Propose a change

Bestattungs- und Friedhofverordnung (BFV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 IV. Gestaltung der Gräber

1 Stadtgrün legt die Gestaltung der Grabfelder fest. 2 Die Gräber dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Fläche bepflanzt und unterhalten werden. 2a Zierkies, Steine und dergleichen dürfen nur verwendet werden, wenn eine klare Abtrennung zu den umliegenden Grabflächen und Rasenfeldern besteht.2 1 Fassung vom 30.6.2021 2 Eingefügt am 30.6.2021 Särge Urnen Allgemeines 4 556.01.1 3 Bäume und Sträucher, welche die Grabmäler überragen, dürfen nicht gepflanzt werden. 4 Pflanzen, welche Nachbargräber oder die Friedhofanlagen beeinträchtigen, dürfen in der Regel nach erfolgter Mahnung vom Friedhofpersonal entschädigungslos zurückgeschnitten oder entfernt werden. 5 Blumenschalen, Kränze und dergleichen dürfen bei Urnennischen und Gemeinschaftsgräbern nur auf die gekennzeichneten Flächen gelegt werden. 6 Das Friedhofpersonal ist berechtigt, verwelkte, abgestorbene und nicht bewilligte Bepflanzungen, Blumen, Kränze und Gegenstände sowie Umgrenzungen, welche die Pflege beeinträchtigen, entschädigungslos wegzuräumen. 7 Stadtgrün kann mit den Unterhaltspflichtigen gegen Gebühr Verträge über die Bepflanzung und den Unterhalt von Gräbern abschliessen.

Your change, as a redline

Art. 9 IV. Gestaltung der Gräber

1 Stadtgrün legt die Gestaltung der Grabfelder fest. 2 Die Gräber dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Fläche bepflanzt und unterhalten werden. 2a Zierkies, Steine und dergleichen dürfen nur verwendet werden, wenn eine klare Abtrennung zu den umliegenden Grabflächen und Rasenfeldern besteht.2 1 Fassung vom 30.6.2021 2 Eingefügt am 30.6.2021 Särge Urnen Allgemeines 4 556.01.1 3 Bäume und Sträucher, welche die Grabmäler überragen, dürfen nicht gepflanzt werden. 4 Pflanzen, welche Nachbargräber oder die Friedhofanlagen beeinträchtigen, dürfen in der Regel nach erfolgter Mahnung vom Friedhofpersonal entschädigungslos zurückgeschnitten oder entfernt werden. 5 Blumenschalen, Kränze und dergleichen dürfen bei Urnennischen und Gemeinschaftsgräbern nur auf die gekennzeichneten Flächen gelegt werden. 6 Das Friedhofpersonal ist berechtigt, verwelkte, abgestorbene und nicht bewilligte Bepflanzungen, Blumen, Kränze und Gegenstände sowie Umgrenzungen, welche die Pflege beeinträchtigen, entschädigungslos wegzuräumen. 7 Stadtgrün kann mit den Unterhaltspflichtigen gegen Gebühr Verträge über die Bepflanzung und den Unterhalt von Gräbern abschliessen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds