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title: "Verordnung über die Bekämpfung der Ausbreitung der Asiatischen Gelbfuss-Hornisse"
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provisions: 5
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# Verordnung über die Bekämpfung der Ausbreitung der Asiatischen Gelbfuss-Hornisse

## Art. 1 {#art_1}

Zweck
1 Die Asiatische Gelbfuss-Hornisse, Vespa velutina, ist eine invasive gebietsfremde Art. Ihre Verbreitung wird auf dem Kantonsgebiet bekämpft.

## Art. 2 {#art_2}

Bekämpfungsmassnahmen
1 Die Bekämpfung der Ausbreitung der Asiatischen Gelbfuss-Hornisse erfolgt
durch die Suche und die Zerstörung der Nester mittels geeigneter technischer
Mittel und Chemikalien, die gemäss der geltenden Gesetzgebung zugelassen
sind.
2 Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen, welche die tatsächliche
Gewalt über das Grundstück haben, sind verpflichtet, den Zutritt zu ihrem
Grundstück für die Suche oder Zerstörung der Nester zu gewähren.
721.1.31
3 Wenn die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder die Personen, welche die
tatsächliche Gewalt über das Grundstück haben, sich der Zerstörung eines auf
ihrem Grundstück befindlichen Nests widersetzen, kann das Amt für Wald
und Natur die Zerstörung anordnen.

## Art. 3 {#art_3}

Finanzierung
1 Die Kosten der Zerstörung der Nester gehen zu Lasten der Person, welche
die Nestzerstörung beantragt.
2 Der Staat kann die Bekämpfung der Ausbreitung der Asiatischen Gelbfuss-
Hornisse finanziell unterstützen.

## Art. 4 {#art_4}

Meldepflicht
1 Jedes Auftreten oder jeder Verdacht auf Anwesenheit der Asiatischen Gelbfuss-Hornisse oder ihrer Nester muss auf der Plattform «asiatischehornisse.ch» gemeldet werden.

## Art. 5 {#art_5}

Verfahren
1 Die in Anwendung dieser Verordnung erlassenen Verfügungen können nach
dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege 1) mit Beschwerde angefochten
werden.
2 Die Beschwerde gegen eine in Anwendung von Artikel 2 Abs. 3 erlassene
Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.
1) SGF 150.1
721.1.31
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
26.05.2026 Erlass Grunderlass 01.07.2026 2026_040
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 26.05.2026 01.07.2026 2026_040
