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# Vereinsreglement

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Gemeinde Schaan
Rathaus / Landstrasse 19, FL-9494 Schaan, Telefon +423 237 72 00, Fax +423 237 72 09
info@schaan.li, www.schaan.li
Reglement für Vereins- und
Förderbeiträge an Schaaner
Vereine
Sinn und Zweck der Gemeindebeiträge
Für die Gemeinde Schaan ist ein vielschichtiges Vereinsleben auf den Gebieten Sport, Kultur
und sinnvoller Freizeitgestaltung ein wichtiger Faktor zur Förderung des Wohlbefindens im
Rahmen der dörflichen Gemeinschaft. Zur Aufrechterhaltung einer geordneten Vereinsstruktur
und zur Förderung der Vereinsjugend entrichtet die Gemeinde an die Vereine jährlich finanzielle
Beiträge nach Massgabe der nachfolgenden Richtlinien.
Aufnahme in die Vereinsliste
Aufnahme in die Vereinsliste finden diejenigen Vereine, die länger als drei Jahre in Schaan den
offiziellen Vereinssitz haben und keine kommerziellen Ziele verfolgen. Anträge auf Aufnahme in
die Vereinsliste sind schriftlich an die Gemeinde zu richten. Dem Antrag sind die Vereinsstatuten, Vereinsberichte, das Gründungsprotokoll und eine aktuelle Mitgliederliste (mit Adressen-
und Altersangabe der aktiven Vereinsmitglieder) beizulegen.
Die Vereinsliste regelt die finanziellen Zuschüsse. Über die Vergabe dieser Zuschüsse entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der zuständigen Kommissionen.
Neu gegründete Schaaner Vereine, welche sich in der dreijährigen Wartefrist befinden, erhalten
keinen jährlichen Beitrag.
Religiöse und politische Vereine werden nicht in die Vereinsliste aufgenommen.
Die zuständige Kommission empfiehlt dem Gemeinderat nach Ablauf der 3-jährigen Wartefrist
die Aufnahme oder allenfalls die Ablehnung des Antragstellers sowie die Zuteilung in die
entsprechende Vereinskategorie:
A. Schaaner Ortsvereine
Schaaner Ortsvereine sind Vereine, die ganzjährig einen aktiven Beitrag im kulturellen, sozialkaritativen, bildenden oder sportlichen Bereich leisten und die Mitgliedschaft für alle weiteren
Interessierten zugänglich ist.
B. Allgemeine Vereine
Allgemeine Vereine sind Schaaner Vereine, die einen speziellen Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit in Schaan und zur Förderung des Gemeinwesens leisten, spezielle Interessen
verfolgen und die Mitgliedschaft für alle weiteren Interessierten zugänglich ist.
Sie erhalten auf Vorschlag der jeweiligen Kommission und auf Beschluss des Gemeinderates
einen jährlichen Unkostenbeitrag von maximal CHF 800.--.
1. Recht auf Berücksichtigung bei der Beitragsausschüttung
Alle in Schaan domizilierten Vereine, die folgende Kriterien erfüllen:
Vereine, die
a) in der Vereinsliste der Gemeinde Schaan eingetragen sind;
b) mindestens 10 aktiv am Vereinsleben teilnehmende Mitglieder aufweisen;
c) regelmässig und aktiv kulturelle, sportliche, sicherheitstechnische, soziale, karitative oder
bildende Aufgaben als Beitrag zur Dorfgemeinschaft wahrnehmen;
und
bei Bedarf und Anfrage der Gemeinde bzw. der Sport- und/oder Kulturkommission jährlich
bei mindestens einem öffentlichen Anlass der Gemeinde Schaan unentgeltlich mitarbeiten;
oder
selbst einen öffentlichen Anlass für die Gemeinde Schaan organisieren.
2. Kürzung oder kein Anrecht auf Vereinsbeiträge / Löschung aus der Vereinsliste /
Anpassung der Einstufung der Vereine
Nicht in die Vereinsliste aufgenommen werden Landesverbände, welche anderweitig vom Land
oder einer vom Land Liechtenstein beauftragten Institution (z.B. LOC oder Kulturstiftung
Liechtenstein) regelmässig Beiträge erhalten. Ausnahme bildet die Unterstützung im Bereich
Jugend und Sport (J+S).
Bereits in die Vereinsliste aufgenommene Vereine, welche eines der Kriterien a) bis c) unter
Punkt 1. nicht erfüllen, wird der Gemeindebeitrag gekürzt.
Wenn die Vereine die Kriterien gemäss Vereinskategorie oder die unter Punkt 1. erwähnten
Kriterien nicht mehr erfüllen, können sie umgestuft werden.
Die Vereinszuteilung wird jährlich durch die zuständige Kommission überprüft. Die Neuzuteilung
erfolgt nach Empfehlung der Kommission durch den Gemeinderat.
Wenn die Vereine eine Umstufung beantragen möchten, muss dies mit Begründung an die
zuständige Kommission erfolgen. Diese gibt eine Empfehlung zu Handen des Gemeinderates
ab. Die Umstufung muss durch den Gemeinderat bestätigt werden.
Vereine, welche in zwei oder mehr Gemeinden ansässig sind, haben grundsätzlich die Möglichkeit, Vereinsbeiträge aus den entsprechenden Gemeinden zu erhalten. Es muss allerdings
durch die Vereine gewährleistet werden, dass die einzelnen Mitglieder nur in einer Gemeinde
angemeldet werden. Reine Grundbeiträge aus anderen Gemeinden sind akzeptiert.
Bei Missbrauch jeglicher Form kann der Beitrag im Folgejahr zurückbehalten werden.
Der Vereinssitz in Schaan ist zwingend. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Verein per sofort
aus der Vereinsliste gelöscht.
3. Berechnung des Gemeindebeitrages
3.1. Gesamtbeitrag
Der Gesamtbeitrag summiert sich aus drei Teilbereichen:
1. Grundbeitrag
2. Beitrag für Jugendförderung
3. Sonderbeiträge
3.2. Auszahlung
Der Gesamtbeitrag wird gestaffelt ausbezahlt. Die in Schaan wohnhaften Mitglieder eines
Vereins werden beim Gesamtbeitrag wie folgt berücksichtigt:
Ist der Anteil der in Schaan wohnhaften Mitglieder:
a) mindestens 80% erfolgt die Auszahlung des Gesamtbeitrages zu 100%
60% erfolgt die Auszahlung des Gesamtbeitrages zu 90%
40% erfolgt die Auszahlung des Gesamtbeitrages zu 70%
20% erfolgt die Auszahlung des Gesamtbeitrages zu 50%
b) kleiner als 20% erhält der Verein ein Pauschalbetrag von CHF 800.--
3.3.a) Grundbeitrag
Der Grundbeitrag berücksichtigt das offizielle Alter des Vereins:
0 - 10 Jahre CHF 800.--
11 - 40 Jahre CHF 1'600.--
41 - 80 Jahre CHF 2'400.--
81 - und mehr Jahre CHF 3'200.--
3.3.b) Beitrag für Jugendförderung
Mit der Jugendförderung soll vor allem die Vereinsbasis unterstützt werden. Dieser Beitrag ist
abhängig von der Anzahl Kinder und Jugendlicher im Verein.
Berechnung der Jugendförderung:
1. Anzahl Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre x Beitrag CHF 35.--.
2. Anzahl Kinder und Jugendliche dividiert durch die Anzahl Aktivmitglieder multipliziert mit
CHF 2'000.--.
3.3.c) Sonderbeiträge für Kulturvereine
Um die Vereine an ein gewisses Leistungsprinzip zu binden, werden für besondere Aktivitäten
sowie für nachweisbare Mehraufwände Sonderbeiträge vergütet:
K1 Teilnahme an Wettkämpfen in der Ober- oder
Kunststufe
CHF 1'000.--
K2 Unterhalt einer oder mehrerer eigenen Kinder-
oder Jugendsektionen
Anzahl Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
- 1 - 14
- 15 - 34
- 35 - 64
- > 65
CHF 1'000.--
CHF 1‘500.--
CHF 2‘000.--
CHF 2‘500.--
K3 Beitrag für nur geringfügige Inanspruchnahme von
gemeindeeigener Infrastruktur (keine Dauerbelegung
von Gemeinderäumen etc.)
CHF 1'000.--
Dirigentenbeiträge werden als Sonderbeiträge pauschal ausbezahlt und sind in einem
separaten Reglement geregelt.
3.3.d) Sonderbeiträge für Sportvereine
Um die Vereine an ein gewisses Leistungsprinzip zu binden, werden für besondere Aktivitäten
sowie für nachweisbare Mehraufwände Sonderbeiträge vergütet:
S1 Regelmässige Teilnahme an Meisterschaften, Wettkämpfen, etc.
CHF 1'000.--
S2 Ganzjährige Teilnahme von Mannschaften an oberklassigen Meisterschaften:
- höchste Kategorie (in CH oder A)
- zweithöchste Kategorie (in CH oder A)
CHF 3’000.--
CHF 1'000.--
S3 Beitrag für nur geringfügige Inanspruchnahme von
gemeindeeigener Infrastruktur (keine Dauerbelegung
von Sportstätten etc.)
CHF 1'000.--
S4 Unterhalt von Juniorenabteilungen, welche an Wettkämpfen teilnehmen und regelmässige Trainings in
Gruppen durchführen, die von ausgebildeten Trainern
mit J+S-Ausbildung trainiert werden.
Anzahl Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:
- 1 - 14
- 15 - 34
- 35 - 64
- > 65
CHF 1'000.--
CHF 1‘500.--
CHF 2‘000.--
CHF 2‘500.--
3.3.e) Beiträge für Vereinsjubiläen
Für Vereinsjubiläen werden auf entsprechendes Gesuch, welches 1 Jahr im Voraus (bitte mit
separatem Schreiben) bei der Gemeinde eingereicht werden muss, folgende Beiträge entrichtet:
25 Jahre CHF 2'500.--
50 Jahre CHF 5'000.--
75 Jahre CHF 7'500.--
100 Jahre CHF 10'000.--
125 Jahre CHF 10'000.--
150 Jahre CHF 10‘000.--
175 Jahre CHF 10‘000.--
200 Jahre CHF 10‘000.--
etc.
4. Voraussetzungen / Einreichung der Unterlagen
Für den Anspruch eines Gemeindebeitrages sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Erfüllung der Kriterien nach Punkt 1., a) bis c).
- Termingerechte Eingabe des vollständig ausgefüllten Fragebogens und des Berechnungsblattes für Vereinsbeiträge (Poststempel oder Eingangsstempel der Gemeinde).
Nicht rechtzeitig eingereichte Unterlagen sowie unwahre Angaben führen zur Kürzung
oder Streichung des Beitrages.
- Je eine vollständige Namensliste mit Adressen und Jahrgängen der Vereinsmitglieder,
wobei diese in 2 Kategorien einzuteilen sind:
- Aktivmitglieder unterteilt in
 Vereinsmitglieder bis 18 Jahre
 Vereinsmitglieder ab 19 Jahren
- Passivmitglieder
- Abgabe des Jahresberichtes des vergangenen Vereinsjahres, des Protokoll der GV
und der Jahresrechnung.
5. Ausschüttung des Vereinsbeitrages
Über die Ausschüttung entscheidet der Gemeinderat auf Vorschlag der zuständigen Kommission. Dem Gemeinderat bleibt es vorbehalten, Beitragskürzungen resp. -erhöhungen vorzunehmen.
6. Unterstützungsbeiträge für in Schaan wohnhafte minderjährige Mitglieder
von Schaaner Vereinen
Der Gemeinde Schaan ist es ein wichtiges Anliegen, dass auch Kinder von finanzschwachen
Familien die Möglichkeit haben, ihre Hobbys bei Schaaner Kultur- und Sportvereinen ausüben
können. Aus diesem Grunde besteht seit dem 1. Januar 2022 ein niederschwelliges Unterstützungsprogramm. Unterstützt werden sowohl Vereinsbeiträge als auch allfällige Ausrüstungsgegenstände bis zu einem Maximalbetrag von CHF 200.-- pro minderjährigem Kind pro
Jahr.
Anträge können durch die Eltern von betroffenen Kindern oder durch die entsprechenden
Vereine eingereicht werden. Diese Anträge müssen schriftlich an die Gemeinde Schaan, z.Hd.
der Kultur- bzw. Sportkommission gerichtet werden (Brief oder Email an info@schaan.li).
Benötigt werden neben den Kontaktdaten der Name des Kindes und des Schaaner Vereins,
eine kurze Schilderung der (Not-)Situation und die Bankverbindung.
7. Nutzung der Räumlichkeiten und Plätze des SAL
Die Nutzung der Räumlichkeiten und Plätze des SAL wird in einem separaten Reglement
geregelt.
8. Genehmigung
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23. Oktober 2024, Trakt. Nr. 222, werden folgende Vereine
von der Vereinsliste gelöscht: Verein Budokan, Crossroads-Country-Club und Chikudo Martial
Arts. Wegen Vereinsauflösung wird auch der Verein Woodless-Brassband von der Vereinsliste
gestrichen.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 11. Dezember 2024, Trakt. Nr. 272, wird die Liechtensteinische Seniorenbühne von der Vereinsliste gelöscht.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 07. Mai 2025, Trakt. Nr. 101, wird der Weinbauverein Schaan
in die Vereinsliste aufgenommen.
Schaan, 08. Mai 2025
r Vereinsreglement.docx
Gemeindevorstehung Schaan
Daniel Hilti
Gemeindevorsteher
Anhang
Vereinsliste
A. Schaaner Ortsvereine
Zuständigkeit Kulturkommission Zuständigkeit Sportkommission
- Astronomischer Arbeitskreis - Basketballclub „Woodchucks“
- Divertimento Chor - Billardclub
- Freiw. Feuerwehr - Boccia-Club
- Funkenzunft - Fussballclub
- Guggamusik Plunderhüüsler - Ideal Capoeira - Afro-bras. Tanzkampfverein
- Guggamusik Röfischrenzer - Leichtathletikclub
- Guggamusig ratatätsch - Nordic Club Liechtenstein
- Handharmonika-Club - Radfahrerverein
- Harmoniemusik - Skiclub
- Verein Schaaner Imker - Tanzclub Liechtenstein
- Jodelclub Edelweiss - Tauchclub bubbles
- Laurentiuschor - Tennisclub
- Männerchor - Tischtennisverein
- Narrenzunft - Turnverein
- Ornithologischer Verein - Unihockeyclub
- Pfadfinder-/innen - Volleyballclub Galina
- Samariterverein
- Trachtenverein
B. Allgemeine Vereine
Zuständigkeit Kulturkommission Zuständigkeit Sportkommission
- Eisenbahn-Club - Agility Team Liechtenstein
- Feuerwehr Oldtimer Verein - Hundesportverein Liechtenstein
- Frauenverein - Rock’n‘Roll-Club
- Gourmetclub - Salsaclub "Salsita" Liechtenstein
- Höttle Bikers - VFK Verein für Krafttraining
- Rietgartenverein
- Weinbauverein
