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title: "Km vom 19. Dezember 2000 des Beschlusses Nr. 47/2000 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses"
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# Km vom 19. Dezember 2000 des Beschlusses Nr. 47/2000 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

## Art. 1 {#art_1}

Der folgende Artikel ist in Protokoll 31 des Abkommens nach Art. 18 (Austausch nationaler Beamter zwischen Verwaltungen) hinzuzufügen:

## "Art. 19 Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede {#art_19}

1) Die Vertragsparteien verstärken ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede im EWR durch einen finanziellen Beitrag der EWR/EFTA-Staaten. Zu diesem Zweck wird für den Zeitraum 1999 bis 2003 ein Finanzinstrument geschaffen.
2) Gemäss Art. 82 Abs. 1 Bst c des Abkommens und im Einklang mit den in Anlage 4 zu diesem Protokoll festgelegten Durchführungsbestimmungen leisten die EWR/EFTA-Staaten für die in Abs. 1 vereinbarte Zusammenarbeit einen Beitrag von 119.6 Mio. EUR. Dieser Beitrag ist in fünf gleichen jährlichen Tranchen für Mittelbindungen bereitzustellen."

## Art. 2 {#art_2}

Der Anhang dieses Beschlusses wird dem Protokoll 31 als Anlage 4 beigefügt.

## Art. 3 {#art_3}

Dieser Beschluss tritt am 23. Mai 2000 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.
Er gilt vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2003.

## Art. 4 {#art_4}

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaftenveröffentlicht.
Brüssel, den 22. Mai 2000
(Es folgen die Unterschriften)
