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4 provisions
Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
1
Die Ortseingangstafel im Bereich Zugerstrasse 51, GS Nr. 888, ist in zwei Teile gegliedert. Die linke Seite ist fix mit dem Schriftzug «Grüezi am Ägerisee» inklusive einer graphischen Unterstützung versehen. Auf der rechten Seite bestehen vier auswechselbare Tafeln. Auf den Tafeln können Anlässe einheimischer Vereine resp. Veranstaltungen angekündigt werden. Pro Anlass steht eine Tafel mit vier Schriftzeilen zur Verfügung. Zwei Zeilen für die Anlassbezeichnung, eine Zeile für das Datum und eine Zeile für den Ort des Anlasses. Die Schriftart und ‑grösse sind vorgegeben.
2
Rein kommerzielle Werbung ist nicht zulässig. In Grenzfällen entscheidet der Gemeinderat.
Art. 2 Reservation / Anmeldung
1
Reservationsbewilligungen können längstens ein Jahr im Voraus erteilt werden, spätestens jedoch drei Wochen vor dem Anbringen der Tafel.
2
Das Reservationsformular, erhältlich unter www.unteraegeri.ch/verwaltung/online-schalter, ist an die Abteilung Bau und Unterhalt der Gemeindeverwaltung Unterägeri zu richten.
3
Bei sich überschneidenden Terminen ist folgende Prioritätenregelung massgebend:
a)
Gemeindeanlässe (Wahlen, Abstimmungen, Gemeindeversammlungen, etc.)
b)
Überregionale Bedeutung eines gemeindlich organisierten Anlasses (Seefest, Ägerimärcht, Weihnachtsmarkt, GEMA, etc.)
c)
Anlässe von Dorfvereinen
d)
Vereinsanlass mit überregionaler Bedeutung
e)
Eingang der Anmeldungen
4
Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeinderat über die Prioritäten.
Art. 3 Dauer
1
Die Standzeit pro Ankündigung beträgt in der Regel zwei Wochen.
2
Längere Standzeiten sind bei Grossanlässen oder wenn keine anderen Anlässe anstehen möglich. Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeinderat über die Standzeiten.
Art. 4 Kostenbeteiligung
1
Die Gemeinde Unterägeri übernimmt die Kosten für die gesamte Produktion und die Bewirtschaftung der Tafeln. Sie ist allerdings darauf angewiesen, dass die Daten pünktlich und im richtigen Format von den Veranstaltern geliefert werden. Die Gebühr für die Reservationsbewilligung beträgt CHF 90.00 pro Anlass und ist im Voraus zahlbar.