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title: "Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement"
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# Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement

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495.223
Aargauer Kunsthaus
Aargauerplatz
CH-5001 Aarau
Tel. +41 62 835 20 30
Fax +41 62 835 23 29
Aargauer Kunsthaus
Benutzungs- und Gebührenreglement
gestützt auf § 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes (KG) vom 31. März 2009 1)
1 Allgemeines
Die Räumlichkeiten des Aargauer Kunsthauses dienen dazu, die Aargauische Kunstsammlung in vom
Aargauischen Kunstverein und Kunsthaus konzipierten Sammlungs- und Wechselausstellungen der
Öffentlichkeit zu präsentieren und zu vermitteln.
Im Foyer des Kunsthauses ist eine öffentliche Cafeteria und eine Buchhandlung eingerichtet, im
Untergeschoss ein Besucher- und Veranstaltungsraum (Freiraum) sowie ein Atelier für die Vermittlung.
Die Sammlungs- und Wechselausstellungen haben Vorrang vor allen anderen Nutzungen. Dabei gilt
es, die Sicherheits- und konservatorischen Aspekte immer zu berücksichtigen.
Das Aargauer Kunsthaus entscheidet abschliessend über die Benutzung der Räumlichkeiten.
2 Museum
2.1 Öffnungszeiten
Das Aargauer Kunsthaus ist das ganze Jahr geöffnet.
Die Öffnungszeiten sind:
Dienstag, Mittwoch sowie Freitag bis Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 10.00 – 20.00 Uhr
Montag geschlossen
Befristete Abweichungen und Schliess- oder Öffnungstage an Feiertagen etc. werden von der
Kunsthausdirektion festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Eintritt
Für den Besuch des Kunsthauses wird eine Eintrittsgebühr erhoben (siehe Ziffer 4.2.).
An ausgewählten Tagen oder zu ausgewählten Randzeiten können keine, reduzierte oder erhöhte
Eintrittsgebühren erhoben werden. Das Kunsthaus kann für ausgewählte Ausstellungen Gratiseintritt
1) SAR 495.200
gewähren, um den niederschwelligen Zugang zu fördern, die Partizipation zu erhöhen und ein
breiteres Publikum zu erreichen.
2.3 Vermittlung
Das Kunsthaus bietet sowohl in den Sammlungs-, als auch in den Wechselausstellungen öffentliche
und private Vermittlungsangebote und Veranstaltungen für Erwachsene, Jugendliche, Kinder, Familien
und Schulklassen an (siehe Ziffer 4.3 und Ziffer 4.4).
2.4 Cafeteria, Foyer, Freiraum
Für den ausschliesslichen Besuch der Cafeteria, des Foyers oder des Freiraums im UG wird kein
Eintritt erhoben. Unberechtigte Eintritte in die Ausstellungsräume werden nachbelastet.
2.5 Aufsicht
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist strikte Folge zu leisten. Wer die Anweisungen nicht
befolgt, kann aus dem Kunsthaus weggewiesen werden.
2.6 Verbote
Das Rauchen ist in allen Räumen des Kunsthauses untersagt. Hunde dürfen nicht ins Kunsthaus
mitgenommen werden. Blindenhunde im Einsatz sind zugelassen.
3 Veranstaltungen Dritter
3.1 Allgemeine Bestimmungen
Das Foyer, die Besucher- und Veranstaltungsräume im Untergeschoss und die Ausstellungsräume
können – soweit die Ausstellungstätigkeit es zulässt – von Dritten für Veranstaltungen und Anlässe
gemietet werden (siehe Ziffer 4.5). Für Anlässe des Regierungsrats, des Grossen Rats, des Stadtrats
Aarau, des Aargauischen Kunstvereins sowie der Freunde der Aargauischen Kunstsammlung stehen
die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.
Anfragen sind schriftlich beim Aargauer Kunsthaus einzureichen. Das Aargauer Kunsthaus
entscheidet abschliessend über die Bewilligung von Veranstaltungen, Anlässen und die Vermietung an
Dritte.
Das Benutzungs- und Gebührenreglement ist integrierender Bestandteil der Verträge mit Dritten.
3.2 Nutzungsbestimmungen
Museumsbetrieb Veranstaltende und ihre Gäste haben in jedem Fall auf den ordentlichen
Museumsbetrieb Rücksicht zu nehmen.
Verpflegung Bei Veranstaltungen und Anlässen im Foyer des Kunsthauses haben die
Veranstaltenden in erster Linie den Betreibenden der Cafeteria zu
berücksichtigen.
Aufsicht Bei allen Veranstaltungen und Anlässen ist für die ganze Dauer inklusive
Vorbereitung von der Direktion autorisiertes Aufsichtspersonal anwesend.
Den Weisungen des Personals ist strikte Folge zu leisten.
Dekorationen Das Anbringen von Dekorationen an Wänden, Pfeilern und Decken ist nicht
gestattet.
Haftung Der Kanton lehnt bei Unfällen und bei Beschädigungen jede Haftung ab. Für
Schäden an Gebäude, Mobiliar und Ausstellungsobjekten haften gegenüber
dem Kanton die Veranstaltenden bzw. die Mietenden. Der Abschluss einer
Haftpflicht und Veranstaltungsversicherung wird empfohlen.
4 Eintritte und Gebühren (in Franken)
4.1 Allgemeines
Wo bei den nachfolgenden Eintrittspreisen und Gebühren ein Rahmen besteht, legt die Direktion diese
für die einzelnen Ausstellungen und Veranstaltungen jeweils fest.
Ist für eine Leistung nachfolgend keine Gebühr festgelegt, wird sie einer vergleichbaren Position
zugeordnet oder nach Aufwand berechnet.
Bei personellen Leistungen wird im Minimum eine Stunde verrechnet. Angebrochene Stunden werden
voll verrechnet.
Für die Erhebung und den Bezug der Gebühren im Einzelfall gelangen die §§ 16–22 des Allgemeinen
Gebührengesetzes (GebührG) vom 19. September 2023 2) zur Anwendung.
Für ein Sponsoring des Aargauer Kunsthauses und des Aargauer Kunstvereins gelten die Konditionen
gemäss Vertrag.
4.2 Eintritte Ausstellungen
pro Person Reduziert*
Erwachsene Fr. 10.00–20.00 Fr. 8.00–15.00
Personen in Ausbildung / IV** Fr. 10.00–15.00 Fr. 5.00–10.00
Personen mit KulturLegi Fr. 5.00–8.00
Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) gratis
Schulklassen Kanton Aargau
(Zyklus 1 bis Sekundarstufe II, inkl. Begleitperson)
gratis
Schulklassen Kanton Aargau ab Sekundarstufe II,
(Begleitpersonen gratis)
Fr. 5.00
Schulklassen übrige Kantone (Zyklus 1 – Zyklus 3,
inkl. Begleitperson)
gratis
Schulklassen übrige Kantone (nach Zyklus 3
Begleitperson gratis)
Fr. 5.00
Vorbehalten sind Gratiseintritte mit speziellen Pässen (ICOM, Visarte, Museumspässe, Kunstvereine
etc.).
2) SAR 662.100
* Die reduzierten Gebühren gelten für Kollektiveintritte ab 10 Personen oder während grösseren
Ausstellungs-Umbauten.
** Wenn die IV-Bezügerin oder der IV-Bezüger in Begleitung einer betreuenden Person unterwegs ist,
erhält diese kostenlosen Eintritt.
4.3 Vermittlungsformate für Schulen, Kinder und Familien
Für Schulen, Kinder und Familien wird ein vielfältiges Vermittlungsangebot geschaffen (z.B.
Workshops, Führungen, Offenes Atelier, Familiensonntage, etc.). Es handelt sich um öffentliche
Veranstaltungen und privat buchbare Formate. Die Gebühren werden von der Direktion einzeln
festgelegt und auf der Webseite publiziert.
Für Angebote ausserhalb der Öffnungszeiten (Sonderöffnung) wird eine zusätzliche Gebühr pro
angefallene Stunde erhoben.
Für Vermittlungsangebote gilt folgender Gebührenrahmen:
Öffentliches Angebot pro Person (plus Museumseintritt) Fr. 5.00–15.00
Private Veranstaltung (z.B. Einführung Schulklassen, Workshops, Kunst-
Geburtstage) für Gruppen bis max. 25 Personen (plus Kollektiveintritt)
Fr. 40.00–300.00
Projektwochen oder längerfristige, massgeschneiderte Angebote. Nach Art, Dauer und
Aufwand
Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf die volle Dauer der Veranstaltung. Bei Fernbleiben einer
privaten Veranstaltung und einer Sonderöffnung werden die Gebühren in Rechnung gestellt.
4.4 Vermittlungsangebote für Erwachsene
Für Erwachsene werden verschiedene Vermittlungsangebote und Veranstaltungen durchgeführt (z.B.
Führungen, Workshops, Gespräche mit Kunstschaffenden, Lesungen, etc.). Die Gebühren werden
von der Direktion einzeln festgelegt und auf der Webseite publiziert.
Für Gruppen ab 10 Personen können Führungen ausserhalb der Öffnungszeiten durchgeführt werden.
Für Angebote ausserhalb der Öffnungszeiten (Sonderöffnung) wird eine zusätzliche Gebühr pro
angefallene Stunde erhoben. Weiter werden die zusätzlichen Aufwendungen für Aufsicht, Technik,
Reinigung etc. nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Für Führungen gilt folgender Gebührenrahmen:
Öffentliche Führung pro Person (plus Museumseintritt) Fr. 5.00–15.00
Private Führung oder Workshop für Gruppen bis max. 25 Personen (plus
Kollektiveintritt)
Fr. 150.00–500.00
Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf die volle Dauer der Führung. Bei Fernbleiben werden die
Gebühren (ohne Eintritte) und bei Sonderöffnung die zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung
gestellt.
4.5 Vermietung von Räumen des Aargauer Kunsthauses
Die Höhe der Mieten richtet sich nach den Räumen sowie nach Art und Dauer der Veranstaltung.
Foyer und Freiraum Atelier
Kulturelle Anlässe Fr. 200.00–2'000.00 Fr. 100.00–200.00
Andere Veranstaltungen Fr. 500.00–5'000.00 Fr. 200.00–800.00
Der Aufwand für Aufsicht, Technik, Reinigung und Koordination wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Apéros und andere Verpflegungsangebote werden durch Dritte in Rechnung gestellt.
4.6 Annullierung
Bei der Annullierung von Führungen weniger als drei Tage vor dem reservierten Termin ist eine
Annullierungsgebühr von Fr. 100.00 zu entrichten. Davon ausgenommen sind Vermittlungsangebote
für Schulklassen.
Bei der Annullierung von Sonderöffnungen, Veranstaltungen und Anlässen wird wie folgt Rechnung
gestellt:
- 60 bis 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00
- weniger als 15 Tagen vor dem Termin: Hälfte der Gebühren (ohne Eintritte) und der vereinbarten
Leistungen (Personal, Verpflegung etc.).
- weniger als 24 Stunden vor dem Termin: Vollumfängliche Verrechnung
5 Inkrafttreten
Das Reglement tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
Aarau, 4. November 2025 Aargauer Kunsthaus
Katharina Ammann
Ziffer 4 vom Regierungsrat am 26. November 2025 genehmigt.
