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title: "Quartiergestaltungsplan «Vogelwinkel»"
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provisions: 1
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# Quartiergestaltungsplan «Vogelwinkel»

## § 1 des Quartierfreiraums zu vertiefen und gemäss {#par_1}

Bauordnung rechtlich zu sichern.
Bebauung
Die Anforderungen an Arealbebauungen gemäss § 17 BO sind
zu erfüllen und die dazugehörigen Richtlinien der Gemeinde
Baar zu beachten. Die Inhalte des Quartiergestaltungsplans
sollen in einem Studienverfahren konkretisiert werden. Aufgrund der Hang- und Aussichtslage soll das Siegerprojekt in
einem Bebauungsplan umgesetzt werden.
Der in den Plänen durch Höhenkoten, Sektoren und Neigungswinkel umschriebene Ausblick „Wegkreuz" darf weder durch
Bauten, Anlagen und Bäume beeinträchtigt werden. Bei der
Sitzbank am Waldrand ist mit dem ersten Baugesuch ein Gesuch zur Erstellung einer Aussichtsplattform einzureichen. Die
Plattform ist spätestens mit der Realisierung der ersten Bauetappe zu erstellen. Der Bestand und der Unterhalt sind durch
die Korporation Baar-Dorf gegenüber der Einwohnergemeinde
Baar im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens vertraglich zu
sichern.
Nutzung
Mindestens 50% der Wohnungen müssen auch für Behinderte
zugänglich und an deren Bedürfnisse anpassbar sein.
Suter • von Känel • Wild • AG
Anrechenbare
Geschossfläche
Kleinwohnungsanteil
Quartierfreiraum
Spielflächen
Siedlungsrand
Haupterschliessung
Anforderungen
Quartiergestaltungsplan Vogelwinkel, Baar
Handlungsanweisungen
Im Rahmen eines Bebauungsplans darf bei Verzicht auf Attikageschosse die nicht anrechenbare Geschossfläche der Dachgeschosse in die Vollgeschosse integriert werden.
Es wird ein Kleinwohnungsanteil bis 31/ 2 Zimmer von 10% -
20% angestrebt.
Freiräume
Mindestens 530 m2 der anrechenbaren Landfläche ist als
öffentlicher Quartierfreiraum an bezeichneter Lage auszuscheiden.
Der Quartierfreiraum ist von oberirdischen Bauten frei zu halten
und attraktiv zu gestalten.
Wegleitend zur Ausgestaltung des Quartierfreiraumes ist das
Merkblatt Quartierfreiraum der Gemeinde Baar.
Die Spielflächen gemäss Bauordnung sollen zusammen mit
dem Quartierfreiraum an bezeichneter Lage zusammengefasst
werden, so dass eine grosszügige gut besonnte und attraktiv
gestaltete Anlage für die Quartierbewohner entsteht.
Die Bauten am Siedlungsrand sind so anzuordnen, dass drei,
ca. 10 m breite, Zwischenräume offen bleiben. Die Zwischenräume sind naturnah zu gestalten.
Ersch Iiessu ng
Das Gebiet Vogelwinkel ist über die bestehende Quartierstrasse im Nordwesten des Grundstückes zu erschliessen.
Die im Plan bezeichneten Ausbaugrössen sind wegleitend.
Längs der Quartierstrasse im Abschnitt Aegeristrasse bis zur
ersten Verzweigung der Himmelrichstrasse ist aufgrund des
zusätzlichen Verkehrsaufkommens ein Trottoir zu erstellen.
Soweit notwendig unterstützt die Gemeinde die Korporation
beim Landerwerb im Sinne des kommunalen Strassenreglements.
Der Wendebereich ist platzartig zu gestalten.
3 Suter • von Känel • Wild • AG
Parkplatzangebot
Anordnung der
Parkierungsanlagen
Veloabstellplätze
Entwässerung
Gru ndwassersch utz
Lärm
Energie
Entsorgung
Quartiergestaltungsplan Vogelwinkel, Saar
Handlungsanweisungen
Das erforderliche Parkplatzangebot ist gemäss VSS-Norm 640
281 zu bestimmen.
Die Parkplätze für Bewohner sind zweckmässig in einer Tiefgarage zusammenzufassen. Die Zu- und Wegfahrt hat an der im
Situationsplan schematisch bezeichneter Stelle zu erfolgen. Die
Tiefgaragenrampen sind zu minimieren und gut in die Überbauung und Umgebung zu integrieren.
Es sind möglichst viele Besucherparkplätze in die Tiefgarage zu
integrieren. Die übrigen Besucherparkplätze dürfen oberirdisch
angeordnet werden. Diese sind gut in den Aussenraum zu
integrieren.
Der Grundeigentümer hat auf dem Grundstück an geeigneter
Lage ein attraktives Angebot an Veloabstellplätzen zu schaffen.
Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern.
Das anfallende und unverschmutzte Meteorwasser ist auf dem
Grundstück einer Retentionsanlage zuzuführen.
Umwelt
Es sind die Schutzbestimmungen des Gewässerschutzbereichs
Au zu beachten.
Aufgrund der Lärmberechnung sind keine speziellen Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung zu ergreifen.
Es ist eine rationelle Energienutzung anzustreben. Für die
Wärmeerzeugung dürfen keine fossilen Energien eingesetzt
werden.
Für die Abfallentsorgung ist im Bereich der Wendeanlage eine
Sammelstelle vorzusehen. Anzustreben sind Unterflurcontainer.
Suter • von Känel • Wild • AG
