Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter und für die Durchführung von Grundstückschätzungen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 8
Gebührentarif 1 Für die Eintragung oder Änderung von Eigentum werden Gebühren nach folgendem Tarif erhoben: 20.01 2 Promille des Erwerbspreises bis Fr. 2 000 000.– zuzüglich 0,5 Promille des darüber liegenden Erwerbspreises, ausgenommen in Fällen der Nr. 20.02 dieses Erlasses, im Rahmen von . . . . 200.– bis 10 000.– 10 SR 210. 11 SR 910.1. 20.02 in Fällen von: 20.02.01 Erbgang oder Untererbgang: 1 Promille des Steuerwerts im Rahmen von . . . 200.– bis 1000.– 20.02.02 Erbteilung: 2 Promille des Erwerbspreises, zuzüglich 1 Promille des Erwerbspreises bei Vorbereitung des Vertrags, im Rahmen von . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 10000.– 20.02.03 Ein- und Austritt von Mitgliedern einer Gemeinschaft zur gesamten Hand: 2 Promille des Erwerbspreises im Rahmen von 200.– bis 3000.– 20.02.04 Vereinigung, Inkorporation und Abtrennung von Gemeindeteilen nach dem Gemeindevereinigungsgesetz vom 17. April 200712: 1 Promille des Steuerwerts im Rahmen von . . 200.– bis 2000.– 20.02.05 Fusion, Spaltung und Vermögensübertragung nach dem Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 200313: 2 Promille des Erwerbspreises im Rahmen von 200.– bis 3000.– 20.02.06 Urteil: 2 Promille des Erwerbspreises im Rahmen von 200.– bis 3000.– Vorbehalten bleibt Nr. 3.15 dieses Erlasses. 20.02.07 Enteignung: 2 Promille der Enteignungsentschädigung im Rahmen von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 3000.– 20.02.08 Zwangsversteigerung und freiwillige öffentliche Versteigerung: 2 Promille des Erwerbspreises im Rahmen von 200.– bis 3000.– 20.02.09 Ehevertrag mit Änderung des Güterstandes: 2 Promille des anteiligen Verkehrswerts im Rahmen von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 2000.– 20.03 Realzuteilung von Grundstücken bei ganzer oder teilweiser Aufhebung einer Gesamt- oder Miteigentümergemeinschaft, zuzüglich Gebühr gemäss Nr. 20.01 oder 20.02 dieses Erlasses auf einen allfälligen Aufpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 2000.– 12 sGS 151.3. 13 SR 221.301. 20.04 Umwandlung von Gesamteigentum in Miteigentum oder umgekehrt, zuzüglich Gebühr gemäss Nr. 20.01 oder 20.02 dieses Erlasses bei Änderung der Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 2000.– 20.05 Begründung, Änderung oder Aufhebung von subjektiv-dinglichem Eigentum oder Miteigentum, zuzüglich Gebühr gemäss Nr. 20.01 oder 20.02 dieses Erlasses bei Änderung der Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 2000.– 21 Grundpfandrechte
Art. 8
Gebührentarif 1 Für die Eintragung oder Änderung von Eigentum werden Gebühren nach folgendem Tarif erhoben: 20.01 2 Promille des Erwerbspreises bis Fr. 2 000 000.– zuzüglich 0,5 Promille des darüber liegenden Erwerbspreises, ausgenommen in Fällen der Nr. 20.02 dieses Erlasses, im Rahmen von . . . . 200.– bis 10 000.– 10 SR 210. 11 SR 910.1. 20.02 in Fällen von: 20.02.01 Erbgang oder Untererbgang: 1 Promille des Steuerwerts im Rahmen von . . . 200.– bis 1000.– 20.02.02 Erbteilung: 2 Promille des Erwerbspreises, zuzüglich 1 Promille des Erwerbspreises bei Vorbereitung des Vertrags, im Rahmen von . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 10000.– 20.02.03 Ein- und Austritt von Mitgliedern einer Gemeinschaft zur gesamten Hand: 2 Promille des Erwerbspreises im Rahmen von 200.– bis 3000.– 20.02.04 Vereinigung, Inkorporation und Abtrennung von Gemeindeteilen nach dem Gemeindevereinigungsgesetz vom 17. April 200712: 1 Promille des Steuerwerts im Rahmen von . . 200.– bis 2000.– 20.02.05 Fusion, Spaltung und Vermögensübertragung nach dem Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 200313: 2 Promille des Erwerbspreises im Rahmen von 200.– bis 3000.– 20.02.06 Urteil: 2 Promille des Erwerbspreises im Rahmen von 200.– bis 3000.– Vorbehalten bleibt Nr. 3.15 dieses Erlasses. 20.02.07 Enteignung: 2 Promille der Enteignungsentschädigung im Rahmen von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 3000.– 20.02.08 Zwangsversteigerung und freiwillige öffentliche Versteigerung: 2 Promille des Erwerbspreises im Rahmen von 200.– bis 3000.– 20.02.09 Ehevertrag mit Änderung des Güterstandes: 2 Promille des anteiligen Verkehrswerts im Rahmen von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 2000.– 20.03 Realzuteilung von Grundstücken bei ganzer oder teilweiser Aufhebung einer Gesamt- oder Miteigentümergemeinschaft, zuzüglich Gebühr gemäss Nr. 20.01 oder 20.02 dieses Erlasses auf einen allfälligen Aufpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 2000.– 12 sGS 151.3. 13 SR 221.301. 20.04 Umwandlung von Gesamteigentum in Miteigentum oder umgekehrt, zuzüglich Gebühr gemäss Nr. 20.01 oder 20.02 dieses Erlasses bei Änderung der Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 2000.– 20.05 Begründung, Änderung oder Aufhebung von subjektiv-dinglichem Eigentum oder Miteigentum, zuzüglich Gebühr gemäss Nr. 20.01 oder 20.02 dieses Erlasses bei Änderung der Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200.– bis 2000.– 21 Grundpfandrechte
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it