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title: "Rahmenverordnung über den Joint Degree Bachelorstudiengang in Sustainability an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und den beteiligten Partneruniversitäten der Hochschulallianz Una Europa"
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# Rahmenverordnung über den Joint Degree Bachelorstudiengang in Sustainability an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und den beteiligten Partneruniversitäten der Hochschulallianz Una Europa

## § 1 Geltungsbereich {#par_1}

Diese Rahmenverordnung regelt den Joint Degree Bachelorstudiengang in Sustainability (BASUS) an der Theologischen und
Religionswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (TRF)
und den beteiligten Partneruniversitäten der Hochschulallianz Una
Europa, soweit die TRF an der Durchführung des Studiengangs beteiligt ist.

## § 2 Trägerschaft {#par_2}

1 Gemeinsame Trägerinnen des Studiengangs sind die Helsingin yliopisto / Helsingfors universitet (Finnland), die Uniwersytet
Jagielloński w Krakowie (Polen), die KU Leuven (Belgien), die Universidad Complutense de Madrid (Spanien), die Université Paris 1
Panthéon-Sorbonne (Frankreich) sowie die Universität Zürich (UZH),
die gemeinsam den akademischen Grad verleihen («Degree Awarding
Parties»). Weitere Partneruniversitäten sind die Freie Universität Berlin
(Deutschland) und die University of Edinburgh (Vereinigtes Königreich), an denen Leistungsnachweise im Rahmen eines Mobilitätsaufenthalts erworben werden können («Mobility Partners»).
2 Koordinierende Universität ist die Uniwersytet Jagielloński w
Krakowie (Polen).
3 Die Organisation des Studiengangs, insbesondere Einzelheiten zu
Trägerschaft und Gremien, ist in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung geregelt.
415.405.71 RVO JD Sustainability TRF
Umfang und
akademischer

## § 3 Grad {#par_3}

1 Der Studiengang umfasst 180 ECTS Credits. Die Studierenden erwerben im ersten Studienjahr 60 ECTS Credits an der koordinierenden Universität. Studierende, die ihr Studium ab dem zweiten
Studienjahr im Track «Social Sciences and Humanities» an der TRF
fortsetzen, erwerben mindestens 90 ECTS Credits an der TRF oder
anderen Fakultäten der UZH.
2 Der gemeinsame Grad, der durch die TRF und die weiteren
Degree Awarding Parties verliehen wird, trägt die Bezeichnung «Joint
Degree Bachelor in Sustainability». An der TRF entspricht dies dem
Grad «Bachelor of Arts in Sustainability».
3 Das erworbene Bachelordiplom wird von der UZH als Abschluss
im Sinne von § 30 Abs. 1 lit. b der Verordnung über die Zulassung zum
Studium an der Universität Zürich vom 27. August 20184 anerkannt.

## § 4 Zulassung {#par_4}

Die Zulassung zum Studiengang erfolgt gemäss den Vorgaben
der Kooperationsvereinbarung. Die koordinierende Universität führt
das Zulassungsverfahren durch und entscheidet über die Zulassung.
Immatrikulation und

## § 5 Studienverlauf {#par_5}

1 Das erste Studienjahr des Studiengangs absolvieren alle Studierenden an der koordinierenden Hochschule. Sie sind an der UZH
nicht immatrikuliert.
2 Ab dem zweiten Studienjahr absolvieren die Studierenden einen
von sechs thematischen Tracks, die jeweils von einer Degree Awarding
Party angeboten werden. Die Zuteilung zu den einzelnen Tracks erfolgt
gemäss den Präferenzen der Studierenden sowie den Kapazitäten der
Partneruniversitäten. Die Einzelheiten sind in der Kooperationsvereinbarung geregelt.
3 Studierende, die ihr Studium ab dem zweiten Studienjahr im Track
«Social Sciences and Humanities» an der TRF fortsetzen, werden an
der UZH als Bachelorstudierende immatrikuliert.
4 Die Studierenden bezahlen an der UZH keine Studiengebühren.
5 Die Studierenden sind nur berechtigt an dem für sie vorgesehenen
Studienangebot teilzunehmen.
6 Im dritten Studienjahr besteht ein Mobilitätsfenster, das die Studierenden für einen Aufenthalt an einer weiteren Partneruniversität
(Degree Awarding Parties oder Mobility Partners) nutzen können. Sie
bleiben an der UZH immatrikuliert.
Anmeldung

## § 6 zum Studienabschluss {#par_6}

1 Die Anmeldung zum Studienabschluss erfolgt an derjenigen
Partneruniversität, an der die Bachelorarbeit verfasst wird.
RVO JD Sustainability TRF 415.405.71
2 Wird die Bachelorarbeit an der UZH verfasst, hat die Anmeldung
zum Studienabschluss an der TRF zu erfolgen. Das Verfahren richtet
sich nach der Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Zürich vom 27. August 2018 (RVO TRF)5.

## § 7 Abschlussdokumente {#par_7}

1 Die Absolventinnen und Absolventen erhalten als Abschlussdokumente die Diplomurkunde und das Diploma Supplement.
2 Die Abschlussdokumente werden von der koordinierenden Universität ausgestellt. Die UZH übergibt hierfür die Unterschriften der
Amtsträgerinnen und Amtsträger und das Logo der UZH an die koordinierende Universität.

## § 8 Exmatrikulation {#par_8}

Die Exmatrikulation erfolgt durch die UZH aufgrund der
Anordnung durch die koordinierende Hochschule.
Anwendbares

## § 9 Recht {#par_9}

Für alle Modalitäten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Studienleistungen an der TRF stehen, gelten die RVO TRF
sowie die entsprechende Studienordnung.

## § 10 Rechtsschutz {#par_10}

1 Leistungsausweise der TRF unterliegen bezüglich der im
letzten Semester neu ausgewiesenen Leistungen der Einsprache an die
Studiendekanin oder den Studiendekan.
2 Alle anderen Verfügungen, die gemäss den Grundlagen nach §§ 6
und 9 ergehen, unterliegen ebenfalls der Einsprache an die Studiendekanin oder den Studiendekan. Die Einsprache ist der Studiendekanin
oder dem Studiendekan innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des
Leistungsausweises bzw. der Verfügung schriftlich und begründet einzureichen.
3 Der Einspracheentscheid unterliegt dem Rekurs.
1 OS 80, 165; Begründung siehe ABl 2025-04-25.
2 Inkrafttreten: 1. August 2025.
3 LS 415.11.
4 LS 415.31.
5 LS 415.405.1.
