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title: "Beschluss zur Definition der Liste der durch das Amt für Sonderschulwesen anerkannten Fachstellen für das standardisierte Abklärungsverfahren im Rahmen der Zuteilung von Sonderschulmassnahmen"
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provisions: 2
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# Beschluss zur Definition der Liste der durch das Amt für Sonderschulwesen anerkannten Fachstellen für das standardisierte Abklärungsverfahren im Rahmen der Zuteilung von Sonderschulmassnahmen

## Art. 1 {#art_1}

Anerkannte Fachstellen
1 Folgende Fachstellen sind im Rahmen des standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) anerkannt:
a) das Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET);
b) die Fachärzte FMH (Kinderpsychiater, Augenärzte, Neuropädiater
usw.);
c) die Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie des Spitals Wallis;
d) die privaten Psychologen (FSP) oder Neuropsychologen (FSP).
2 Das Amt für heilpädagogische Frühberatung (AHF) kann die Abklärungsberichte der oben aufgeführten Fachstellen für die vom ihm betreuten Kinder
ergänzen.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
411.354

## Art. 2 {#art_2}

Aufgabe
1 Bei einem Antrag auf verstärkte Sonderschulmassnahmen oder einer Verlängerung dieser Massnahmen können diese Fachstellen dazu aufgefordert
werden, einen Bericht zuhanden des Amtes für Sonderschulwesen zu verfassen, sofern das vorherige Einverständnis der gesetzlichen Vertreter vorliegt.
411.354
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
25.10.2017 01.09.2017 Erlass Erstfassung BO/Abl. 44/2017
411.354
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 25.10.2017 01.09.2017 Erstfassung BO/Abl. 44/2017
