Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 20 VIII. Aufhebung von Grabstätten
13 Aufhebung von Grabstätten 1 Vorbehältlich Art. 16a werden nach Ablauf der Grabesruhe (Reihengräber, Gemeinschaftsgräber) oder der Vertragsdauer (Privatgräber) die Grabstätten geräumt. 2 Die Aufforderung zur Räumung wird durch die Friedhofverwaltung veröffentlicht und auf den Friedhöfen publiziert. Bei Privatgrabstätten werden die Vertragspartner bzw. Rechtsnachfolger persönlich informiert. 3 Die nach der Räumungsfrist verbleibenden Grabmäler, Wertgegenstände und Pflanzen fallen in das Eigentum der Stadt und werden von der Friedhofverwaltung abgeräumt und entsorgt. Es dürfen keine Grabmäler, Wertgegenstände und Pflanzen an Drittpersonen verkauft oder kostenlos abgegeben werden. 4 Die in aufgehobenen Grabstätten beigesetzten Urnen werden ausgegraben und entsorgt. Die Asche wird in einer besonderen Grabstätte beigesetzt.
Art. 20 VIII. Aufhebung von Grabstätten
13 Aufhebung von Grabstätten 1 Vorbehältlich Art. 16a werden nach Ablauf der Grabesruhe (Reihengräber, Gemeinschaftsgräber) oder der Vertragsdauer (Privatgräber) die Grabstätten geräumt. 2 Die Aufforderung zur Räumung wird durch die Friedhofverwaltung veröffentlicht und auf den Friedhöfen publiziert. Bei Privatgrabstätten werden die Vertragspartner bzw. Rechtsnachfolger persönlich informiert. 3 Die nach der Räumungsfrist verbleibenden Grabmäler, Wertgegenstände und Pflanzen fallen in das Eigentum der Stadt und werden von der Friedhofverwaltung abgeräumt und entsorgt. Es dürfen keine Grabmäler, Wertgegenstände und Pflanzen an Drittpersonen verkauft oder kostenlos abgegeben werden. 4 Die in aufgehobenen Grabstätten beigesetzten Urnen werden ausgegraben und entsorgt. Die Asche wird in einer besonderen Grabstätte beigesetzt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.