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title: "Gebührenverordnung für das Kunstmuseum Thun und das Thun-Panorama"
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provisions: 6
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# Gebührenverordnung für das Kunstmuseum Thun und das Thun-Panorama

## Art. 1 {#art_1}

1 Die Stadt Thun betreibt das Kunstmuseum Thun (KMT) im
Thunerhof und das Thun-Panorama (TP)4 im Schadaupark. Sie bilden organisatorisch einen Bereich der Kulturabteilung.
2 Sie dienen der Region als kulturelles Zentrum für bildende Kunst
und leisten einen wichtigen Beitrag zur regionalen Identitätsfindung.
3 In Ausstellungen, Publikationen und Veranstaltungen erschliesst
das Kunstmuseum seine Kulturgüter einem breiten Publikum. Im
Thun-Panorama wird das lebensgrosse Bild der Stadt Thun des
Künstlers Marquard Wocher ausgestellt.
Art. 1a5
Für den Eintritt in das Kunstmuseum Thun und in das Thun-Panorama werden Gebühren erhoben.

## Art. 2 {#art_2}

1 Die Höhe der Eintrittsgebühren ist im Anhang festgelegt.
2 Ermässigten Eintritt erhalten AHV- und IV-Bezügerinnen und
-Bezüger, Behinderte und eine Begleitperson, Studierende, Lernende, Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren mit Ausweis, Personen mit Eintrittskarten anderer Museen der Region, Mitglieder
kunstnaher Institutionen, Personen mit KulturLegi sowie Gruppen
ab 10 Personen.6
1 Mit Revisionen vom 22.1.2010 (GRB Nr. 45, in Kraft seit 22.1.2010), vom
9.3.2016 (GBR Nr. 145, in Kraft seit 15.3.2016) vom 26.6.2019 (GRB Nr. 459,
in Kraft seit 1.7.2019) sowie 27.5.2020 (GRB Nr. 415, in Kraft seit 1.6.2020)
2 SSG 101.1
3 Eingefügt am 9.3.2016
4 Bisher: Wocher-Panorama, neu und im Folgenden: Thun-Panorama (TP) gemäss Revision vom 22.1.2010
5 Fassung vom 9.3.2016
6 Fassung vom 27.5.2020
Allgemeines
Gebührenpflicht
Höhe der Gebühren,
Ermässigungen
und freier Eintritt
2 154.245
3 Freien Eintritt erhalten Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre,
Schulklassen bis Lehrabschluss oder Matura, Inhaberinnen und Inhaber des Museumspasses, Mitglieder des Förderverein-Verbunds
sowie Mitglieder kunstnaher Institutionen.1
4 Das Kunstmuseum Thun führt eine Liste der regionalen Museen
und der Mitgliedschaften, die zum ermässigten oder zum freien Eintritt gemäss den Absätzen 2 und 3 berechtigen.
5 …2

## Art. 3 {#art_3}

Auf Antrag der Direktorin oder des Direktors des Kunstmuseums
Thun kann die Leiterin oder der Leiter der Kulturabteilung die Eintrittspreise für Sonderausstellungen um bis zu 50 Prozent erhöhen.

## Art. 4 {#art_4}

1 Für am gleichen Tag erfolgte Besuche des Kunstmuseums Thun
und des Thun-Panoramas sowie das Thun-Panoramas und des
Schlossmuseums Thun werden Kombibillette ausgestellt.
2 Die Gebühren für die Kombibillette sind im Anhang geregelt.

## Art. 5 {#art_5}

1 Auf Voranmeldung sind im Kunstmuseum Thun und im Thun-Panorama Führungen, ausserordentliche Öffnungen sowie die Miete
der Räumlichkeiten möglich.
2 Die Gebühren sind im Anhang geregelt.

## Art. 6 {#art_6}

1 Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 9. Februar 2008 in
Kraft.
2 Mit dem Inkrafttreten wird der Gebührentarif für das Kunstmuseum Thun und das Wocher-Panorama vom 2. Oktober 1992 aufgehoben.
Thun, 17. Juli 2008 Namens des Gemeinderates
Der Stadtpräsident: von Allmen
Der Ratssekretär: Mauron
1 Fassung vom 26.6.2019
2 Aufgehoben am 26.6.2019
Sonderausstellungen
Kombibillette
Führungen,
ausserordentliche Öffnungen
und Miete
Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
3 154.245
Anhang1
Gebühren
KMT TP Kombibillette
KMT/TP
Kombibillette
KMT/Schloss
Eintritte2
Erwachsene Fr. 10.-- Fr. 9.-- Fr. 15.-- Fr. 13.--
Ermässigte Fr. 5.-- bis Fr. 8.-- Fr. 4.50 bis Fr. 8.-- Fr. 13.-- Fr. 10.--
Führungen
Öffentliche Führungen gratis gratis
Thematische Führungen variabel variabel
Private Führungen Deutsch
(max. 20 Personen) Fr. 130.--
Fr. 130.--
Private Führungen Französisch /
Englisch (max. 20 Personen) Fr. 190.--
Fr. 190.--
Private Führungen mit der Direktorin (max. 20 Personen) Fr. 210.--
Fr. 210.--
Ausserordentliche Öffnungen2 Fr. 50.--
Fr. 50.--
Miete
Miete zweier KMT-Museumsräume, inkl. Garderobe/WC, Foyer und Terrasse (Benutzungsmöglichkeit nach Absprache) bis
5 Std. für max. 150 Personen
Fr. 1'000.--
jede weitere Stunde Fr. 100.--
Miete Mobiliar (Tische, Stühle) Fr. 60.--
Miete Technisches Equipment
(Beamer, Leinwand exkl. Laptop) Fr. 100.--
Miete Mikroanlage pro Stunde mit
Techniker Fr. 80.--
Miete ganzes TP
inkl. Garderobe/WC Foyer (Benutzungsmöglichkeit nach Absprache),
ab 17h bis 22h für max. 70 Personen
Fr. 150.-- / Std.
jede weitere Stunde Fr. 50.--
Miete Mobiliar (Tische, Stühle) Fr. 60.--
Miete Technisches Equipment
(Beamer, Leinwand exkl. Laptop) Fr. 100.--
1 Fassung vom 26.6.2019
2 Fassung vom 27.5.2020
