Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
6 Ort der Bestattung 1 Die Bestattungen erfolgen in der Regel auf den städtischen Friedhöfen Friedental, Littau, Staffeln und Reussbühl. 2 Auf dem Friedhof Reussbühl können Bestattungen erfolgen, wenn eine bestehende Privatgrabstätte benützt oder ein Benützungsrecht nach Art. 15 neu erworben werden kann. 3 Zur Bestattung auf dem Israelitischen Friedhof ist die Bewilligung der Israelitischen Gemeinde erforderlich. Diese Bestattungen werden durch die Israelitische Gemeinde auf eigene Kosten unter Aufsicht der Friedhofverwaltung durchgeführt. 4 Musliminnen und Muslime mit letztem Wohnsitz in der Stadt Luzern und in den Vertragsgemeinden des nachfolgend erwähnten Gemeindevertrages können in einem für sie angelegten Grabfeld im Friedhof Friedental bestattet werden. Das Nähere, insbesondere Organisation und Kosten, wird vom Stadtrat in einem Gemeindevertrag geregelt. 5 Der Stadtrat kann für andere Glaubensrichtungen analoge Gemeindeverträge wie unter Abs. 4 abschliessen. 6 Auf dem Friedhof Littau werden auch die Verstorbenen aus demjenigen Teil der Gemeinde Malters bestattet, der zur katholischen Kirchgemeinde Littau gehört. 5 Fassung gemäss Änderung vom 25. Februar 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017. 6 Fassung gemäss Änderung vom 26. November 2020, in Kraft seit 1. März 2021.
Art. 6
6 Ort der Bestattung 1 Die Bestattungen erfolgen in der Regel auf den städtischen Friedhöfen Friedental, Littau, Staffeln und Reussbühl. 2 Auf dem Friedhof Reussbühl können Bestattungen erfolgen, wenn eine bestehende Privatgrabstätte benützt oder ein Benützungsrecht nach Art. 15 neu erworben werden kann. 3 Zur Bestattung auf dem Israelitischen Friedhof ist die Bewilligung der Israelitischen Gemeinde erforderlich. Diese Bestattungen werden durch die Israelitische Gemeinde auf eigene Kosten unter Aufsicht der Friedhofverwaltung durchgeführt. 4 Musliminnen und Muslime mit letztem Wohnsitz in der Stadt Luzern und in den Vertragsgemeinden des nachfolgend erwähnten Gemeindevertrages können in einem für sie angelegten Grabfeld im Friedhof Friedental bestattet werden. Das Nähere, insbesondere Organisation und Kosten, wird vom Stadtrat in einem Gemeindevertrag geregelt. 5 Der Stadtrat kann für andere Glaubensrichtungen analoge Gemeindeverträge wie unter Abs. 4 abschliessen. 6 Auf dem Friedhof Littau werden auch die Verstorbenen aus demjenigen Teil der Gemeinde Malters bestattet, der zur katholischen Kirchgemeinde Littau gehört. 5 Fassung gemäss Änderung vom 25. Februar 2016, in Kraft seit 1. Januar 2017. 6 Fassung gemäss Änderung vom 26. November 2020, in Kraft seit 1. März 2021.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.