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title: "Einfacher Bebauungsplan «Pfad 19, 21 und 23»"
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provisions: 1
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# Einfacher Bebauungsplan «Pfad 19, 21 und 23»

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Bestimmungen
Geltungsbereich
Das RlchtDrojekt Städtebau und Architektur sowie der Freraumplan vom 28.5.2020 sind für
die Gestaltung der Bauten (Volumetrie, Proportionen, Gliederung, architektonischer Aus
druck) und der Umgebung richtungsweisend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualität
des Richtprojekts erreichen. Wesentliche Abweichungen sind nur zulässig, wenn zumindest
eine gleichwertige Gesamtqualität erreicht wird.
Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgehalten.
Freiraum Der Waldrand (a) ist als zusammenhängender Raum auszugestalten und standortgerecht zu
bepflanzen. Geschlossene Umfriedungen sind nicht zulässig.
6. Die zentrale Erschliessungsachse (h) ist als gemeinschaftlicher Begegnungsraum hindernisfrei und mit hoher Aufenthaltsqualität auszugestalten sowie zweckmässig auszustatten. Die
Zuganglichkeit fur die Bewohner innerhalb des Perimeters ist privatrechtlich zu gewährleis
teil.
:
Die Vorzone (c) ist zu begn..nen und ökologisch wertvoll zu nepflanzen. Umfriedungen Lird
Schtschutzmassnahmen sind nur im Bereich der Shrnfassaden zulässig.
Die Privatgärten (d) sind zu begrünen und du•r fen nicht mit versiegelten Bodenhelägen verse
hen werden.
An den schematisch hezechneten Positionen sind einheimische hochstämmige Bäume zu
pflanzen. Im Uhrigen ist auf der Basis des FreiraLmplans vom 28.5.2020 im Baubewilligungs
verfahren die Bepflanzung im Detail festzulegen.
10. Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergehen sich aus den im
Plan mit Mantellinien und Höhenkoten festgelegten Baubereichen A, B und C. Die Mantelli
nien gellen den Abstandsvorschriften gemäss BO und PBG vor. Lediglich Vordächer dürfen
die Mantellinien im Ausmass des Richtprojekts üherragen. Unterirdische Bauten und Unter
niveaubauten sind innerhalb der bezeichneten AbgrenzLirigslinie zu situieren.
Geschosszahl Innerhalb der Höhenkoten sind zwei Vollgeschosse und ein Attikageschoss zulässig.
Höhenkoten 2. Lediglich technische Aufbauten auf dem Dach wie Kamine und Anlagen zur Gewinnurlg von
erneuerharer Energie dürfen die festgelegten Höhenkoten um max. 1 m überschreiten.
Ausnützung Folgende anrechenhare Geschossflächen (aGF) können realisiert werden:
Baubereich A
Baubereich B
Baubereich C
Max. zulässige aGE
Zwischen den Baubereichen sind Nutzungsverlagerungen im Umfang von max. 10% zUlässig,
wobei die maximal zulässige aGF nicht überschritten werden darf.
Für die GrLlndstücke innerhalb des Permeters ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen,
Die Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage hat an der im Bebauungsplan bezeichneten Stelle zu er
folgen. Davon abweichende Erschliessungslösungen (z.B. mit Autolift) können bewilligt wer
den, sofern sie sich als Folge der Etappierung als unumgänglich erweisen. Die Zugänglichkeit
und Etappierbarkeit ist pri‘iatrechtlich sicherzustellen.
16 An den schematisch bezeichneten Standoi‘ten darf jeweils ein oberirdischer Besucherpark
platz erstellt werden.
17 An den schematisch bezeichneten Standorten sind gedeckte Veloahstellplätze zu erstellen.
Dachgestaltung
Etappierung
18 Auf den Dachtlächen sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie zu realisieren. Die Dachflächen sind überdies extensiv zu begrünen, wenn die Kollektorfläche weniger als 50% der
Dachfläche des Attikageschosses misst.
19 Die Uherbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche müssen dabei mindestens
einen gesamten Baubereich und die gesamte Umgebung bis zur Eigenturnsgrenze umfassen.
Zweck Der einfache Bebauungsplan Pfad bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Bauge
setzes (PBG) des Kantons Zug:
— die qualitätsvolle Erneuerung und \/erdichtung der bereits überbauten Grundstucke in
nerhalb des Geltungsbereichs zu ermöglichen;
— ein einheitliches Rebauurigskonzept von hoher architektonischer und freiräumlicher Qua
lität sicherzustellen, das in Etappen ur‘ngesetzt werden kann;
— eine gemeinsame unterirdische Parkerung sicr‘erzustellen.
Bestandteile 2. Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Bestimmungen.
E,nwohnergemende
2019-066
ChamIKantön Zug Cham
Einfacher Bebauungsplan Pfad 19, 21 und 23
1:500
Bebauung
417.6 m
421.0 i-n2
421.9 m
1260.5 m
Erschliessung
1. Offentliche Auflage im vom
20 Se 2019 bis 21, Okt. 2019
Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
Vom Gemeinderat beschlossen am 07. JuLi
Der e1dedent:
DrnCeEreiher:
Pe ri meter
Baubereiche mit Höhenbeschränkung m.ü.M.
Freifläche a - Waldrand
Freifläche b - Zentrale Erschliessungsachse
Freifläche c - Vorzone (Abgrenzung schematisch)
Freifläche d - Privatgärten
Baum (schematische Lage)
Erschliessu ngspunkt
Besucherparkpiatz / Veloabstelipiatz
Ei-schi iessu ngsfiäche
Abgrenzungslinie für unterirdische Bauten
und Unterniveaubauten
Orientieru ngsin halte
L_ — —
1 Fussabdruck Richtprojekt
0 0°
0 0 :3
00 0
0‘ -s
Abzubrechende Gebäude
Terrain Richtprojekt
— — —
— Waldabstandshnie
6.5m Richtmasse
Definition der Baubereiche (Koordinatenpunkte)
ID X-Koordinate 1 Y-Koordinate
1 2677003.826 1228149.402
2 2676993.905 1228130,451
3 2677016.467 1228142.818
4 2677006.584 1228123.866
5 2677025.336 1228138.199
6 2677015.451 1228119.243
7 2677036.511 1228132.378
8 2677026.619 12281 1 3.409
9 2677045.381 1228127.761
10 2677035.485 1228108.784
1 1 2677056.559 1 2281 21 .944
12 2677046.659 1228102.961
Schemaschnitt A-A 1:500
0 5 10 25m
Situationsplan 1:500 0
Festsetzu ngs inhalte
III
1.
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