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title: "Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen"
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provisions: 4
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# Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen

## § 2 {#par_2}

Grösse von Sekundarschulanlagen
1 Angestrebt werden Sekundarschulanlagen mit mindestens 18 bis maximal
36 Klassen mit allen 3 Anforderungsniveaus.
2 2 oder mehrere miteinander verbundene Schulanlagen gelten als 1 Schulanlage.
§ 3 * Bestimmung des Raumbedarfs
1 Die massgebenden Grundlagen zur Bestimmung des Raumbedarfs ergeben
sich aufgrund folgender Faktoren:
a. der Schüler- und Klassenprognosen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion;
b. der Klassenzuweisungsplanung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.
2 Bei der Bestimmung des Raumbedarfs berücksichtigt die Bildungs-, Kultur-
und Sportdirektion die lokalen Raumbedarfsmodelle, vorausgesetzt, die baulichen Konsequenzen sind wirtschaftlich und verhältnismässig.
§ 4 * Bauvorhaben
1 Die Errichtung von Neubauten sowie Sanierungen und Umbauten in bestehenden Sekundarschulanlagen richten sich nach den Raumprogrammrichtlinien.
1) SGS 640
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140
2 648.11
2 Die Raumprogrammrichtlinien für Raumflächen und Anzahl Räume pro Schulanlage gelten als Richtzahlen.
3 Bauvorhaben müssen dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit gerecht werden.
4 Bei Sanierungen und Umbauten müssen die baulichen Eingriffe verhältnismässig sein.

## § 6 § 5 * … {#par_6}

Schulraumbedarf
1 Fehlt Schulraum, so darf neuer Schulraum nur erstellt werden, wenn sich
trotz optimaler Raumausnutzung keine anderen Lösungen ergeben oder keine
angemessene Einmietung möglich ist.
§ 7 * Behindertengerechte Bauweise
1 Bei Bauvorhaben ist die behindertengerechte Bauweise gestützt auf § 108
des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 19982) (RBG) sicherzustellen.

## § 8 {#par_8}

Aufhebung bisherigen Rechts
1 Die Verordnung vom 21. Dezember 19933) über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen wird aufgehoben.

## § 9 {#par_9}

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
2) SGS 400
3) GS 31.527
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140
3 648.11
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.06.2009 01.07.2009 Erlass Erstfassung GS 36.1140
18.06.2013 01.07.2013 § 1 totalrevidiert GS 38.198
18.06.2013 01.07.2013 § 3 totalrevidiert GS 38.198
18.06.2013 01.07.2013 § 4 totalrevidiert GS 38.198
18.06.2013 01.07.2013 § 5 aufgehoben GS 38.198
18.06.2013 01.07.2013 § 7 totalrevidiert GS 38.198
16.03.2021 01.04.2021 Anhang 1 Inhalt geändert GS 2021.032
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140
4 648.11
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 16.06.2009 01.07.2009 Erstfassung GS 36.1140
§ 1 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198
§ 3 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198
§ 4 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198
§ 5 18.06.2013 01.07.2013 aufgehoben GS 38.198
§ 7 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198
Anhang 1 16.03.2021 01.04.2021 Inhalt geändert GS 2021.032
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140
648.11_anhang1-2021-04-01.doc 1
Anhang 1: Raumprogrammrichtlinien für Sekundarschulanlagen
A Unterrichts- und Zusatzräume nach massgebender Klassenzahl und Anlagengrösse
01 Klassenzimmer, Halbklassenzimmer, Gruppenarbeitsraum
01.1 Klassenzimmer ohne Gruppenraum (Anzahl gemäss Klassen) 66 m2
01.2 Klassenzimmer mit Gruppenraum (Anzahl gemäss Klassen) 80 m2
01.3 Gruppenraum/Halbklassenzimmer
(pro 2 Klassenzimmer ein Gruppenraum)
15–33 m2
In kompakten Anlagen müssen in der Regel Gruppenräume realisiert werden, während in Anlagen mit grosszügigen Gang- und Aufenthaltszonen Arbeitsnischen eingerichtet werden können. Als
Kleingruppenarbeitsräume stehen auch weitere Räume, die nicht
stundenplanmässig oder als Arbeitsplatz für Lehrerinnen und Lehrer belegt sind, für Gruppenarbeiten der ganzen Sekundarschule
zur Verfügung.
Bei nur vorübergehenden Raumengpässen besteht kein Anspruch
auf zusätzliche Klassenzimmer und Gruppenräume.
02 Naturwissenschaften und Technik
02.1 Unterrichtszimmer für Theorie und Praxis 80 m2
Die Räume sollen das selbständige Experimentieren der Schülerinnen und Schüler in der Halbklasse ermöglichen. Die Räume sollen
ermöglichen, dass die Theorie anschaulich unterrichtet werden
kann. Sie sollten vor der Tafel über eine Experimentierinsel für die
Lehrerinnen und Lehrer verfügen. Wo es anders nicht möglich ist,
kann der Unterricht zum Teil auch im Klassenzimmer erteilt werden.
02.2 Sammlung und Vorbereitung 40 m2
Physik und Biologiematerialien müssen getrennt von den Chemikalien gelagert sein. Idealerweise liegt der Vorbereitungsraum zwischen 2 Naturwissenschaft- und Technik-Unterrichtszimmern (bei
Neu- und Umbauten vorzusehen).
02.3 Ergänzungszimmer für Theorie 80 m2
Räume für den naturwissenschaftlichen Unterricht sind so zu gestalten, dass sie sich für den theoretischen und praktischen Unterricht eignen. Wo es nicht anders möglich ist, kann der Naturwissenschaft- und Technikunterricht zum Teil auch im Klassenzimmer
erteilt werden.
03 Bildnerisches Gestalten
03.1 Unterrichtszimmer 80 m2
648.11_anhang1-2021-04-01.doc 2
03.1.1 Materialraum 40 m2
1–2
Materialräume sind nach Möglichkeit zwischen 2 Unterrichtszimmern zu realisieren (bei Neu- und Umbauten). Je nach Lage der
Unterrichtszimmer sind bei 2 Unterrichtszimmern auch 2 Materialräume vorzusehen.
04 Textiles Gestalten und Werken
04.1 Textiles Gestalten
Unterrichtszimmer
80 m2
04.1.1 Materialraum 40 m2
1–2
Materialräume sind nach Möglichkeit zwischen 2 Unterrichtszimmern zu realisieren (bei Neu- und Umbauten). Je nach Lage der
Unterrichtszimmer sind bei 2 Unterrichtszimmern auch 2 Materialräume vorzusehen.
04.2 Werken Holz
Unterrichtsraum Holz mit 16 Plätzen
80 m2
04.2.1 Materialraum Holz 40 m2
bis 36 Klassen 1
04.2.2 Maschinenraum Holz 20 m2
bis 36 Klassen 1
Je nach Lage der Unterrichtsräume sind bei 2 Unterrichtsräumen
Holz auch je 2 Material und Maschinenräume vorzusehen.
04.3 Werken Metall
Unterrichtsraum Metall mit 16 Plätzen
80 m2
04.3.1 Materialraum Metall 40 m2
bis 36 Klassen 1
04.3.2 Maschinenraum Metall 20 m2
bis 36 Klassen 1
Je nach Lage der Unterrichtsräume sind bei 2 Unterrichtsräumen
Metall auch je 2 Material und Maschinenräume vorzusehen.
04.4 Variante zu 04.2/04.3: Werken Kombiraum Holz/Metall
Unterrichtsraum Holz/Metall mit 16 Plätzen
80 m2
bis 12 Klassen
648.11_anhang1-2021-04-01.doc 3
04.4.1 Materialraum Holz/Metall 60 m2
bis 36 Klassen 1
04.4.2 Maschinenraum Holz/Metall 40 m2
bis 36 Klassen 2
Kombiräume und die dazugehörenden Material- und Maschinenräume sind zusammenhängend anzuordnen. Je nach Lage der
Unterrichtsräume sind bei 2 oder 3 Kombiräumen auch 2 oder 3
Materialräume und pro Kombiraum 2 Maschinenräume vorzusehen.
05 Reservezimmer und Zusatzräume
05.1 Reservezimmer (Klassenzimmer) 80 m2
bis 12 Klassen
05.2 Internet- und Kommunikationstechnologie 80 m2
05.3 Förderunterricht
80 m2
06 Musik
06.1 Musikzimmer 80 m2
Die Aula kann auch als Musikzimmer verwendet werden
07 Aula
07.1 Aula mit Foyer, Vorbereitung, Garderoben, Lager- und Magazin etc.
bedürfnisgerecht pro Schulstandort
Fläche: 20 m2/Klasse max. 400 m2
Die Aula dient vielfältigen Verwendungszwecken (Musikunterricht,
Feiern, Veranstaltungen, Musikvorträge, Arbeits- und Lernraum, ev.
sogar Aufenthaltsraum über Mittag. Falls eine geeignete Mehrzweckhalle zur Verfügung steht, wird auf die Aula verzichtet.
08 Hauswirtschaft
08.1 Küche für 4 Gruppen à 4 Schülerinnen/Schüler (16 Arbeitsplätze) 80 m2
bis 15 Klassen
08.1.1 Vorratsraum 20 m2
wenn die Küchen neben einander liegen
08.2 Ess- und Theorieraum 66 m2
bis 15 Klassen
08.3 Waschraum 5 m2
bis 36 Klassen 1
648.11_anhang1-2021-04-01.doc 4
wenn die Küchen neben einander liegen
09 Sport
09.1 Schulsporthallen mit zugehörigen Nebenräumen (Garderoben,
Duscheinrichtungen, Umkleidebereiche, Geräteräume) nach
BASPO Norm 201
09.2 Aussengeräteraum 50 m2
bis 36 Klassen 1
10 Mediathek
10.1 Mediathek je nach Grösse und Möglichkeiten der Schulanlage 150–250 m2
Eine Bibliothek dient auch als Arbeitsplatz für Schülerinnen und
Schüler und kann auch, je nach Lage, auf 2 miteinander verbundene Räume verteilt werden.
Bis 500 Schülerinnen und Schüler = 250 m2
pro weitere 100 Schülerinnen und Schüler zusätzlich 25–30 m2
Bibliothek Lehrerinnen und Lehrer wird vorzugsweise im Arbeits-
und Aufenthaltsbereich der Lehrpersonen integriert. Wird die Lehrerinnen- und Lehrerbibliothek in der Mediathek untergebracht, ist
dafür der entsprechende Platzbedarf zusätzlich einzurechnen.
B Verwaltungs-, Betriebs- und Nebenräume, Pausen- und Verkehrszonen mit Richtgrössen
Die Grösse der Räume und der Flächen wird in bestehenden Gebäuden den örtlichen Gegebenheiten der Gesamtanlage angepasst.
11 Schulleitung
11.1 Schulleitung (in der Regel mit 2–3 Arbeitsplätzen) 50 m2
11.1.1 Archivraum Schulleitung 6 m2
11.2 Sekretariat (in der Regel mit 2 Arbeitsplätzen) 25 m2
11.3 Kopierraum Lehrpersonen 10 m2
11.3.1
Kopierraum Schülerinnen und Schüler
bis 12 Klassen
5 m2
bis 2
bis 3
bis 4
bis 6
11.4 Besprechungsraum (auch in Kombination mit Gruppenräumen) 15 m2
11.5 Sprechzimmer für Schulsozialdienst 20–33 m2
11.6 Sprechzimmer für BerufsWegBereitung (BWB) 20–33 m2
12 Lehrerinnen und Lehrer
12.1 Aufenthaltsraum 3.00 m2/Kl.
12.2 Arbeitsraum mit Arbeitsplätzen inkl. UKV-Anschlüssen, Schränken
für Unterrichtsmaterial und Fachbibliothek. Bei entsprechender lokaler Rücksichtnahme, Nutzung von Klassenzimmern als Arbeitsplätze von Lehrerinnen und Lehrern möglich.
4.00 m2/ Kl.
12.3 Garderobe und Effektenraum 1
648.11_anhang1-2021-04-01.doc 5
12.4 Materialraum für Lehrmittel 2.00 m2/Kl.
12.5 WC für Lehrpersonen gem. Richtlinien
12.6 Teamarbeitsraum (evtl. auch in Kombination mit Gruppenräumen) 15 m2
13 Hausdienst
13.1 Loge Hauswart 15 m2
13.2 Werkstatt Hauswart 20 m2
13.3 Personalraum (Garderobe/Dusche für Personal / Hauswartung) 15 m2
13.4 Sanitätsraum (wird in der Regel in einem Lehrpersonenzimmer eingerichtet)
13.5 Putzraum, Anzahl je nach Lage 6 m2
13.6 Lager für Putzmaterial 20 m2
13.7 Lager für Schulmobiliar 50 m2
13.8 Einstellraum für Betriebsmaschinen der Grösse der
Anlage angepasst
13.9 Einstellraum Entsorgung den Möglichkeiten angepasst
14 Allgemein- und Nebenräume
14.1 WC-Anlagen für Schülerinnen/Schüler inkl. Behinderten-WC gem. Richtlinien
und gesetzlichen Vorschriften
14.2 Lagerräume der Anlagengrösse angepasst
14.3 allgemeine Haustechnikräume
nach Erfordernis
15 Pausen- und Verkehrszonen
15.1 Windfang / Haupteingang
15.2 Eingangshalle / Foyer
15.3 Aufenthaltsraum für Lernende (Fläche aufgeteilt auf mehrere Räume). Nötig, wenn keine Mittagstisch-/Tagesstrukturräume zur Verfügung stehen. Bei der Dimensionierung sind im Einzelfall die lokalen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
6.00 m2/Kl.
15.3.1 Flächen für persönliche Materialschränke für Schülerinnen/Schüler
15.4 Mittagstischinfrastruktur / Tagesstruktur
80 m2
15.5 Erschliessungs- und Fluchtkorridore
15.6 Erschliessungs- und Fluchttreppen
15.7 Waren- und Personenlift (rollstuhlgängig) gem. gesetzlichen Vorschriften
16 Aussenanlagen
16.1 Pausenhalle offen der Grösse der
Anlage angepasst
7.5 m2 / Klasse
648.11_anhang1-2021-04-01.doc 6
16.2 Pausenplatz der Grösse der
Anlage angepasst
72 m2 / Klasse
16.3 Parkierung
16.3.1 Parkierung PW gem. gesetzlichen Vorschriften
16.3.2 Parkierung SuS 2 Räder (gedeckt, gut einsehbar)
Parkierung LP 2 Räder (gedeckt, gut einsehbar, abschliessbar)
11 pro Klasse
1 pro Klasse
16.4 Sportflächen
16.4.1 Spielplatz (Allwetterbelag) 1
16.4.2 Rasenspielfeld 1
16.4.3 Sprung-, Stoss- und Wurfanlage zusammen mit Allwetterplatz
und/oder Laufbahn
16.4.4 Laufbahn (4 Bahnen/Allwetterbelag): inkl. An- und Auslauf maximal 125 m
16.5 Grünflächen und Rabatte der Anlage angepasst
16.6 Grünschnittdeponie der Anlage angepasst
C Multifunktionale Raumkonzepte
17 Lernlandschaften
Diese Raumkonzeption setzt sich anteilig aus dem Flächenbudget
der Raumprogrammrichtlinie unter Einbezug von Verkehrs- und
Nebennutzflächen zusammen.
Eine Lernlandschaft (bestehend aus Lernatelier, Gruppenraum,
Klassenzimmer, usw.) bildet eine Einheit (Cluster).
Voraussetzung und Grundlage für die Konzeption einer Schulanlage mit Lernlandschaften (oder andere Konzeptionen) ist das Vorliegen eines genehmigten Schulprogramms mit pädagogischem Konzept. Das Flächenbudget gemäss dieser Raumprogrammrichtlinie
muss eingehalten sein.
