Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 7 Liegegeld
(1) Das dem Frachtführer geschuldete Standgeld (Liegegeld) beträgt für jede angefangene Stunde, in der der Frachtführer nach Ablauf der Lade- und Löschzeit wartet, bei Tankschiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 500 Tonnen 25 Euro, bis zu 1 000 Tonnen 54 Euro, bis zu 1 500 Tonnen 75 Euro, über 1 500 Tonnen 75 Euro zuzüglich 10 Euro je weitere angefangene 500 Tonnen. (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt das für jede angefangene Stunde anzusetzende Liegegeld bei Tankschiffen in Doppelhüllenbauweise mit einer Tragfähigkeit bis zu 500 Tonnen 60 Euro, bis zu 1 000 Tonnen 80 Euro, bis zu 1 500 Tonnen 100 Euro, über1 500 Tonnen 100 Euro zuzüglich 20 Euro je weitere angefangene 500 Tonnen. (3) Bei der Berechnung des Liegegeldes sind die Stunden nicht zu berücksichtigen, in denen aus Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, das Verladen oder Entladen jeder Art von Gut unmöglich ist. (4) Als ein Schiff im Sinne dieser Vorschrift ist auch ein Schub- oder Koppelverband anzusehen.
§ 7 Liegegeld
(1) Das dem Frachtführer geschuldete Standgeld (Liegegeld) beträgt für jede angefangene Stunde, in der der Frachtführer nach Ablauf der Lade- und Löschzeit wartet, bei Tankschiffen mit einer Tragfähigkeit bis zu 500 Tonnen 25 Euro, bis zu 1 000 Tonnen 54 Euro, bis zu 1 500 Tonnen 75 Euro, über 1 500 Tonnen 75 Euro zuzüglich 10 Euro je weitere angefangene 500 Tonnen. (2) Abweichend von Absatz 1 beträgt das für jede angefangene Stunde anzusetzende Liegegeld bei Tankschiffen in Doppelhüllenbauweise mit einer Tragfähigkeit bis zu 500 Tonnen 60 Euro, bis zu 1 000 Tonnen 80 Euro, bis zu 1 500 Tonnen 100 Euro, über1 500 Tonnen 100 Euro zuzüglich 20 Euro je weitere angefangene 500 Tonnen. (3) Bei der Berechnung des Liegegeldes sind die Stunden nicht zu berücksichtigen, in denen aus Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, das Verladen oder Entladen jeder Art von Gut unmöglich ist. (4) Als ein Schiff im Sinne dieser Vorschrift ist auch ein Schub- oder Koppelverband anzusehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.