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# 020 Betriebsreglement Küefer-Martis-Huus

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Betriebsreglement
Küefer-Martis-Huus (KMH)
Vom Gemeinderat genehmigt am 09.09.2014 mit Wirkung ab 10.09.2014.
Ersetzt das Reglement vom 01.01.2012.
Reglement Nr. 20 Version 02
Betriebsreglement Küefer-Martis-Huus 2 von 6
Inhaltsverzeichnis
1. Organisationsstruktur 3
1.2 Organigramm
2. Räumlichkeiten 4
3. Nutzung 4
4. Öffnungszeiten 5
5. Besucherbetreuung 5
6. Inkrafttreten 5
7. Anhang – Tarife 6
Betriebsreglement Küefer-Martis-Huus 3 von 6
Betriebsreglement Küefer-Martis-Huus
1. Organisationsstruktur
Die Leitung des Küefer-Martis-Huus (KMH) ist direkt der Gemeindevorstehung unterstellt. Das
Budget für den Betrieb und das Programm des KMH wird jährlich vom Gemeinderat bewilligt.
Der Leiter berichtet regelmässig der Kulturkommission über laufende Projekte und Planungen. Die
Kulturkommission ist als Aufsichts- und Kontrollorgan vor allem für die inhaltliche Qualität verantwortlich und entscheidet gemeinsam mit der Leitung über das jeweilige Veranstaltungs- und Ausstellungsprogramm im Rahmen des Jahresbudgets.
Über die Zulassung einer Veranstaltung im KMH entscheidet der Leiter vorbehaltlich der Zustimmung
der Kulturkommission. Bei kurzfristigen Anfragen zu Nutzungen, die nicht in Zusammenhang mit einer
Führung oder anderen kulturellen Veranstaltungen des KMH stehen, muss der Leiter des Hauses mit
dem Gemeindesekretär (bzw. dem Gemeindevorsteher) Rücksprache halten.
Die Aufgaben der Leitung sind in der Stellenbeschreibung festgehalten. Im Sinne eines fruchtbaren
Austausches mit der Ruggeller Bevölkerung ist für die Leitung möglichst eine fixe Präsenzzeit im KMH
erforderlich.
Für die technische Betreuung des Gebäudes sind der Liegenschaftverwalter und der Hauswart zuständig (siehe Organisationsplan der Gemeinde). Eine Raumpflegerin steht für die Reinigung zur Verfügung.
1.2. Organigramm
Gemeinderat
Gemeindevorstehung
Museumsleitung
Küefer-Martis-Huus
Kulturgüterkommission Kulturkommission
Betriebsreglement Küefer-Martis-Huus 4 von 6
2. Räumlichkeiten
Folgende Räume stehen im KMH zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung:
Altbau “KMH“ Neubau “Kulturtenn“
EG
Eingangsbereich (Küche)
Stube
Schlafkammer (Westseite)
Nebenkammer (Ostseite)
Wagnerei (Anbau Westseite)
Kulturtenn (Veranstaltungssaal)
Gang mit Rampe
Küche
OG
Stiegenaufgang (Luftraum)
Bröggle
Museumsraum Ost
Museumsraum West
Schlupf (West)
DG Museumsraum mit Rauchkamin
3. Nutzung
Der Museumsteil befindet sich im renovierten und denkmalgeschützten Wohnhaus. Die Räume im
Obergeschoss und Dachgeschoss sind in erster Linie für kulturhistorische Ausstellungen zu unterschiedlichsten regionalen Themen reserviert. Die Nähe des Hauses zum Rhein und dessen grenzüberschreitende Bedeutung als Lebensader für das Siedlungsgebiet im Rheintal bildet einen wiederkehrenden inhaltlichen Bezugspunkt im Ausstellungsprogramm.
Das Erdgeschoss mit der Küche im Eingangsbereich ist originalgetreu restauriert und mit alten Einrichtungsgegenständen ausgestattet, sodass die wohnliche Atmosphäre des ehemaligen Bauernhauses für die Besucher erfahrbar wird. Die Wohnstube mit Kachelofen, die alte Schlafkammer und die
Küche mit dem alten Holzherd werden für verschiedenste Anlässe als Treffpunkt und von Museumsbesuchern als Cafeteria genutzt.
In der Nebenkammer an der Ostseite wird eine kleine Ausstellung mit einer kurzen Einführung in die
Dorfgeschichte präsentiert, gleichzeitig wird sie als Leseraum benutzt. Hier liegen diverse Bücher und
Zeitschriften für die Besucher auf.
Im “Kulturtenn”, dem direkt ans Wohnhaus angebauten ehemaligen Stall, finden kulturelle Aktivitäten
unterschiedlichster Art statt: Ausstellungen regionaler KünstlerInnen, Lesungen, Vorträge, Diskussionen, aber auch Treffen der örtlichen Seniorinnen und Senioren und kulturelle Anlässe regionaler Vereine. Hierfür stehen Tische und Stühle und diverse technische Geräte (Tageslichtprojektor, Diaprojektor, Leinwand, Lautsprecher, ect.) zur Verfügung.
Die Wagnerei dient einerseits als Lagerraum, kann aber auch für kleinere Ausstellungen oder auch bei
Apéros verwendet werden. Für Vernissagen, festliche Anlässe und diverse Veranstaltungen stehen
auch der Vorplatz und der Garten hinter dem KMH zur Verfügung. Hierfür können vier grosse Schirme
aufgestellt werden, die im Werkhof gelagert werden.
Quasi als Wahrzeichen des Hauses steht im Garten der für Ruggell typische Pumpbrunnen. Die Anlage eines Teils des Gartens als Kräuter- und Bauerngarten wäre wünschenswert.
Betriebsreglement Küefer-Martis-Huus 5 von 6
Im Obergeschoss des Neubaus befinden sich das Büro der Museumsleitung sowie zwei Depoträume
für museale Gegenstände. Im Lagerraum West befindet sich ein grosser Schrank, der z.T. von der
Kulturkommission als Archivschrank genutzt wird.
Für die Nutzung der Räume des KMH durch Vereine, Institutionen oder Verbände von ausserhalb
Ruggells, die nicht im Zusammenhang mit dem Ausstellungs- oder Veranstaltungsprogramm des
Hauses stehen, gelten die Tarife im Anhang.
Für private Anlässe, die nicht in Verbindung mit einer Führung oder einer anderen kulturellen Veranstaltung stattfinden, werden die Räume nicht zur Verfügung gestellt.
4. Öffnungszeiten
Die Ausstellungsräume des KMH sind üblicherweise am Freitag, Samstag und Sonntag geöffnet.
Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Gemeinde und auf den Drucksachen ersichtlich.
Für Führungen, Ausstellungsbesuche von Gruppen und andere Anlässe wird das KMH nach Vereinbarung geöffnet.
5. Besucherbetreuung
Für Besucherempfang und -betreuung steht ein Team von Aufsichtspersonen zur Verfügung, die abwechselnd Dienst versehen. Am Freitag wird die Aufsicht nach Möglichkeit von der Leitung des Hauses übernommen. Der Dienstplan wird monatlich gemeinsam mit der Leitung erstellt.
Führungen durch die Ausstellungen werden von der Leitung des Hauses oder von den ausstellenden
KünstlerInnen durchgeführt. Der Aufbau eines Teams von VermittlerInnen, die für Führungen zur Verfügung stehen, ist für die Zukunft geplant.
6. Inkrafttreten
Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat am 09.09.2014 genehmigt und tritt am 10.09.2014 in
Kraft.
Ruggell, 09.09.2014
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Ernst Büchel, Gemeindevorsteher Norman Walch, Vizevorsteher
Betriebsreglement Küefer-Martis-Huus 6 von 6
7. Anhang – Tarife
Küefer-Martis-Huus
Kulturtenn (exkl. Küche, Personal und Reinigung) 65m2 CHF 200.00
Altbau „KMH“ EG + OG CHF 200.00
Wagnerei CHF 50.00
Garten CHF 100.00
Sonnenschirme auf Anfrage
Verrechnung der Leistungen
Die Leistungen des Gemeindepersonals für Vorbereitung, aufstellen, abräumen, Bestuhlung, Reinigung, Akustik:
Stundensatz Leiter-KMH und Hauswart CHF 50.00
Stundensatz weiteres Personal, Hilfskräfte CHF 35.00
Gebühren für die Abfallentsorgung
Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden nach Aufwand berechnet und dem Veranstalter in
Rechnung gestellt.
Sorgfaltspflicht – Haftung bei Schäden
Die Benutzer haften für Beschädigungen an Gebäuden und Einrichtungen. Die Kosten für die Instandstellung von beschädigten Gebäuden und Einrichtungen werden separat in Rechnung gestellt.
Ausnahmen
In besonderen Fällen oder in Fällen, wo noch keine Gebühren festgelegt sind, obliegt es dem Gemeinderat bzw. dem Vorsteher entsprechende Gebühren festzulegen.
Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 09.09.2014.
