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title: "Verordnung über die Bestellung des Verwaltungsrates des Sozialversicherungszentrums"
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provisions: 3
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# Verordnung über die Bestellung des Verwaltungsrates des Sozialversicherungszentrums

## § 1 {#par_1}

Wahl und Abberufung
1 Der Regierungsrat wählt für das Sozialversicherungszentrum, die Ausgleichskasse Luzern und die IV-Stelle Luzern gesamthaft einen Verwaltungsrat und aus dessen Mitte den
Präsidenten oder die Präsidentin. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst.
2 Aus wichtigen Gründen kann der Regierungsrat einzelne Mitglieder oder den ganzen
Verwaltungsrat vorzeitig abberufen.

## § 2 {#par_2}

Ende der Amtsdauer
1 Die Amtsdauer endet mit deren Ablauf, mit dem Rücktritt, der Abberufung, dem Verlust der Handlungsfähigkeit oder mit dem Tod eines Mitgliedes des Verwaltungsrates.

## § 3 {#par_3}

Entschädigung
1 Die jährliche pauschale Grundentschädigung beträgt
a. für den Präsidenten oder die Präsidentin des Verwaltungsrates 15 000 Franken und
für den Präsidenten oder die Präsidentin eines Ausschusses 5000 Franken,
b. für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates 7500 Franken und 3500 Franken
für den Einsitz in einem Ausschuss.
1 SRL Nr. 880
* Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses.
K 2018 3653 | G 2018-067
2 Nr. 880a
2 Den Mitgliedern des Verwaltungsrates werden zusätzlich ausgerichtet (inkl. Vorarbeiten und Nachbearbeitung):
a. ein Sitzungsgeld von 850 Franken für die ganztägigen Sitzungen des Verwaltungsrates sowie seiner Ausschüsse und Kommissionen; bei halbtägigen Sitzungen beträgt das Sitzungsgeld 500 Franken,
b. eine Entschädigung von 150 Franken pro Stunde für Einzelaufträge.
3 Für den Spesenersatz sind die Bestimmungen der Besoldungsverordnung für das
Staatspersonal vom 24. September 20022 sinngemäss anwendbar.
4 Ist ein Mitglied des Regierungsrates Präsident oder Präsidentin oder gewöhnliches Mitglied des Verwaltungsrates, steht ihm das Sitzungsgeld zu. Die jährliche Grundentschädigung wird an den Kanton bezahlt. Die Spesen werden gemäss Absatz 3 abgerechnet.
2 SRL Nr. 73a
Nr. 880a 3
Änderungstabelle - nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G
Erlass 13.11.2018 20.11.2018 Erstfassung K 2018 3653 | G 2018-
4 Nr. 880a
Änderungstabelle - nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
13.11.2018 20.11.2018 Erlass Erstfassung K 2018 3653 | G 2018-
