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Verordnung über die Tagesschulen und die Ferienbetreuung (VTSF)

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Change 1

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Art. 36

1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Januar 2022 in Kraft. 2 Artikel 19 bis 21 sowie Artikel 24 und 25 treten am 1. August 2022 in Kraft. Thun, 10. September 2021 Namens des Gemeinderats Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler Müller *) Wortlaut von Art. 12 der Verordnung über die Tagesschulen vom 12. September 2010, gültig bis 31. Juli 2022: Art. 12 1 Vorübergehende Abmeldungen haben keinen Gebührenerlass zur Folge. Bei rechtzeitiger Abmeldung entfällt die Gebühr für das Mittagessen. 2 Bei länger dauernden Abmeldungen können auch auf Gesuch hin bei Vorliegen wichtiger Gründe die Gebühren angemessen reduziert werden: a bei Unfall oder Krankheit des Kindes ab dem 6. Tag der entschuldigten Abwesenheit; ein Nachweis durch Arztzeugnis bleibt vorbehalten, b für Abwesenheiten gemäss Art. 28 des Volksschulgesetzes (VSG) 1. 3 Bei schulisch bedingten mehrtägigen Abwesenheiten infolge Landschulwoche, Skilager, mehrtägiger Schulreise und dergleichen erfolgt eine anteilmässige Kürzung der Gebühren. Diese Abwesenheiten sind 14 Tage vor dem Anlass anzumelden.2 4 Im Übrigen richten sich Gebührenerlasse nach den Bestimmungen des städtischen Finanzreglements3. 1 BSG 432.210 2 Fassung vom 31. Mai 2013 3 SSG 620.0 Aufhebung von Erlassen Inkrafttreten Gebührenerlass 430.10.17 Anhang Funktionendiagramm (Art. 13) Organ Bereich Tagesschulleitung (TSL) Schulleitung (SL) SL von Schule mit Tagesschule (TS) Amt für Bildung und Sport (ABS) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Kommunale Regelungen • Stellt Grundlagen für kommunale Regelungen bereit. 1.2 Strategie • Verantwortlich für Leitbild der entsprechenden TS. • Mitarbeit Weiterentwicklung Thuner TS-Angebot. • Mitarbeit Weiterentwicklung Thuner TS-Angebot. • Verantwortlich für Weiterentwicklung Thuner TS-Angebot. 1.3 Öffentlichkeitsarbeit • Mitwirkung Öffentlichkeitsarbeit zum Thema TS. • Mitwirkung Öffentlichkeitsarbeit zum Thema TS. • Verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit zum Thema TS. 1.4 Administration • Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen verantwortlich für die gesamte Administration der TS. • Unterstützt TSL in administrativen Aufgaben. 2. Tagesschulorganisation 2.1 Angebotsdimensionierung • Mitarbeit bei der Tagesschulraumplanung. • Mitarbeit bei der Tagesschulraumplanung. • Verantwortlich für Tagesschulraumplanung. 2.2 Betreuungsprogramm (inkl. Mittagsverpflegung) • Verantwortlich für Vorbereitung/ Durchführung/Nachbereitung des TS-Betreuungsprogramms inkl. Einhaltung Sorgfaltspflichten und Sicherheitsregeln. • Kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und Sicherheitsregeln. 2.3 Schulsekretariat • Einreichen von Aufträgen für das Schulsekretariat an SL • Erteilen von Aufträgen für die Tagesschule an das Schulsekretariat 3. Schülerinnen und Schüler 3.1 Ausschreibung TS • Mitarbeit Ausschreibung TS (Informationsstelle). • Mitarbeit Ausschreibung TS (Distribution). • Verantwortlich für Ausschreibung TS. 3.2 Aufnahme in die Tagesschule oder in zusätzliche Tagesschulmodule während des Schuljahrs (Art. 21) • Entscheid über die Aufnahme in die Tagesschule oder in zusätzliche Tagesschulmodule während des Schuljahrs. 430.10.17 Organ Bereich Tagesschulleitung (TSL) Schulleitung (SL) SL von Schule mit Tagesschule (TS) Amt für Bildung und Sport (ABS) 3.3 Zuweisung Betreuungsfaktor für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungsaufwand. Weist Betreuungsfaktor für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungsaufwand zu. • Stellt Entscheidungsgrundlagen auf Basis der kantonalen Vorgaben (Richtlinien ERZ) bereit. 3.4 Verweigerung Aufnahme (Art. 17) • Verfügt die Verweigerung der Aufnahme. 3.5 Abmeldung auf Ende des ersten Semesters (Art. 20) • Entscheidet über Abmeldungen von der Tagesschule oder von einzelnen Betreuungseinheiten auf Ende des ersten Semesters. 3.6 Disziplinarmassnahmen • Beantragt bei der SL Disziplinarmassnahmen für Schülerinnen und Schüler (gemäss «Leitfaden Grenzen respektieren»). • Ausschluss (Art. 18): Vorgehen gemäss Rolle Lehrperson im Leitfaden «Früherfassung Thun» • Verfügt auf Antrag der TSL Disziplinarmassnahmen für SuS (gemäss «Leitfaden Grenzen respektieren»). • Verfügt den Ausschluss (Art. 18); Vorgehen gemäss Leitfaden «Früherfassung Thun». 3.7 Administration Daten • Verantwortlich für die Administration der Daten • Schulinterne Organisation der Administration der Daten • Führt das Administrationstool. 430.10.17 Organ Bereich Tagesschulleitung (TSL) Schulleitung (SL) SL von Schule mit Tagesschule (TS) Amt für Bildung und Sport (ABS) 4. Entwicklung, Qualität und Evaluation 4.1 Entwicklung • Setzt die Ziele der TS-Entwicklung um. • Unterstützt die TSL in der TS-Entwicklung. • Definiert unter Einbezug der TSL die Ziele der TS-Entwicklung. 4.2 Qualität und Evaluation • Umsetzung des Qualitätsmanagements der TS. • Sorgt für die Berichterstattung im Rahmen des kantonal-kommunalen Controllings. • Stellt Grundlagen für kommunale Grundsätze zum Qualitätsmanagement der TS bereit. • Erarbeitet gemeinsam mit TSL die kommunalen Qualitätsstandards für die TS. • Nimmt die Qualitätsmanagement- Berichte der TS ab und gibt diesen eine Rückmeldung. • Erarbeitet Bericht an den Kanton. 5. Eltern/Erziehungsberechtigte Kommunikation • Pflegt den Kontakt zu den Eltern/Erziehungsberechtigten. • Informiert und gibt Auskunft. • Unterstützt TSL bei Konflikten mit Eltern/Erziehungsberechtigten zu pädagogischen Fragen. • Stellt Grundlagen für Information bereit. 6. Finanzen 6.1 Budget • Verantwortlich für den Einsatz der zugeteilten Budgets. • Stellt der TSL auf Anfrage die TS- Konto-Auszüge zu. • Führt den Budgetprozess für die TS. • Teilt den einzelnen TS ihre Budgets zu. 6.2 Rechnungsstellung • Mitarbeit bei der Rechnungsstellung. • Verantwortlich für die Rechnungsstellung. • Beantwortet interne und externe Anfragen zu den Rechnungen. 6.3 Abrechnung mit Kanton • Verantwortlich die Abrechnung.

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Art. 36

1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Januar 2022 in Kraft. 2 Artikel 19 bis 21 sowie Artikel 24 und 25 treten am 1. August 2022 in Kraft. Thun, 10. September 2021 Namens des Gemeinderats Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler Müller *) Wortlaut von Art. 12 der Verordnung über die Tagesschulen vom 12. September 2010, gültig bis 31. Juli 2022: Art. 12 1 Vorübergehende Abmeldungen haben keinen Gebührenerlass zur Folge. Bei rechtzeitiger Abmeldung entfällt die Gebühr für das Mittagessen. 2 Bei länger dauernden Abmeldungen können auch auf Gesuch hin bei Vorliegen wichtiger Gründe die Gebühren angemessen reduziert werden: a bei Unfall oder Krankheit des Kindes ab dem 6. Tag der entschuldigten Abwesenheit; ein Nachweis durch Arztzeugnis bleibt vorbehalten, b für Abwesenheiten gemäss Art. 28 des Volksschulgesetzes (VSG) 1. 3 Bei schulisch bedingten mehrtägigen Abwesenheiten infolge Landschulwoche, Skilager, mehrtägiger Schulreise und dergleichen erfolgt eine anteilmässige Kürzung der Gebühren. Diese Abwesenheiten sind 14 Tage vor dem Anlass anzumelden.2 4 Im Übrigen richten sich Gebührenerlasse nach den Bestimmungen des städtischen Finanzreglements3. 1 BSG 432.210 2 Fassung vom 31. Mai 2013 3 SSG 620.0 Aufhebung von Erlassen Inkrafttreten Gebührenerlass 430.10.17 Anhang Funktionendiagramm (Art. 13) Organ Bereich Tagesschulleitung (TSL) Schulleitung (SL) SL von Schule mit Tagesschule (TS) Amt für Bildung und Sport (ABS) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Kommunale Regelungen • Stellt Grundlagen für kommunale Regelungen bereit. 1.2 Strategie • Verantwortlich für Leitbild der entsprechenden TS. • Mitarbeit Weiterentwicklung Thuner TS-Angebot. • Mitarbeit Weiterentwicklung Thuner TS-Angebot. • Verantwortlich für Weiterentwicklung Thuner TS-Angebot. 1.3 Öffentlichkeitsarbeit • Mitwirkung Öffentlichkeitsarbeit zum Thema TS. • Mitwirkung Öffentlichkeitsarbeit zum Thema TS. • Verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit zum Thema TS. 1.4 Administration • Unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen verantwortlich für die gesamte Administration der TS. • Unterstützt TSL in administrativen Aufgaben. 2. Tagesschulorganisation 2.1 Angebotsdimensionierung • Mitarbeit bei der Tagesschulraumplanung. • Mitarbeit bei der Tagesschulraumplanung. • Verantwortlich für Tagesschulraumplanung. 2.2 Betreuungsprogramm (inkl. Mittagsverpflegung) • Verantwortlich für Vorbereitung/ Durchführung/Nachbereitung des TS-Betreuungsprogramms inkl. Einhaltung Sorgfaltspflichten und Sicherheitsregeln. • Kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und Sicherheitsregeln. 2.3 Schulsekretariat • Einreichen von Aufträgen für das Schulsekretariat an SL • Erteilen von Aufträgen für die Tagesschule an das Schulsekretariat 3. Schülerinnen und Schüler 3.1 Ausschreibung TS • Mitarbeit Ausschreibung TS (Informationsstelle). • Mitarbeit Ausschreibung TS (Distribution). • Verantwortlich für Ausschreibung TS. 3.2 Aufnahme in die Tagesschule oder in zusätzliche Tagesschulmodule während des Schuljahrs (Art. 21) • Entscheid über die Aufnahme in die Tagesschule oder in zusätzliche Tagesschulmodule während des Schuljahrs. 430.10.17 Organ Bereich Tagesschulleitung (TSL) Schulleitung (SL) SL von Schule mit Tagesschule (TS) Amt für Bildung und Sport (ABS) 3.3 Zuweisung Betreuungsfaktor für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungsaufwand. Weist Betreuungsfaktor für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungsaufwand zu. • Stellt Entscheidungsgrundlagen auf Basis der kantonalen Vorgaben (Richtlinien ERZ) bereit. 3.4 Verweigerung Aufnahme (Art. 17) • Verfügt die Verweigerung der Aufnahme. 3.5 Abmeldung auf Ende des ersten Semesters (Art. 20) • Entscheidet über Abmeldungen von der Tagesschule oder von einzelnen Betreuungseinheiten auf Ende des ersten Semesters. 3.6 Disziplinarmassnahmen • Beantragt bei der SL Disziplinarmassnahmen für Schülerinnen und Schüler (gemäss «Leitfaden Grenzen respektieren»). • Ausschluss (Art. 18): Vorgehen gemäss Rolle Lehrperson im Leitfaden «Früherfassung Thun» • Verfügt auf Antrag der TSL Disziplinarmassnahmen für SuS (gemäss «Leitfaden Grenzen respektieren»). • Verfügt den Ausschluss (Art. 18); Vorgehen gemäss Leitfaden «Früherfassung Thun». 3.7 Administration Daten • Verantwortlich für die Administration der Daten • Schulinterne Organisation der Administration der Daten • Führt das Administrationstool. 430.10.17 Organ Bereich Tagesschulleitung (TSL) Schulleitung (SL) SL von Schule mit Tagesschule (TS) Amt für Bildung und Sport (ABS) 4. Entwicklung, Qualität und Evaluation 4.1 Entwicklung • Setzt die Ziele der TS-Entwicklung um. • Unterstützt die TSL in der TS-Entwicklung. • Definiert unter Einbezug der TSL die Ziele der TS-Entwicklung. 4.2 Qualität und Evaluation • Umsetzung des Qualitätsmanagements der TS. • Sorgt für die Berichterstattung im Rahmen des kantonal-kommunalen Controllings. • Stellt Grundlagen für kommunale Grundsätze zum Qualitätsmanagement der TS bereit. • Erarbeitet gemeinsam mit TSL die kommunalen Qualitätsstandards für die TS. • Nimmt die Qualitätsmanagement- Berichte der TS ab und gibt diesen eine Rückmeldung. • Erarbeitet Bericht an den Kanton. 5. Eltern/Erziehungsberechtigte Kommunikation • Pflegt den Kontakt zu den Eltern/Erziehungsberechtigten. • Informiert und gibt Auskunft. • Unterstützt TSL bei Konflikten mit Eltern/Erziehungsberechtigten zu pädagogischen Fragen. • Stellt Grundlagen für Information bereit. 6. Finanzen 6.1 Budget • Verantwortlich für den Einsatz der zugeteilten Budgets. • Stellt der TSL auf Anfrage die TS- Konto-Auszüge zu. • Führt den Budgetprozess für die TS. • Teilt den einzelnen TS ihre Budgets zu. 6.2 Rechnungsstellung • Mitarbeit bei der Rechnungsstellung. • Verantwortlich für die Rechnungsstellung. • Beantwortet interne und externe Anfragen zu den Rechnungen. 6.3 Abrechnung mit Kanton • Verantwortlich die Abrechnung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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