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title: "Räume im öffentlichen Interesse"
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# Räume im öffentlichen Interesse

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KOMMUNALER RICHTPLAN
31032 - 10.3.2025
Die Gemeindeschreiberin:Der Gemeindepräsident:
Vom Gemeinderat beschlossen am 8. April 2025
Abteilung Planung/Bau
Baar, 5.4.2023 Der Abteilungsleiter: René Strehler
Vom Gemeinderat verabschiedet am 13.12.2022
Die Gemeindeschreiberin: Andrea BertolosiDer Gemeindepräsident: Walter Lipp
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion
Zug, 5.7.2023 Der Kantonsplaner: René Hutter
Publiziert im Amtsblatt am 2. Mai 2024
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 2. Mai - 5. Juni 2024
Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau
Gemeinde BaarKanton Zug
1:15'000
Von der kantonalen Baudirektion genehmigt am
Kappel am Albis (ZH)
Hausen am Albis (ZH)
Steinhausen (ZG)
Zug (ZG)
Menzingen (ZG)
Neuheim (ZG)
Deinikon
Sihlbrugg
Blickensdorf
Inwil
Quartierfreiräume (bestehend/geplant)
Bahnlinie / Bahnhof
(bestehend/geplant)
Öffentliche Bauten
Kommunale Festlegungen (Genehmigungsinhalt)
Informationsinhalte (Nicht Gegenstand der Genehmigung)
Landschaftsrouten
Zentrale Entwicklungsachse
Dichtes Siedlungsgebiet
(mehrheitlich Mischgebiete/Arbeitsplatzgebiete/Ortskerne)
Durchgrüntes Wohngebiet
Quartierrückgrat
Strassenräume mit hoher ortsbaulicher Bedeutung
Wohnstrassen
Zweckgebundene Freiräume und Entwicklungsgebiete zur
Erfüllung öffentlicher Aufgaben (bestehend/geplant)
Strassenraumaufwertung
Strassenräume mit mittlerer ortsbaulicher Bedeutung
Autobahn(-zubringer)
Begegnungsorte (bestehend/geplant)
Landschaftsschutzgebiete
Verdichtungsgebiete
Verbindungskorridore
Wald
Gewässer
Gebiete mit Ortsbildschutz
ISOS-Gebiete mit Erhaltungsziel A/B/C
ISOS-Gebiete mit Erhaltungsziel a/b
Strassensperre für MIV
Verweis auf Richtplantext
F
H
F
F
F
F
I
E
F
G
N
K
L
J
ext
Räume im öffentlichen Interesse
1:10'000
Richtplantext (Genehmigungsinhalt)
Allenwinden
Aussschnitt Allenwinden
Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
Bearbeitung: Lea Humbel
Grundlagedaten
Amtliche Vermessung (Baar): zugmap.ch vom 10. August 2021
Amtliche Vernessung (Umgebung): ARE, Kanton Zürich vom 10. August 2021
0 500 m200100
E) Strassenraumaufwertung
Für die in der Richtplankarte bezeichneten Strassen ist im Rahmen von Sanierungsprojekte eine
Strassenraumaufwertung zu prüfen.
- Zentrale Entwicklungsachse
- Strassenräume mit hoher und mittlerer ortsbaulicher Bedeutung
- Quartierrückgrat
- Wohnstrassen
- Landschaftsrouten
F) Strassentypen
Die Strassen werden mit Bezug auf ihre Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild differenziert gestaltet. Die
Gemeinde definiert Standards für die nachfolgenden Strassentypen:
D) Klimaangepasste Gestaltung
Die Strassenräume werden an die zukünftigen klimatischen Anforderungen angepasst. Der Versiegelungsgrad
ist wo möglich zu minimieren. Baumpflanzungen auf Privatgrund sind zu erleichtern (Strassenabstand).
A) Bedeutung und Zuständigkeiten
Die Richtplankarte Räume im öffentlichen Interesse charakterisiert das Strassennetz aus ortsbaulicher Sicht, legt
Grundsätze zur Gestaltung des öffentlichen Raums fest und bezeichnet Standorte für Quartierfreiräume,
Begegnungsorte, zweckgebundene Freiräume und Verbindungskorridore.
Einträge in der kommunalen Richtplankarte, die Kantonsstrassen betreffen, bewirken, dass sich die Gemeinde
beim kantonalen Tiefbauamt für entsprechende Massnahmen einsetzt.
B) Genereller Gestaltungsgrundsatz
Strassen, Wege, Plätze und Freiräume sind unter Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmenden,
der Sicherheit, der Umwelt und unter Beachtung der künftigen klimatischen Bedingungen, der Topografie und
des Quartier- und Ortsbildes zu gestalten.
C) Abstimmung zwischen öffentlichem Raum und privaten Vorzonen
Die Gestaltung des öffentlichen Raums und der privaten Vorzonen (Strassenabstände/Baulinienräume) ist zu
koordinieren und nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen.
H) Quartierfreiräume
Die Gemeinde sichert den Raum für die in der Richtplankarte bezeichneten Quartierfreiräume. Im Rahmen von
Sondernutzungsplänen sind zusätzliche öffentlich zugängliche Freiflächen in angemessener Grösse zu sichern.
I) Zweckgebundene Freiräumeund Entwicklungsgebiete
Die Gemeinde sichert den Raum für die in der Richtplankarte bezeichneten zweckgebundenen Freiräume.
Bauten und Anlagen sind schonungsvoll in die bauliche und landschaftliche Umgebung zu integrieren.
G) Begegnungsorte
Die Gemeinde Sichert den Raum für die in der Richtplankarte bezeichneten Begegnungsorte. Auf öffentlichem
Grund sind weitere Begegnungsorte zu prüfen.
J) Gebiete mit Ortsbildschutz
Die Gebiete mit Ortsbildschutz sind in ihrer Struktur und in ihrem Charakter zu erhalten und zeitgemäss
weiterzuentwickeln. Innovative Lösungen zur Weiterentwicklung des Ortsbildes werden erprobt und gefördert.
L) Verbindungskorridore
Die Verbindungskorridore bezwecken die Erreichbarkeit der Erholungs- und Freihaltegebiete in Kombination
mit ökologischen Aufwertungen. Im Bereich der Verbindungskorridore sind öffentliche Fuss- und Radwege
vorzusehen (vgl. Richtplankarten Fuss-und Veloverkehr), bestehende Bestockungen zu erhalten, neue Baumbepflanzungen anzustreben sowie Bachrevitalisierungen und Freihaltebereiche zu prüfen. Die Umsetzung
der Verbindungskorridore im Bereich der Siedlung hat im Rahmen von Bebauungsplänen, Baulinienplänen und
Quartiergestaltungsplänen zu erfolgen.
M) Siedlungsökologie (ohne Karteneintrag)
Zur Förderung einer naturnahen Umgebungsgestaltung im Siedlungsgebiet sind insbesondere m Rahmen von
Sondernutzungsplänen entsprechende Vorgaben zu prüfen. Zu beachten sind die Inhalte im Landschaftsentwicklungskonzept (LEK).
N) Landschaftsschutzgebiete
Die kommunalen Landschaftsschutzgebiete umfassen in der Ausgangslage die im kantonalen Richtplan
festgelegten Landschaftsschongebiete sowie die gemeindlichen Erweiterungen. In diesen Gebieten ist die
Vielfalt und Eigenart der Landschaft zu erhalten und zu pflegen. Die Gebiete Lorzenebene, Sennweid, Baar/Inwil
und Walterswil/Sihlbrugg bezwecken die Aufwertung des Landschaftsbildes mit geeigneten Elementen (z. B.
Hecken, Feldgehölze, Hochstammobstbäume, Waldrandabstufung).
K) Verdichtungsgebiete
Bei der baulichen Verdichtung ist die Verkehrsinfrastruktur auf die höhere Personendichte auzurichten und das
bestehende Netz insbesonder für den Fuss- und Veloverkehr auszubauen. Es sind zusätzliche Plätze und
Begegnungsorte zu schaffen.
