4 85,1–98 460.–
5 98,1–121 600.–
6 121,1–140 740.–
7 140,1–154 920.–
8 154,1–172 1 060.–
9 172,1–199 1 200.–
10 199,1–218 1 380.–
11 ab 218,1 2 500.–
3 Die Gebäudegebühr beträgt 0,12 Promille der Versicherungs
summe der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich.
Art. 33 Die Verbrauchsgebühr beträgt Fr. –.92 pro bezogenen
Kubikmeter Wasser.
1 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
2 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
3 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
Wasser
gebühren
Grundgebühr
Verbrauchs
gebühr
2Wassertarif
724.110

## Art. 4 {#art_4}

Die Grundgebühr beträgt im Einzelfall maximal 70 Prozent
der nach Art. 2 und 3 berechneten Wassergebühr. Führt dies
zu einer Kürzung der Grundgebühr, so ist jedoch mindestens
die einfache Leistungsgebühr geschuldet. Die Grundgebühr ist
auch zu bezahlen, wenn kein Wasser bezogen wird.
Art. 5 (aufgehoben)4
Art. 65 1 Für Wasserbezüge ohne Wasserzähler werden folgende
Gebühren verrechnet:
a. eine Leistungsgebühr;
b. eine Verbrauchsgebühr;
c. eine Gebäudegebühr.
2 Die Leistungsgebühr wird anhand des Spitzendurchflusses fest
gelegt und der entsprechenden Leistungsstufe zugeteilt.
3 Die Verbrauchsgebühr entspricht der Leistungsgebühr.
4 Die Gebäudegebühr wird gemäss Art. 2 Abs. 3 festgelegt.

## Art. 7 B. Wasserabgabe für Klimaanlagen {#art_7}

Für die Abgabe von Wasser zur Kühlung von Klimaan
lagen wird gemäss bewilligtem Volumenstrom pro Liter / Minute
eine jährliche Zuschlagsgebühr von Fr. 80.– erhoben.
C. Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke
Art. 86 1 Für vorübergehende Wasserlieferung wird eine jährliche
Leistungsgebühr gemäss Art. 2 Abs. 2 Leistungsstufe 8 erhoben;
angebrochene Monate werden pro rata temporis verrechnet.
2 Die Mindestgebühr bei Standrohren beträgt Fr. 100.–.
3 Die Verbrauchsgebühr wird gemäss Art. 3 erhoben; es erfolgt
keine Begrenzung gemäss Art. 4.
D. Anschlussgebühr
Art. 97 Die Anschlussgebühr wird nach Massgabe der Leis
tungsfähigkeit des Anschlusses berechnet und beträgt:
4 Aufgehoben gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
5 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
6 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
7 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
Begrenzung der
Grundgebühr
Wasserbezug
ohne Wasser
zähler
Zuschlags
gebühr
Leistungs und
Verbrauchs
gebühr
Berechnungs
basis
3Wassertarif 724.110
Leistungsstufe Spitzendurchfluss
l/min
Anschlussgebühr
Fr.
1 0–54 9 000.–
2 54,1–68 15 000.–
3 68,1–85 21 000.–
4 85,1–98 30 000.–
5 98,1–121 39 000.–
6 121,1–140 48 000.–
7 140,1–154 60 000.–
8 154,1–172 69 000.–
9 172,1–199 78 000.–
10 199,1–218 90 000.–
11 ab 218,1 150 000.–

## Art. 10 {#art_10}

Einmalige Anschlussgebühren sind bei jedem Neuan
schluss zu entrichten.

## Art. 11 {#art_11}

1 Bei Um , Erweiterungs und Ersatzneubauten ist die
Gebühr für die Leistungsfähigkeit gemäss der Differenz zwi
schen der bisherigen und der neuen Leistungsstufe gemäss
Art. 9 zu entrichten.8
2 Für Anlagen, die der Brandbekämpfung dienen, für Bauwasser
anschlüsse und für Provisorien (gemäss Baubewilligung) wer
den keine Anschlussgebühren erhoben.
3 Bezahlte Anschlussgebühren werden bei einer späteren Re
duktion des berechneten Spitzendurchflusses nicht zurücker
stattet.9
4 Im Brandfall oder bei einem Gebäudeabbruch wird die bisher
bezahlte Anschlussgebühr angerechnet, wenn innerhalb von
zehn Jahren mit einem Neubau begonnen wird.

## Art. 12 E. Verwaltungsgebühren {#art_12}

Installationsbewilligung und kontrolle nach Aufwand
Spezialablesung des Wasserzählers
ausserhalb der ordentlichen Termine Fr. 80.–
Mahngebühren Fr. 20.–
8 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
9 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
Neuanschluss
Um, Erwei
terungs und
Ersatzneubauten
Ansätze
4Wassertarif
724.110

## Art. 13 F. Mehrwertsteuer {#art_13}

Sämtliche Gebühren sind exklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer aufgeführt. Diese wird gemäss den geltenden
Ansätzen zusätzlich verrechnet und ausgewiesen.

## Art. 14 G. Schlussbestimmungen {#art_14}

1 Der Wassertarif vom 5. Juli 1989 (AS 724.110) wird auf
gehoben.
2 Der Stadtrat erlässt die Übergangs und Ausführungsbestim
mungen.
3 Der Stadtrat setzt diesen Tarif in Kraft.10
Art. 15 (aufgehoben)11
10 Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2010.
11 Aufgehoben gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022.
Mehrwertsteuer
Aufhebung bis
herigen Rechts,
Erlass von Aus
führungsbestim
mungen und
Inkraftsetzung
