Bestattungs- und Friedhofverordnung (BFV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17
1 Zulässige Dimensionen der Grabmäler: Maximale Höhe Maximale Breite Minimale Dicke Erdbestattungsgräber 110 cm 55 cm 12 cm Kindergräber 80 cm 45 cm 12 cm Urnengräber 90 cm 50 cm 12 cm Die maximale Höhe darf um 20 cm überschritten werden, wenn die Breite dementsprechend reduziert wird. Die Minimaldicke gilt nur für Grabmäler in Naturstein. 2 Kreuze dürfen die maximalen Breitenmasse maximal um 10 cm überschreiten, dabei ist die breiteste Abmessung massgebend. 3 Die Masse für liegende Grabplatten betragen: - minimal 35 45 5 cm - maximal 60 45 15 cm Sie dürfen den Erdboden maximal überragen: - bei Erdbestattungsgräbern um 15 cm, - bei Urnen- und Kindergräbern um 10 cm. 4 Bei Privatgräbern muss die Grösse des Grabmals in einem vernünftigen und harmonischen Verhältnis zur Gesamtfläche des Grabes stehen. Die Gesamthöhe darf 180 cm nicht übersteigen. Bei Einzelgräbern soll die Breite von 90 cm nicht überschritten werden. 5 Die Höhe wird über dem Niveau des Bodens gemessen. Das Niveau wird durch Stadtgrün bestimmt.
Art. 17
1 Zulässige Dimensionen der Grabmäler: Maximale Höhe Maximale Breite Minimale Dicke Erdbestattungsgräber 110 cm 55 cm 12 cm Kindergräber 80 cm 45 cm 12 cm Urnengräber 90 cm 50 cm 12 cm Die maximale Höhe darf um 20 cm überschritten werden, wenn die Breite dementsprechend reduziert wird. Die Minimaldicke gilt nur für Grabmäler in Naturstein. 2 Kreuze dürfen die maximalen Breitenmasse maximal um 10 cm überschreiten, dabei ist die breiteste Abmessung massgebend. 3 Die Masse für liegende Grabplatten betragen: - minimal 35 45 5 cm - maximal 60 45 15 cm Sie dürfen den Erdboden maximal überragen: - bei Erdbestattungsgräbern um 15 cm, - bei Urnen- und Kindergräbern um 10 cm. 4 Bei Privatgräbern muss die Grösse des Grabmals in einem vernünftigen und harmonischen Verhältnis zur Gesamtfläche des Grabes stehen. Die Gesamthöhe darf 180 cm nicht übersteigen. Bei Einzelgräbern soll die Breite von 90 cm nicht überschritten werden. 5 Die Höhe wird über dem Niveau des Bodens gemessen. Das Niveau wird durch Stadtgrün bestimmt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.