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title: "Verordnung zum Entschädigungsreglement"
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provisions: 15
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# Verordnung zum Entschädigungsreglement

## Art. 1 {#art_1}

1
Die aufgeführten Entschädigungen für Kommissionsmitglieder basieren auf einem Landesindex von 104.6 Punkten (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte).
2
Der Gemeinderat ist berechtigt, je auf Jahresanfang hin die Teuerung ganz, teilweise oder nicht anzupassen. Er berücksichtigt dabei den entsprechenden Beschluss des Kantonsrates für die kantonalen Angestellten.

## Art. 2 Sitzungsgelder {#art_2}

1
Kommissionsmitglieder der Gemeinde – sofern sie nicht dem Gemeinderat angehören oder bei der Gemeinde im Monatslohn angestellt sind – erhalten folgende Entschädigungen:
a)
Mitglieder von Kommissionen für Sitzungen bis 2 Std. CHF 105.45 zusätzlich pro &frac12; Std. CHF 26.35. Die Entschädigung beinhaltet die Vor- und Nachbearbeitung der Sitzung
b)
Präsidenten / Präsidentinnen von Kommissionen zusätzlich pro Sitzung CHF 105.45
c)
Aktuare / Aktuarinnen von Kommissionen zusätzlich pro Sitzung CHF 94.10
d)
Für Aufträge ausserhalb von Kommissionssitzungen kann in Absprache mit der Abteilungsvorsteherschaft eine Entschädigung von CHF 52.70 pro Stunde ausbezahlt werden

## Art. 3 Pauschalen {#art_3}

1
Nehmen Kommissionsmitglieder – sofern sie nicht dem Gemeinderat angehören oder bei der Gemeinde im Monatslohn angestellt sind – an längeren Veranstaltungen teil oder werden sie an Veranstaltungen delegiert, kommen die Sitzungsgelder gemäss Art. 2 zur Anwendung:
a)
&frac12; Tag = 4.2 Stunden
b)
1 Tag = 8.4 Stunden

## Art. 4 Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission {#art_4}

1
Die Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission erhalten pro Stunde eine Entschädigung von CHF 87.85, der Präsident / die Präsidentin von CHF 106.70.

## Art. 5 Angestellte der Gemeinde und Mitglieder des Gemeinderates {#art_5}

1
Nehmen Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Gemeinde (Angestellte im Monatslohn) an Kommissionssitzungen teil, gilt dies als Arbeitszeit. Überzeit ist zu kompensieren.
2
Bei Mitgliedern des Gemeinderates sind die zeitlichen Aufwände mit der Grundentschädigung gemäss Entschädigungsreglement abgegolten.

## Art. 6 Zeitberechnung {#art_6}

1
Für die Berechnung der aufgewendeten Zeit sind der Beginn und das Ende der Präsenz an Sitzung oder Veranstaltung massgebend. Es wird jeweils auf die nächste &frac12; Std. aufgerundet. Bei Sitzungen ausserhalb der Gemeinde wird die Reisezeit mitberücksichtigt.

## Art. 7 {#art_7}

1
Der Stundenansatz für Mitglieder des Stimm- und Urnenbüros (inkl. der Mitglieder der Verwaltung) beträgt CHF 52.70.
2
Für die Mitarbeitenden der Verwaltung gilt die aufgewendete Zeit nicht als Arbeitszeit.

## Art. 8 Funktionäre Feuerwehr {#art_8}

1
Vgl. Anhang 1.

## Art. 9 Übrige Funktionen {#art_9}

1
Übrige Funktionen:
a)
Stabschef / chefin gemeindlicher Führungsstab:
CHF 1'440.00[1])
b)
Weibel / Weibelin:
CHF 3'260.00[2])
c)
Vizeweibel / Vizeweibelin:
CHF 1'500.00[3])
d)
Tiererhebungen und Viehzählung pro Bogen:
CHF 12.95
e)
Tiererhebungen und Viehzählung pro Stunde:
CHF 35.75

## Art. 10 {#art_10}

1
Vorgesetzte und Mitarbeitende achten darauf, die zu entschädigenden Spesen auf das Notwendige zu beschränken.

## Art. 11 Benützung privater Motorfahrzeuge {#art_11}

1
Wenn die dienstliche Benützung privater Motorfahrzeuge notwendig oder den Umständen nach angezeigt ist, besteht Anspruch auf CHF 0.70 pro gefahrenen Kilometer.
2
Für das Parkieren der Fahrzeuge werden die tatsächlichen Kosten entschädigt.
3
Mit den Entschädigungen sind alle Ansprüche aus der dienstlichen Benützung privater Motorfahrzeuge abgegolten, einschliesslich des Kostenanteils für Versicherungen.
4
Ereignet sich ein Schaden während einer Dienstfahrt mit dem privaten Fahrzeug, ist der Abteilung Finanzen / Wirtschaft sofort Meldung zu erstatten. Die Abteilung Finanzen / Wirtschaft meldet den Schaden den entsprechenden Versicherungen.

## Art. 12 Öffentliche Verkehrsmittel {#art_12}

1
Bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Billett auf Halbtax-Basis, 2. Klasse, vergütet. Nach Rücksprache mit der Leitung Personal können andere Lösungen getroffen werden.

## Art. 13 Unterkunft und Verpflegung {#art_13}

1
Die Gemeinde vergütet die Auslagen nach Spesenbeleg, maximal:
a)
Übernachtung mit Frühstück:
CHF 200.00[4])
b)
Mittagessen:
CHF 40.00[5])
c)
Nachtessen:
CHF 50.00[6])
2
In Ausnahmefällen kann mit die Leitung Personal eine andere Lösung getroffen werden.

## Art. 14 {#art_14}

1
Die Leitung Personal legt in Absprache mit dem Gemeindeschreiber / der Gemeindeschreiberin jährlich die Stundenlohnansätze fest, welche in diesem Anhang nicht geregelt sind.

## Art. A1-1 {#art_A1_1}

1
Funktionsentschädigungen Feuerwehr (ohne Teuerungszuschläge):
a)
Kommandant:
CHF 19'500.00
b)
Vizekommandant:
CHF 7'000.00
c)
Stabsoffizier:
CHF 5'800.00
d)
Korps- und Fachchef (siehe Abs. 7):
CHF 3'500.00
e)
Fourier:
CHF 1'000.00
f)
Web-Master:
CHF 1'000.00
2
Soldansätze Feuerwehr (einsatzbedingter Sold) (ohne Teuerungszuschläge):
a)
Ernstfalleinsatz, pro Stunde:
CHF 45.00
b)
Feuerwache, pro Stunde:
CHF 25.00
c)
Pikettdienst (GV FFZ), pro Einsatz:
CHF 200.00
d)
Pikettdienst (Mo.–Fr.), pro Tag:
CHF 40.00
e)
Pikettdienst (Sa, So, Feiertage), pro Tag:
CHF 262.00
3
Kurse (ohne Teuerungszuschläge):
a)
Halber Tag:
CHF 150.00
b)
Ganzer Tag:
CHF 300.00
c)
BLS/AED (Grundkurs / Repetitionskurs BLS/AED), pro Abend à 3 Std.:
CHF 55.00
d)
BLS/AED (Grundkurs / Repetitionskurs Ausbilder/in), pro Abend à 3 Std.:
CHF 70.00
4
Übungen / Trainings (ohne Teuerungszuschläge):
a)
Übungen, Korps, Kader, Spezialisten, Fahrtraining usw.. pro 2 Std.:
CHF 35.00
5
Sitzungen (ohne Teuerungszuschläge):
a)
Kommando, pro 2 Std.:
CHF 80.00
b)
Stab, pro 2 Std.:
CHF 80.00
c)
Offiziere, pro 2 Std.:
CHF 80.00
d)
Projekte, pro 2 Std.:
CHF 35.00
e)
Kader m. Ausbildungseinheit, pro 2 Std.:
CHF 35.00
f)
ERFA-Treffen, pro 2 Std.:
CHF 35.00
6
Spezielles (ohne Teuerungszuschläge):
a)
Gruppenführer, Jahressold:
CHF 200.00
b)
Ausbildungsverantwortliche Atemschutz, Jahressold:
CHF 500.00
c)
2. Offizier im Korps, Jahressold:
CHF 500.00
7
Verteilschlüssel für Funktionsentschädigungen Korps- und Fachchef (Addition je nach Erfüllung der verschiedenen Punkte zur Grundpauschale):
a)
Grundpauschale:
CHF 1'500.00
b)
Ausbildung Offizier:
CHF 500.00
c)
>15 AdF im Korps:
CHF 500.00
d)
>6 Übungen:
CHF 500.00
e)
Rekrutierung:
CHF 500.00
